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" .... Das Friedberger Stadtarchiv in der Pfarrstraße platzt aus allen Nähten. Die Regale im bisherigen Magazinraum sind bis unter die Decke gefüllt. Der entsprechende „Hilferuf“ von Stadtarchivar Manfred Strehle wurde nun im Kulturausschuss gehört. Das Gremium gab daraufhin die Zielrichtung vor, wie sich künftig die Nutzung des städtischen Gebäudes in der Pfarrstraße 6 wandeln soll. Demnach soll künftig der erste Stock komplett vom Stadtarchiv belegt werden. Die damit entfallende Ausstellungsfläche im Obergeschoss soll hinunter ins Erdgeschoss verlagert werden.....
Ausgangssituation Bislang verfügt das Stadtarchiv im 1. Stock und im Dachgeschoss über 130 Quadratmeter. Tatsächlich benötigt werden aber 205 Quadratmeter. Auch deshalb, weil dort künftig zusätzliche Akten aus dem Standesamt gelagert werden müssen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Büro des Stadtarchivars gleichzeitig der Leseraum für Besucher ist. Dies bereitet unter anderem datenschutzrechtliche Probleme. .....
Aufgestockt wurde die Arbeitszeit von Archiv-Mitarbeiterin Gabi Trinkl. Sie ist künftig mit 20 statt bisher mit zwölf Wochenstunden im Archiv beschäftigt. Dies entschied der Kulturausschuss, weil das Stadtarchiv zusätzliche Aufgaben bewältigen muss und verstärkt Besucher vorbeischauen. ...."

Wie lange mag der Kollege denn gerufen haben ?
Quelle: Augsburger Allgemeine
irisk. meinte am 2009/07/16 09:11:
Für eine Stadt mit knapp 30.000 Einwohnern halte ich auch 200 m² für knapp bemessen. Bei meiner Recherche zur Raumbedarfsplanung kam ich für 20.000 Einwohner auf 300m².
1,5 Stellen sind akzeptabel, 2 wären besser.
Es lebe das Personenstandsreformgesetz!

keep the archives turning
lg irisk. 
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2009/07/16 12:56:
Berechnungsformel
Die Berechnung des Flächenbedarfs richtet sich aber nicht nach der Einwohnerzahl der Kommune, oder ? Die Relation zwischen Einwohnerzahl und Flächenbedarf lässt sich andererseits auch nicht leugnen. 
irisk. antwortete am 2009/07/16 13:51:
Für Verwaltungen und Versicherungen braucht man feste Bezugsgrößen und die Einwohnerzahl bietet hier eine gut nachvollziehbare Grundlage. Da ich mich bisher um Kommunen im Größenbereich um 20.000 Einwohner gekümmert habe, ergab sich diese Bedarfszahl. Nicht wissenschaftlich fundiert und statistisch bewiesen, dafür habe ich keine Zeit. Aber das könnte ja mal jemand vernünftig wissenschaftlich ausarbeiten und dann als
Standard für die Kommunen der BRD vorschreiben. Bei x Einwohnern ist mit einer Aktenproduktion y zu rechnen, von denen ein Wert z dauernd aufzubewahren ist. Was wiederum eine Mindeststellenbesetzung von a fachlich ausgebildeten Archivaren ergibt. Ja, ja, die heilige kommunale Selbstverwaltung. Aber wenn ich mitbekomme, was bei der Überlieferungsbildung alles verloren gegangen ist und verloren geht... mir tut das schon weh!

keep the archives turning
lg irisk. 
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2009/07/19 18:05:
Messgrößen: Einwohnerzahlen vs. Umfang des Registraturgutes ?
Wenn ich mich nicht täusche, erfolgt die fachliche Berechnung der erforderlichen Magazinfläche auf Grundlage des in der Verwaltung vorhandenen Registraturgutes. 
 

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