Das OLG Köln hat in einer Fehlentscheidung die Reichweite der Kunstfreiheit verkannt, als es die Verwendung von Zitaten von Klaus Kinski in einem Theaterstück verbot:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_52_09urteil20090626.html
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_52_09urteil20090626.html
KlausGraf - am Montag, 10. August 2009, 09:52 - Rubrik: Archivrecht
spanky (Gast) meinte am 2009/08/10 15:48:
vorsicht!
ich wäre vorsichtig mit solchen äußerungen! abmahngefahr!
KlausGraf antwortete am 2009/08/10 16:25:
Wer soll da abmahnen?
ebertplatz.de antwortete am 2009/08/10 18:53:
Würde mich auch interessieren!
Meinungsäußerung mit Link auf Orginalurteil!?