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http://www.jur-blog.de/grundlagen/rechtsanwalt/2009-08/widerspruch-herr-verfassungsrichter-im-internet-wird-one-man-one-vote-verwirklicht/

http://www.internet-law.de/2009/08/verfassungsrichter-di-fabio-sieht-durch.html

http://www.sueddeutsche.de/kultur/960/485387/text/

Zitat aus der Rede (laut SZ):

"Wer schreibt für Wikipedia? Warum zeigt sich das Gesicht der Kommunikationsteilnehmer nicht offen im Netz - ist die mittelalterlich anmutende Burka im Straßenbild auch europäischer Städte denn wirklich so weit entfernt von den hypermodischen Twittern und Newsbotstern?"

Nun, meines Wissens steht unter Urteilen des Bundesverfassungsgerichts auch nicht der Name des Berichterstatters, der das Urteil geschrieben hat.

Und abgesehen davon, dass sehr viele Wikipedianer mit Klarnamen agieren, stehen auch anonyme Beiträge unter dem Schutz der Grundrechte.

Weiß jemand, was Newsbotstern sind?

Update:

Im Redetext Newsbotsern:

In den Potentialen des globalen Netzes könnte auf nicht allzu ferne Sicht der technische Überschlag weg vom modernen Zeitalter schlummern. War es nicht die große Leistung der frühen Neuzeit, aus der Anonymität der sozialreligiösen, der ständisch-familialen Netzwerke die Person, das Individuum erstehen zu lassen, als Heros, als Subjekt, als Genius, als Rechtsperson? Warum kennen wir Namen wie Dante, Michelangelo, Descartes oder Rubens, und warum kennen wir kaum je die Namen der Architekten gotischer Kathedralen des Mittelalters?

Aber wie ist es heute? Wer schreibt für Wikipedia, das jeder Schüler als digitales Lexikon ohne zu zögern konsultiert? Warum zeigt sich das Gesicht der Kommunikationsteilnehmer nicht offen im Netz - ist die mittelalterlich anmutende Burka im Straßenbild auch europäischer Städte denn wirklich so weit entfernt von den hypermodischen Twittern und „Newsbotsern“? Der freie Mensch der Neuzeit zeigt sein Gesicht, gibt seinen Namen preis, wenn er die Bühne des öffentlichen Raumes betritt.

Die Zeitung ist objektiv unentbehrlich, und die Bürger wissen das

Wer anonyme Netzwerke als Wissens- und Meinungsproduzenten vorbehaltlos akzeptiert, wird auch schnell den Sinn für Urheberrechte des Schriftstellers oder des Künstlers verlieren, genauso rasch wie deren Kunstfertigkeit ein Muster ohne Wert wird. Wo alles auf Klick verfügbar scheint, entsteht eine Kultur der solipsistischen Verfügbarkeit, die selbst den gefährlichen Anspruch der Demokratie, die Lebensverhältnisse der Bürger vollständig gestalten zu können, wenn nicht überbietet, so doch nachdrücklich stärkt. Nicht mehr die Bürger, die mit ihrer Arbeit, ihrem gebildeten Verstand das Publikum als eigentliches Subjekt der öffentlichen Meinung bilden, sondern der ununterbrochene Strom eines Konglomerats aus Kommerz und Emotion, aus Information und Unsinn, aus gesteuerter Ordnung und wildem Zufall wird zum Herrschaftssubjekt, tauscht die neuen Ideale der Direktheit, des unmittelbaren Effekts, auch der totalen Gleichheit des Zugangs gegen den Anspruch, die Welt nach Menschenmaß in einem diskursiven Prozess, mit Mehrheit in einem förmlichen Verfahren demokratisch zu gestalten.


http://www.solinger-tageblatt.de/Home/Solingen/Di-Fabio-Ansprache-Teil-2-Leuchtturm-im-offenen-Meer-der-Information--d5fa8ae7-d87c-4475-bb55-9a34d5eb34e9-ds

Update:
http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=2193

Burka
Fawkes (Gast) meinte am 2009/08/26 16:57:
Doch
"Nun, meines Wissens steht unter Urteilen des Bundesverfassungsgerichts auch nicht der Name des Berichterstatters, der das Urteil geschrieben hat."

