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http://iuwis.de/blog/%E2%80%9Enichtkommerziell%E2%80%9C-als-cc-lizenzbestimmung

Die dort referierte Position von Maracke ist alles andere als hilfreich. Wenn es keine klaren Vorgaben von CC gibt, was kommerziell ist (und auch keinen Konsens bei Verwendern und Nutzern), dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Gericht sich dazu äußern muss.

Man kann natürlich Glück haben und der Rechteinhaber sieht das ebenso wie der Nutzer, aber letzlich ist die Position des Urhebers aus Sicht des deutschen Rechts stark. Zweifel gehen zu Lasten des Nutzers.

Ein Gebrauch im akademischen Kontext ist zumindest in den USA alles andere als unproblematisch, da die Universitäten mit ihren Angeboten Geld verdienen wollen: http://archiv.twoday.net/stories/6158250/ Zu Deutschland siehe etwa: http://archiv.twoday.net/stories/5742955/

Ein Gebrauch von CC-NC-Bildern in Fachzeitschriften, die in kommerziellen Verlagen erschienen, erscheint mir nicht möglich. Selbst bei Zeitschriften wissenschaftlicher Gesellschaften erscheint mir eine Berufung auf NC nicht möglich.
 

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