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http://blogs.law.harvard.edu/pamphlet/2009/06/18/dont-ask-dont-tell-rights-retention-for-scholarly-articles/

http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/581-Definitive-Answer-II.html

Open Access kann dadurch am meisten gefördert werden, dass Autoren schlicht und einfach darauf vertrauen, dass ihnen nichts Schlimmes passiert, wenn sie entgegen den Verleger-Wünschen ihre Artikel im Internet frei zugänglich machen. Wer für Open Access ist und "unerlaubt" selbstarchiviert, braucht diesen Rat nicht, aber für die Ängstlichen oder Unentschlossenen mag er hilfreich sein. Nur sehr hartnäckige Personen sind in der Lage Einzelverhandlungen mit Verlagen durchzustehen, wenn diese nicht von vornherein grünes Licht geben. Verlage fragen bei Retrodigitalisierungen den Autor ja auch nicht, obwohl die Rechte bei ihm liegen. Wieso sollte der Autor dann den Verlag fragen, wenn er selbstarchivieren möchte? Er muss allerdings auf einen Repositoriums-Manager stoßen, der nicht kleinlich auf einer Erlaubnis oder einem Embargo beharrt.
 

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