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"§ 44 Abs. 6 LHG. § 44 Abs. 6 LHG soll lauten:
Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen sind verpflichtet, sich das Recht auf
nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung in der Regel binnen einer Frist von sechs Monaten nach der
Erstveröffentlichung vorzubehalten, wenn es sich um Pub
likationen von wissenschaftlichen
Erkenntnissen in periodisch erscheinenden Sammlungen und Zeitschriften handelt, die im Rahmen
der Dienstaufgaben gewonnen worden sind. Sie können durch Rechtsverordnung des
Wissenschaftsministeriums dazu verpflichtet werde
n, die Zweitveröffentlichung in hochschuleigene
Repositorien einzustellen."

Offenbar bereiten Professoren dagegen einen offenen brief vor. Christian Schwaderer hat eine Petition eingestellt, die das Vorhaben unterstützt und unsere Unterstützung benötigt.

https://www.change.org/petitions/theresia-bauer-landesministerin-f%C3%BCr-wissenschaft-forschung-und-kunst-in-baden-w%C3%BCrttemberg-halten-sie-am-plan-der-open-access-f%C3%B6rderung-im-neuen-landeshochschulgesetz-fest-2#

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/565871705/
 

twoday.net AGB

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