Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Springer Science+Business Media will in dieser Woche auf der Jahreskonferenz der Amerikanischen Bibliothekare (American Library Association) in Chicago seine neue Bilddatenbank SpringerImages freischalten. Nach Angabe des Unternehmens umfasst das Angebot über 1,5 Millionen wissenschaftliche Bilder, Tabellen, Schaubilder und Grafiken.

Die Bilder kommen von Images.MD sowie aus Springer-Fachzeitschriften und Büchern, darunter auch Springer-Open-Access-Artikeln. Die Datenbank kann von Bibliotheken und Forschungseinrichtungen abonniert werden.


http://www.boersenblatt.net/329482/

Dass Bilder aus Open-Access-Artikeln von Springer in dieser Weise vermarktet werden, kann nicht im Interesse derjenigen sein, die ein Schweinegeld - 3000 Dollar je Artikel - zahlen müssen, damit die Beiträge Open Access sind.

Auf der Open Choice-Seite steht:

When authors opt for Springer Open Choice to publish their articles, they retain their copyright, but are required to agree to the Springer Open Choice Licence.

Daraus könnte man folgern, dass Springer selbst sich bei der Weiternutzung an die CC-kompatible Open-Choice-License zu halten hat, in der es unmissverständlich heißt:

You may not distribute, publicly display, publicly perform, or publicly digitally perform the Work with any technological measures that control access or use of the Work in a manner inconsistent with the terms of this License Agreement.

http://www.springer.com/open+access/open+choice?SGWID=0-40359-12-161193-0

Eine Nutzung von CC-lizenzierten Werken in kostenpflichtigen Datenbanken ist im Rahmen der CC-Lizenz nicht möglich.

Allerdings heißt es in der Author's certification:

"I assign to Springer the exclusive right to any commercial exploitation of the article, such as, but not limited to, the sale of reprints to industrial customers."

Wenn Springers Exklusivrechte dazu führen, dass Abbildungen aus Open-Choice-Artikel in einer kostenpflichtigen Datenbank und ohne Hinweis auf die CC-Lizenz vermarktet werden, ist das ein klarer Verstoß gegen den Geist von Open Access und das Grundprinzip von Open Choice.

Springer Images ist bereits online und enthält an die 30.000 freie Bilder, doch enthalten die Copyright-Hinweise keine Angaben zu den Nachnutzungsmöglichkeiten der CC-Lizenz.

http://www.springerimages.com/terms-of-use.aspx

Beispiel:

http://www.springerimages.com/Images/LifeSciences/1-10.1007_s10750-008-9363-7-3#source

Die Bilder stammen aus einem Artikel, an dessen Ende es heißt:

This article is distributed under the terms of the Creative Commons Attribution Noncommercial License which permits any noncommercial use, distribution, and reproduction in any medium, provided the original author(s) and source are credited.

In Springer-Images liest man aber:

"The image is being made available for non-commercial purposes for subscribers to SpringerImages."

Richtig ist: Das Bild steht unter einer CC-Lizenz, die eine nicht-kommerzielle Nutzung auch durch Nicht-Bezieher der Images-Datenbank ermöglicht.

Quelle: http://www.springerlink.com/content/m510737455857mv9/ Creative Commons Attribution Noncommercial License
Mißfeldt (Gast) meinte am 2009/07/09 23:13:
Was ist eigentlich "nicht-kommerziell"?
Interessant. Das ist sicherlich eine schöne Quelle. In vielen Artikeln wird das sicherlich zu weniger Text und mehr Verständnis führen (... mehr als tausend Worte).
Die Frage ist aber: was ist eigentlich "nicht-kommerziell"? Ist ein Blog, der auf seiner Seite Adsense Werbung hat, schon kommerziell? Oder wenn Affiliate-links gesetzt sind? Ist eine Artikel in einem Dienstleister- bzw. Firmenblog kommerziell?
Ich glaube, dass diese Klassifikation der Internet-Wirklichkeit nicht mehr gerecht wird.
Wir werden (hoffentlich) mitbekommen, wen die erste Abmahnung trifft...
Gruß, Martin 
KlausGraf antwortete am 2009/07/09 23:22:
Gute Fragen
Die Lizenz definiert: "You may not exercise any of the rights granted to You in Section 3 above in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation. The exchange of the Work for other copyrighted works by means of digital file-sharing or otherwise shall not be considered to be intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation, provided there is no payment of any monetary compensation in connection with the exchange of copyrighted works."

Man könnte argumentieren, dass, wer Adsense einbaut, billigend in Kauf nimmt, dass er ordentlich Kohle schaufelt (wenns gut läuft).

Wichtiger ist, dass Verlage selbstverständlich andere kommerzielle Verlage als kommerziell ansehen. Wenn also ein Springer-Bild in einem wissenschaftlichen Aufsatz bei Wiley erscheint, ist das keine zulässige Nutzung. Das kann nicht im Interesse der Wissenschaft sein. Daher gilt einmal mehr:

http://archiv.twoday.net/search?q=make+all+research+cc-by 
Mißfeldt (Gast) antwortete am 2009/07/09 23:40:
CC Zitat des Tages
Haha, schön formuliert: "Man könnte argumentieren, dass, wer Adsense einbaut, billigend in Kauf nimmt, dass er ordentlich Kohle schaufelt ...".
In der Tat werden das einige riskieren :-) 
Mißfeldt (Gast) antwortete am 2009/07/09 23:55:
Bilder-Kooperationen
Noch mal zur Sache: Wenn es um die Wissenschaft ginge, müssten sich doch die großen Verlage zusammentun, einen gemeinsamen "Bilder-Fond" ins Leben rufen und die Erstellung der Bilder gemeinsam finanzieren. Dann könnte jeder bedenkenlos davon profitieren. Nur: Wissenschaft als Wirtschaftsfaktor dient eben nicht der Wissenschaft... 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma