http://mspr0.de/?p=1468
http://www.ennomane.de/2010/06/24/faz-loescht-blog-eine-andere-form-von-ctrl-verlust/
http://carta.info/29643/clash-der-publizistischen-kulturen-mspr0-und-faz-net/
Das Blog wurde gelöscht. Selbst wenn die FAZ sich vertraglich ausschließliche Nutzungsrechte hat einräumen lassen, hat sie eine Nutzungspflicht. Wenn sie dieser nicht nachkommt, kann nach § 41 UrhG das Nutzungsrecht wegen Nichtausübung zurückgerufen werden. Zu dieser Vorschrift siehe auch meine "Urheberrechtsfibel" http://www.contumax.de
Bei der Löschung eines Blogs sollte auch eine sehr kurze Frist von beispielsweise zwei Wochen ausreichen. Danach kann Michael Seemann über seine eigenen Texte wieder frei verfügen.
Wurden keine ausschließlichen Nutzungsrechte vereinbart, kann Seemann sofort seine eigenen Texte anderweitig veröffentlichen.
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Das Blog wurde gelöscht. Selbst wenn die FAZ sich vertraglich ausschließliche Nutzungsrechte hat einräumen lassen, hat sie eine Nutzungspflicht. Wenn sie dieser nicht nachkommt, kann nach § 41 UrhG das Nutzungsrecht wegen Nichtausübung zurückgerufen werden. Zu dieser Vorschrift siehe auch meine "Urheberrechtsfibel" http://www.contumax.de
Bei der Löschung eines Blogs sollte auch eine sehr kurze Frist von beispielsweise zwei Wochen ausreichen. Danach kann Michael Seemann über seine eigenen Texte wieder frei verfügen.
Wurden keine ausschließlichen Nutzungsrechte vereinbart, kann Seemann sofort seine eigenen Texte anderweitig veröffentlichen.
KlausGraf - am Freitag, 25. Juni 2010, 01:57 - Rubrik: Archivrecht