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Mich erreichte soeben als PDF per Mail der folgende Bescheid auf eine von mir aus Anlass von http://archiv.twoday.net/stories/6426678/ gestellte Anfrage (das Schreiben trägt weder ein Datum noch eine Unterschrift!!):

die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns betreut und gestaltet den Web-Auftritt der
Staatlichen Archive Bayerns. Wir sind gerade dabei unseren Webauftritt zu überarbeiten. In diesem
Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Verlinkung mit anderen Einrichtungen. Die Meinungsfindung
in diesem Zusammenhang ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich werden wir Web-Auftritte auf Internetseiten kommerzieller Anbieter wohl vermeiden.


Meinungen?

Update: Archivrätin Dr. Susanne Wolf hat den Bescheid durch einen von ihr unterzeichneten und vom 21.7.2010 datierten ersetzt.
Wolf Thomas meinte am 2010/07/21 13:15:
Warum "vermeiden"? 
KlausGraf antwortete am 2010/07/21 13:17:
Müssen Sie schon die Generaldirektion fragen!!
kwT 
Ladislaus meinte am 2010/07/21 13:50:
Meine Meinung: ich halte es für dumm, arrogant und steuergeldverschwendend, Internet-PR nicht da zu betreiben, wo die Leute sind. Das ist, wie wenn man für viel Geld Flyer druckt und Flyer-Verteiler einstellt, und diese dann irgendwo in den Wald stellt und dort auf Passanten warten lässt anstatt in der Fußgängerzone. 
KlausGraf meinte am 2010/07/21 14:18:
Siehe auch zum angeblichen Wuppertaler Twitter-Verbot
http://archiv.twoday.net/stories/6368534/

Selbstverständlich sollen und dürfen staatliche Stellen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit Web 2.0-Anwendungen wie Twitter oder Facenbook nutzen. Immerhin arbeiten staatliche Stellen seit langem auch mit kommerziellen Presseunternehmen oder kommerziellen Firmen, die Pressemeldungen verbreiten, zusammen, beispielsweise mit http://www.augias.net/. Dagegen arbeiten staatliche Stellen regelmäßig nicht mit unabhängigen privaten Meinungsportalen wie Archivalia zusammen.

Ob staatliche Stellen zur strikten Gleichbehandlung aller Anbieter verpflichtet sind (Schweizer Landesbibliothek nutzt delicious, muss sie daher auch alle anderen der unzähligen Social Bookmarking-Dienste bedienen?), ist rechtlich noch nicht geklärt. 
Piepsi (Gast) antwortete am 2010/07/21 16:41:
Anscheinend will man es nicht kapieren, tja piepsen wir halt weiter... 
 

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