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Eine Initiative möchte darauf hinwirken, dass die Namen von Opfern der NS-Euthanasie öffentlich genannt werden dürfen.

Bisher stehen dem Rechtsauffassungen von Archivaren entgegen, dass dies nicht geschehen dürfe, damit nicht Rechte Dritter berührt werden. Gemeint sind damit Angehörige, die dadurch geschädigt werden könnten, dass sie in Verbindung mit einer Person gebracht werden, die psychisch krank oder geistig behindert war.

Vielerorts wurde darauf hingewiesen, dass dies falsch und eine unzulässige Ausweitung des Rechtsgutes des postmortalen Persönlichkeitsrechtes und des "Schutzes von Dritten" sei. Es herrscht Übereinstimmung, dass man nicht erwarten sollte, dass Archivare ihre Einstellung schnell ändern, sondern dass man Einfluss auf den Gesetzgeber nehmen sollte.

Dazu wird in einem ersten Schritt ein Gutachter gesucht, der die Angelegenheit kompetent juristisch zu bewerten versteht. Für Hinweise sind wir dankbar, bitte eine Mail an robert.parzer@gedenkort-t4.eu

Informationen zur Sachlage u.a. hier:

http://archiv.twoday.net/stories/2939190/

http://blog.gedenkort-t4.eu/2014/01/10/tagungsbericht-zur-frage-der-namensnennung-der-muenchner-opfer-der-ns%C2%ADeuthanasie-in-einem-gedenkbuch/
 

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