http://www.knastblog.de/index.php/2009/06/18/gefangenpost-in-sutterlin-darf-nicht-gestoppt-werden/
Die Justizvollzugsanstalt Celle (JVA) darf Briefe eines Gefangenen nicht anhalten, nur weil diese in Sütterlinschrift – auch Deutsche Schreibschrift genannt - geschrieben sind.
Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Beschluss vom 19. Mai 2009 entschieden (Aktenzeichen: 1 Ws 248/09 (StrVollz).
Der Strafsenat stellt fest, dass in Deutschland keine verbindlichen Vorschriften existieren, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden sei. Die Sütterlinschrift könne, auch wenn sie nicht mehr in den Schulen gelehrt wird, nach wie vor von weiten Teilen der Bevölkerung zumindest gelesen werden.
Die Justizvollzugsanstalt Celle (JVA) darf Briefe eines Gefangenen nicht anhalten, nur weil diese in Sütterlinschrift – auch Deutsche Schreibschrift genannt - geschrieben sind.
Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Beschluss vom 19. Mai 2009 entschieden (Aktenzeichen: 1 Ws 248/09 (StrVollz).
Der Strafsenat stellt fest, dass in Deutschland keine verbindlichen Vorschriften existieren, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden sei. Die Sütterlinschrift könne, auch wenn sie nicht mehr in den Schulen gelehrt wird, nach wie vor von weiten Teilen der Bevölkerung zumindest gelesen werden.
KlausGraf - am Freitag, 19. Juni 2009, 20:32 - Rubrik: Hilfswissenschaften