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"Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 27. Januar, zu der ich Ihnen mitteile:
1. Im Bundesarchiv existiert zum Nachlass von Heinrich Himmler eine Nachlassakte in zwei Teilbänden.
2. Diese Akte ist in den Diensträumen des Bundesarchivs in Koblenz nach dem IFG einsehbar. Von der Vorlage zur Einsicht sind solche Teile ausgenommen, die personenbezogene Unterlagen enthalten, zu deren Weitergabe das Bundesarchiv nicht befugt ist.
Eine Veröffentlichung von Reproduktionen aus der Nachlassakte ist grundsätzlich nicht gestattet und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesarchiv.

Für die Bereitstellung der Akte fallen nach der IFGGebO Gebühren an. Bei Nachweis des öffentlichen Interesses können die Gebühren um bis zu 50 % ermäßigt werden. Für eine Einsicht in die Akte entstehen Gebühren bis zu einem Betrag von 40,00 €. Auslagen, z. B. für Kopien, Verpackung und Versand, sind gemäß Teil B der IFGGebO daneben gesondert zu tragen.

3. Das von Herrn Henke im Jahr 1984 erstellte Gutachten stelle ich Ihnen in Abschrift als PDF-Datei zur Verfügung.

4. Derzeit ist offen, ob und wie die aktuell veröffentlichten Briefe von Heinrich Himmler ins Bundesarchiv gelangen. Hierüber bestehen noch keinerlei Vereinbarungen.

5. Kosten für eine erneute Prüfung der Unterlagen im Jahr 2010 sind dem Bundesarchiv nicht erwachsen. Herr Dr. Hollmann hat die erneute Prüfung seinerzeit in seiner Zuständigkeit liegend als Leiter der Abteilung B auf Anfrage der Produktionsfirma des Filmes "Der Anständige" vorgenommen. Es galt sicherzustellen, dass das im Jahr 1984 von Herrn Henke für das Bundesarchiv festgestellte gutachterliche Ergebnis in Bezug auf die neuerlich vorgelegten Unterlagen weiterhin Gültigkeit beanspruchen kann. Die Kosten der Reise sind ausnahmslos von der vorgenannten Produktionsfirma übernommen worden. Die Höhe der Kosten lassen sich hier nicht ermitteln.

Wünschen Sie eine Einsicht in die Nachlassakte von Heinrich Himmler, so bin ich Ihnen für eine Terminabstimmung dankbar. Die Öffnungszeiten des Lesesaals im Bundesarchiv finden Sie auf der Internetpräsenz www.bundesarchiv.de.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
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Bundesarchiv
Referat Z 3 - Justitiariat"

Es ist eine Unverschämtheit und aus meiner Sicht nicht rechtmäßig, dass für die bloße Einsichtnahme in eine mittels Aktenplans ohne weiteres ermittelbare Dienstakte Gebühren nach dem IFG berechnet werden.

Eine Rechtsgrundlage für "Eine Veröffentlichung von Reproduktionen aus der Nachlassakte ist grundsätzlich nicht gestattet und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesarchiv." vermag ich nicht zu erkennen. Selbst bei Archivgut ist eine gültige Rechtsgrundlage nicht gegeben.

Ich werde die Dienststelle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Prüfung des nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheids bitten.
 

twoday.net AGB

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