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http://www.urheberrecht.org/news/3675/

Der Deutsche Kulturrat hat den Fragebogen des Bundesministeriums der Justiz zum Reformbedarf im Bereich des Urheberrechts beantwortet und seine Stellungnahme veröffentlicht. [...]

Konkret spricht sich der Kulturrat für Einschränkungen der Privatkopie gemäß § 53 UrhG aus, da diese Schrankenregelung zunehmend in so großem Umfang genutzt werde, dass sie oftmals den Kauf urheberrechtlich geschützter Werke ersetze. Daher unterstütze man z.B. eine Beschränkung der Privatkopierfreiheit auf originale Exemplare eines Werke oder ein Verbot der Herstellung von Kopien durch Dritte. [...]

Des Weiteren hält der Kulturrat die Einführung einer Vergütungspflicht in § 59 UrhG für die kommerzielle gewerbliche Nutzung von Abbildungen von Kunstwerken im öffentlichen Raum für notwendig. Damit unterstütze man die Forderung der »Enquete-Kommission« nach einer entsprechenden Gesetzesänderung.


Zum letzten Punkt, der Abschaffung der Panoramafreiheit, siehe hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafreiheit

Einmal mehr übergeht dieser Kulturrat die Interessen der Allgemeinheit. Es ist zu hoffen, dass diese fragwürdige Lobbyisten-Organisation kein Gehör findet.

Update: Am Rande kommt der Kulturrat auch vor in:
http://libreas.wordpress.com/2009/06/29/internet-urheberrecht-und-politik-einige-gedanken-zur-aktuellen-debatte/
 

twoday.net AGB

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