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Treffend diagnostiziert:
http://netzwertig.com/2010/02/09/der-fall-axolotl-roadkill-doppelmoral-in-grossem-stil/

Nun ist das Verwenden des Materials anderer, wie es in den Reaktionen in FAZ und anderen Publikationen beschrieben wird, nicht so ungewöhnlich. Was allerdings in den Texten nicht erwähnt wird (neben etwa Verbindungen von verteidigenden SPON-Autoren und betroffenem Verlag (via)), ist die diametral andere Sichtweise, die sonst bei Urheberrechtsfragen an der gleichen Stelle an den Tag gelegt wird. Immer wieder wird in FAZ, SZ, Welt, ZEIT und anderen Publikationen gefordert, dass das Urheberrecht stärker geschützt werden müsse.

Tatsächlich findet seit jeher gegenseitige Befruchtung in der Kunst statt. Viele Musiker fangen damit an, Songs von anderen Künstlern zu spielen. Selbst Shakespeare hat sich freimütig bei anderen bedient. Mehr noch: Shakespeares König Lear wäre unter aktuellem us-amerikanischen Copyright so nie erschienen und wahrscheinlich ebenso unter aktuellem deutschen Urheberrecht nicht. Ist das nicht bemerkenswert?

Mindestens ebenso bemerkenswert ist die Tatsache, dass dieser Zusammenhang bei der aktuellen Urheberrechtsdebatte in den Medien praktisch immer unterschlagen wird. Jetzt aber trifft es eine Autorin und ein Werk, dass man mag und schon dreht sich die Haltung in vielen Medien um 180 Grad. Das offenbart vor allem eins: Bei der Urheberrechtsdebatte in den Medien geht es selten um die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen oder darum, wofür dieses Recht überhaupt eingeführt wurde. Es geht um Partikularinteressen


Zum Fall
http://archiv.twoday.net/stories/6179643/

Zum Ganzen auch die Einleitung zu meiner Urheberrechtsfibel http://www.contumax.de

Daniel Eisenmenger (Gast) meinte am 2010/02/13 12:54:
Urheberrecht Doppelmoral
Dazu passt auch gut der Blogeintrag "In eigener Sache - Bilder weg" von Uwe Walter auf dem F.A.Z.-Blog "Antike und Abendland":

http://faz-community.faz.net/blogs/antike/archive/2010/02/12/in-eigener-sache-bilder-weg.aspx 
 

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