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Publikation von Partituren im Internet
Prof. Matthias Drude

Neben der Aufbewahrung von Manuskripten oder Druckausgaben durch Nachkommen, Verlage, Bibliotheken oder durch das Deutsche Komponistenarchiv in Dresden-Hellerau dürfte in Zukunft die Frage der dauerhaften Archivierung eigener Partituren in digitaler Form von zunehmendem Interesse für uns Komponisten sein.

Die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) bietet seit kurzem die Publikation von vollständigen Partituren im pdf-Format unter dem Medientyp „Komposition“ auf ihrem Dokumenten- und Publikationsserver „Qucosa“ an. Dieser dient der kostenfreien Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene, mit EU-Mitteln kofinanzierte Angebot ist Teil der internationalen „Open-Access-Bewegung“.

Das Angebot steht allen, d. h. auch den nicht-sächsischen Mitgliedern des Deutschen Komponistenverbands offen. Entgelte fallen weder für den Autor noch für den Nutzer, der die Dateien einsieht, an. Damit entfällt natürlich auch ein Vergütungsanspruch für Rechteinhaber. Zusätzlich zu Partituren können z. B. Einzelstimmen oder Werkeinführungen publiziert werden. Ein „Abstract“ und „Schlagwörter“ (auch in englischer Sprache) dienen der leichteren Auffindbarkeit bestimmter, für den jeweiligen Nutzer möglicherweise interessanter Partituren.

Der Hauptvorteil einer Veröffentlichung bei „Qucosa“ liegt in der weltweiten Verfügbarkeit der Partituren unter einer dauerhaften, zitierfähigen www-Adresse.
Diese könnte z. B. auch als Link verwendet werden durch Mitglieder, die Werke in die DKV-Datenbank „Musik unserer Mitglieder“ einbringen möchten. Es ist also in diesem Fall keine persönliche Website erforderlich, um eigene Partituren über das Internet zugänglich zu machen.

Die Veröffentlichung von Kompositionen auf „Qucosa“ ist bei nicht-verlegten Werken (ggf. nur mit Einverständnis des Textdichters und/oder Bearbeiters) oder bei Werken, hinsichtlich derer der Verlag das Einverständnis zu dieser Nutzung gegeben hat, möglich. Die Frage, inwieweit die nicht-ausschließliche Rechteeinräumung an die SLUB sich mit dem Berechtigungsvertrag der GEMA verträgt, dürfte nach Ansicht unseres Justiziars Dr. Gernot Schulze dahingehend geklärt sein, dass das so genannte Papierrecht und darunter auch Notendarstellungen in Dateiform nicht vom Wahrnehmungsbereich der GEMA erfasst sind.

Nähere Informationen, auch zu den urheberrechtlich relevanten Fragen, enthält die Website http://www.qucosa.de . Unter dieser Adresse geschieht auch die Anmeldung von Werken, die auf dem Publikationsserver als pdf-Datei eingestellt werden sollen. Bei dem Eingabefeld „Institutionen“ ist der „Deutsche Komponistenverband“ als Eingabemöglichkeit bereits voreingestellt. Zusätzlich ist noch ein Formular zur Rechteübertragung im pdf-Format auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben an die SLUB zu senden.


http://www.komponistenverband.de/content/view/471/117/
 

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