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http://www.flickr.com/photos/34028941@N00/3615445302/sizes/l/
Die Uni Jena hat die Beantwortung meiner in dem offenen Brief
http://archiv.twoday.net/stories/5607119/
gestellten Fragen abgelehnt. Ich halte diese Auskunftsverweigerung für rechtswidrig und werde dagegen vorgehen. Das Thüringer Bibliotheksgesetz umschreibt die Aufgaben der Bibliotheken:
http://www.bibliotheksverband.de/lv-thueringen/Thueringer-Bibo-Gesetz.pdf
Das Eingehen geheimer privatrechtlicher Verträge gehört ganz sicher nicht dazu. Gerade bei Public-Private-Partnerschaften ist eine Kontrolle durch die Presse unverzichtbar. Es kann nicht angehen, dass solche dubiosen Kooperationen, bei denen ja auf Seiten der Bibliothek Steuergelder im Spiel sind, durch Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse den Augen der Öffentlichkeit und der Presse entzogen werden.
Parallelen:
Details der Abmachung zwischen Springer und der Uni Göttingen zu Open Access sind vertraulich
http://archiv.twoday.net/stories/4341449/
Vertrag Googles mit BSB ist geheim
http://archiv.twoday.net/stories/3484352/
Zur Wichtigkeit von Transparenz für Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/5702753/
http://archiv.twoday.net/stories/5754408/
Zum Thema Transparenz:
http://archiv.twoday.net/search?q=transparenz
Update: Klage vor dem Verwaltungsgericht Jena wurde noch 2009 eingereicht.
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 01:37 - Rubrik: Open Access