http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/10-06-2010-ag-donaueschingen-az-11-c-81-10.html
Das Amtsgericht Donaueschingen wies mit Urteil vom 10.6.2010 (Az.: 11 C 81/10) die Klage gegen einen Handwerksbetrieb ab, der Fotos des von ihm renovierten Badezimmers ins Internet gestellt hatte, ohne die Eigentümerin des Bads namentlich zu nennen. Es liege weder eine Persönlichkeitsrechtsverletzung noch eine Urheberrechtsverletzung vor.
Das Amtsgericht Donaueschingen wies mit Urteil vom 10.6.2010 (Az.: 11 C 81/10) die Klage gegen einen Handwerksbetrieb ab, der Fotos des von ihm renovierten Badezimmers ins Internet gestellt hatte, ohne die Eigentümerin des Bads namentlich zu nennen. Es liege weder eine Persönlichkeitsrechtsverletzung noch eine Urheberrechtsverletzung vor.
KlausGraf - am Dienstag, 7. September 2010, 21:27 - Rubrik: Archivrecht