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https://www.openpetition.de/petition/online/protest-gegen-die-diskriminierung-der-hochschulwissenschaft-im-urheberrecht

"Die Unterzeichner dieses Aufrufs protestieren gegen die Anfang 2014 in Kraft getretene Regelung im Urheberrechtsgesetz, § 38 (4), die der Mehrheit von Autorinnen und Autoren an den Hochschulen das Zweitveröffentlichungsrecht verweigert. Die Unterzeichner fordern ein Zweitveröffentlichungsrecht für alle Autorinnen und Autoren, unabhängig von ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Unterzeichner fordern den Bundesjustizminister auf, rasch eine entsprechende Änderung im Urheberrechtsgesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen"

Siehe auch
http://www.heise.de/tp/news/Das-Urheberrechtsgesetz-kommt-nicht-zur-Ruhe-2124989.html

Aus meiner Sicht verstößt die gesetzliche Regelung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Zudem ist aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit abzuleiten, dass ein gesetzlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit im Wissenschaftsbereich diskriminierungsfrei zu sein hat.

Ich bezweifle im übrigen, dass auch ein verbesserter § 38 UrhG eine messbare Auswirkung auf die (nach wie vor geringe) Akzeptanz des grünen OA hat.
 

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