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Nach dem SPIEGEL 5 /2010, S. 144 gab das Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin Informationen über das Promotionsverfahren der Bundeskanzlerin Angela Merkel in der DDR heraus.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-68885138.html

Siehe auch:
http://www.stz-online.de/nachrichten/kommentar/seite1stz/art2442,1062487
http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/merkel-noten-genuegend-in-marxismus-article718923.html

Update: Die Formulierung der Überschrift "Bei Merkels Promotionsakte überwiegt das öffentliche Interesse" wurde geändert. Ich habe mich wegen der an den SPIEGEL übermittelten Informationen an das Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gewandt und zunächst keine Auskunft über die Informationen erhalten. Auf meine Beschwerde bei der Akademieleitung vom 6. Mai teilte mir der Präsident Prof. Stock am 26. Mai per Mail mit:

Dass das öffentliche Interesse bei Frau Dr. Merkels Promotionsakte überwiegt, beruht weder auf einer gerichtlichen Einschätzung noch teilen wir diese Aussage. Im Rahmen einer Interessenabwägung sind wir lediglich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Natur der bei uns vorhandenen Informationen in Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und der Interessen der Betroffenen nicht gegen eine Mitteilung der Informationen spricht.

Insofern können wir Ihnen auch mitteilen, dass die Promotionsakte die Voten der Gutachter von Frau Dr. Merkels Dissertation beinhaltet, das Protokoll der Verteidigung und einen "Kenntnisnachweis über die marxistisch-leninistische Weiterbildung im Rahmen der Promotion". Bzgl. der Noten erhielt Frau Dr. Merkel ein "sehr gut" für ihre Dissertation und für das Fach Marxismus-Leninusmus [!] ein "genügend" im vierstufigen Notensystem (sehr gut, gut, genügend, ungenügend). Dies sind die Informationen, die auch dem Spiegel übergeben wurden. Eine Einsicht oder Kopien wurden nicht gewährt.


Aus dem früheren Bescheid vom 14. April 2010: Auch wenn es im Spiegel anders klingt, hat die Akademie den Journalisten
keinen Einblick in die Promotionsakte gewährt. Vielmehr haben wir auf Bitten des Gerichts spezifische Informationen über den Inhalt der Akte dem Gericht und dem Spiegel zur Verfügung gestellt. Es erfolgte auch teilweise eine Auskunft über die Noten. [...]Es gab keine förmliche Gerichtsentscheidung.
 

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