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http://www.klicksafe.de/qz/quiz02/_project/index.html

Ich habe nur 8 von 9 Punkten.

In Archivalia kann man sich auch gut zum Urheberrecht informieren:

http://archiv.twoday.net/stories/49598992/

Nun zu meiner Niederlage. Es geht um § 53 UrhG, also die Formulierung "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." Klicksafe behauptet, bei der von einem Freund geliehenen nicht DRM-geschützten CD komme es anders als beim Download aus dem Netz nicht darauf an, ob das Original rechtmäßig sei. Meine Antwort wäre meines Erachtens nur dann falsch gewesen, wenn der Freund die CD rechtmäßig gekauft hätte (also z.B. keine ausländische Raubkopie aus Thailand oder so). Eine beliebige CD kann auch eine rechtswidrig hergestellte CD sein (siehe Schricker 4. Auflage § 53 Rz. 24), wenn ich also genau weiß, dass die CD von meinem Freund nicht legal kopiert wurde. Die Erläuterung von Klicksafe, auf die Rechtmäßigkeit des Originals komme es nicht an, halte ich für FALSCH. Wenn sich dem Kopierenden aufdrängen muss, dass die Vorlage rechtswidrig hergestellt wurde, darf er nicht kopieren.
 

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