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Zu allen zugesandten Entscheidungen wird das Faksimile angeboten, was außerordentlich erfreulich ist. Beispiel:

http://openjur.de/u/31095-11_u_72-06.html

Gerd Kraemer (Gast) meinte am 2010/04/14 21:30:
Faksimile?
Jedenfalls in dem verlinkten Beispiel ist das pdf aber mitnichten ein Faksimile des Urteils-Originals, sondern ein speziell für Veröffentlichungszwecke hergerichteter Auszug. Was daran so "außerordentlich" viel "erfreulicher" sein soll als dieselben Buchstaben in html, erschließt sich mir nicht. 
KlausGraf antwortete am 2010/04/14 21:46:
Bezugspunkt ist der vom Gericht abgegebene Urteilsabdruck
Es ist außerordentlich erfreulich, dass der zur Verfügung gestellte Urteilsabdruck ebenfalls zugänglich gemacht wird. Siehe auch:

http://archiv.twoday.net/stories/5375052/

Bedenklich ist natürlich, wenn das Gericht nicht mehr schwärzt, sondern einen bereinigten E-Text als PDF herausgibt. Aus einem geschwärzten Text ist natürlich mehr zu entnehmen als aus einer solchen Version. 
Benjamin Bremert (Gast) antwortete am 2010/04/14 21:50:
Wir stellen die Entscheidungen so als pdf ein, wie wir sie vom Gericht erhalten (entweder direkt als pdf oder als doc/rtf). Im Normalfall ist wie z.B. hier:

http://openjur.de/u/32314-4_u_244-09-68.html

auch noch ein Wappen und weitere Angaben enthalten. Es ist weder eine von uns "hergerichtete" Variante, noch ein Auszug. Lediglich die Namen der Richter werden von uns nachträglich (wenn nötig) entfernt. Ein solches Urteil ist somit mitnichten immer ein gescannter Ausdruck. 
Benjamin Bremert (Gast) antwortete am 2010/04/14 21:54:
Jein, denn eine geschwärzte Variante (also wohl im Normalfall eine pdf ohne "Textinformationen") wäre jedenfalls nur mit erheblichem Digitalisierungsaufwand in die Datenbank einzupflegen.

Die Gerichte die uns die Entscheidungen zusenden (daher ist FFM ein schlechtes Beispiel, die Entscheidungen von dort stammen aus der ehemaligen LaReDa Hessen) schwärzen meistens nur das Nötigste (z.B. LG Hamburg). 
 

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