Doch, das tut es. Ein kurzer Blick in die Urteils-DB auf www.bundesverfassungsgericht.de reicht da zur Prüfung. 
KlausGraf antwortete am 2009/08/26 17:12:
Bitte keinen Unsinn schreiben. Wer der Berichterstatter/Verfasser war, ist den Entscheidungen nicht zu entnehmen. 
code (Gast) antwortete am 2009/08/26 17:25:
Geschäftsverteilungsplan
Wer welches Urteil geschrieben hat ist relativ eindeutig dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts zu entnehmen, der auch auf der Homepage abrufbar ist.

Man sollte aber die Rolle des Berichterstatters nicht überschätzen, die Richter haben i.d.R. alle ihre eigene Meinung und auch genug Selbstbewusstsein, diese im Zweifel auch gegen den Berichterstatter zu vertreten. Das hat z.B. Hassemer (sogar als Vizepräsident des BVerfG) im Verfahren um den Inzest-Paragraphen erleben müssen. 
KlausGraf antwortete am 2009/08/26 17:32:
Neben der Sache
Halten wir doch einmal fest: Urteile werden im deutschen Rechtssystem in gedruckten Publikationen und auch online von einem Kollektiv vertreten, das bei dem BVerfG wenigstens namentlich bekannt ist. Dass es mit Hilfe von Zusatzinformationen möglich ist, den Berichterstatter herauszubekommen, ändert nichts daran, dass da kein frühneuzeitlicher Heros, kein Genius erscheint, dass es also für die Geltung eines Urteils schlicht und einfach wurscht ist, wer es geschrieben hat. Ebenso verhält es sich bei der Wikipedia. Stimmt der Artikel, dann ist es egal, ob ein arbeitsloser Wissenschaftler oder ein Finanzmanager ihn begonnen oder entscheidend ausgebaut hat. 
code (Gast) antwortete am 2009/08/27 09:32:
Autorenschaft
Naja, es ist schon ziemlich romantisch, anzunehmen, es sei egal, wer einen Artikel verfasst habe, wenn er nur "stimme". Das setzt die äußerst problematische Prämisse voraus, dass es so etwas wie objektive Wahrheit gäbe - man muss kein Konstruktivist sein, um hieran zu zweifeln. Tatsächlich ist es doch vielmehr so, dass man bestimmten Äußerungen Glauben schenkt, weil man dem dafür verantwortlich zeichnenden Autor vertraut. Die objektive Richtigkeit, so es sie denn gibt, kann der Durchschnittsleser sowieso nicht nachprüfen, zumal er dann, wenn er sie doch kennt, den fraglichen Artikel gar nicht braucht.

Das bedeutet auf die beiden Beispiele angewendet: Von der Richtigkeit eines Wikipedia-Artikels gehe ich deshalb aus, weil ich darauf vertraue, dass genügend kluge Leute dessen Inhalt erstellt und überprüft haben. Natürlich auch, weil er jedenfalls in sich schlüssig ist und nicht an für mich offensichtlichen Fehlern leidet. Von der Richtigkeit eines BVerfG-Urteils gehe ich aus, weil ich der Institution BVerfG vertraue (wegen der Auswahl und Ausbildung der Richter) und weil das Urteil in sich schlüssig ist. Natürlich hat aber ein BVerfG-Urteil schon deshalb eine größere Glaubwürdigkeit, weil immer 8 Personen dafür verantwortlich unterzeichnen, deren Expertise nicht in Frage steht. Das ist bei Wikipedia nicht erkennbar.

Ich möchte nicht falsch verstanden werden - ich schreibe für Wikipedia und ich nutze die Wikipedia häufig. Aber der Umstand, dass dort niemand für die Inhalte Verantwortung übernimmt, schmälert die Glaubwürdigkeit in meinen Augen schon. Insofern steckt in Di Fabios Rede, die ich aus verschiedenen anderen Gründen für sachlich neben der Sache halte, schon ein Körnchen Wahrheit. Nur bedeutet m.E. der Umstand, dass Wikipedia strukturell fehleranfällig ist nicht automatisch im Umkehrschluss, dass das "Solinger Tagblatt" eine größere Qualität und Glaubwürdigkeit hat. Darin liegt der größte Fehler in Di Fabios Rede. 
 

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