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Die Berliner Zeitung vom 12.02.2010 über den Umgang mit Unterlagen der ersten Stasiüberprüfung des Potsdamer Landtags 1991:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0212/brandenburg/0087/index.html

Vgl. dazu die Archivordnung des Brandenburgischen Landtags in der Fassung vom 30.05.2007:

http://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/media.php/5701/Archivordnung.pdf

die auf der Grundlage des Brandenburgischen Archivgesetzes regelt, wann und durch wen eine Abgabe an welches Archiv erfolgt.
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2010/02/12 11:35:
s. a.
" ..... Die Akten zur Stasi-Überprüfung der Brandenburger Landtagsabgeordneten von 1991 dürfen nicht offengelegt werden. Nach einem der MAZ vorliegenden Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes ist laut Stasi-Unterlagengesetz allein die Birthler-Behörde zur Weitergabe personenbezogener Unterlagen berechtigt. Zudem seien die Dokumente auch gemäß des brandenburgischen Archivgesetzes gesperrt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte habe Vorrang, so die Gutachter. Die bislang in einem Safe im Landtag verwahrten Unterlagen könnten geöffnet werden, wenn ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss das fordere, oder das Einverständnis der damals betroffenen Abgeordneten vorliege. ...."
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11729280/62249/Unterlagen-zum-Stasi-Check-von-duerfen-laut-Gutachten.html 
Wolf Thomas meinte am 2010/02/17 19:24:
Landtag übergibt frühere Stasi-Unterlagen an das Landeshauptarchiv
"Die umstrittenen Stasi-Unterlagen zu den Landtagsabgeordneten der ersten Legislaturperiode von 1990 bis 1994 sollen dem Landeshauptarchiv übergeben werden. Das Präsidium habe sich am Mittwoch bei zwei Enthaltungen einstimmig für diesen Weg entschieden, sagte Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) in Potsdam. Die Akten lagern derzeit noch in einem Tresor im Keller des Parlaments. Künftig unterliegen sie dann laut Fritsch den «allgemeinen archivrechtlichen Bestimmungen». ....
In den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerieten die 1991 angefertigten Akten im Zusammenhang mit der Debatte über frühere Stasi-Mitarbeiter im Parlament. Bei der Linksfraktion waren nach der Regierungsbildung im Herbst neue Stasi-Fälle bekanntgeworden. Die Abgeordneten der ersten Legislaturperiode waren damals auf eine Stasi-Tätigkeit überprüft worden. Während die damalige Prüfkommission des Landtags - bestehend aus zwei kirchlichen Würdenträgern - zwölf «Grenzfälle» ermittelte, hat die Stasi-Unterlagenbehörde nach eigenen Angaben aber seinerzeit 17 Fälle mit Stasi-Kontakten an den Landtag gemeldet.

Zu diesem Widerspruch sagte Fritsch, die Kriterien der Behörde seien 1991 offensichtlich andere gewesen als die des Landtags. Die beiden kirchlichen Würdenträger hätten die Fälle auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses bewertet. ..."
Quelle: http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2664096320.php 
 

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