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[ACHTUNG KORREKTUR: http://archiv.twoday.net/stories/714908416/ ]

Es lief unter

http://archiv.twoday.net/stories/96988341/#714906445

ein Hinweis auf eine bevorstehende Versteigerung am 25./26. März 2014 durch das bekannte Auktionshaus Stargardt ein. Im Katalog 700 Nr. 1180

http://www.stargardt.de/download/file/700/VI_Geschichte.pdf

wird eine kostbare Handschrift mit 12.000 Euro angesetzt, die aus dem im Verzeichnis national wertvoller Archive eingetragenen Archiv der Freiherren von Gemmingen in Fränkisch Crumbach (Odenwaldkreis, Hessen) stammt.

[Laut Ergebnisliste für 16.000 Euro verkauft:
http://www.stargardt.de/download/file/700/Ergebnisliste%20700.pdf ]

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Archive/Hessen/00758.html

Minerva-Handbuch 1974
http://books.google.de/books?id=U0BL2gbP8ZUC&pg=PA283

Üblicherweise werden Privatarchive nicht in das Denkmalbuch des Landes eingetragen, sondern in das Verzeichnis national wertvoller Archive. Die schützenswerte Gesamtheit wird dadurch aber lediglich moralisch, aber nicht juristisch geschützt, denn der Einzelverkauf im Inland (wie im vorliegenden Fall) wird von dem Gesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschg/index.html

nicht erfasst. Einmal mehr erweist sich der deutsche Kulturgutschutz als "zahnloser Tiger".

Viel spricht für die Rechtsauffassung, dass Einzelstücke aus Sammlungen, die den Besitzer im Inland wechseln, den Schutz behalten, aber praktikabel ist das nicht, denn dann müsste eigentlich im öffentlichen Verzeichnis aus Transparenzgründen eine eigene Position für Einzelstücke aus Archiven geschaffen werden.

Nichts hindert das Land Hessen, eine vorläufige Unterschutzstellung der kostbaren Handschrift als national wertvolles Kulturgut in die Wege zu leiten.

Da sich das Stück nicht mehr in Fränkisch Crumbach, sondern bei Stargardt in Berlin befinden dürfte, könnte es sein, dass der Eigentümer gegen die Anzeigepflicht nach § 14 in Verbindung mit § 9 KultgSchG verstoßen hat.

In jedem Fall ist das Angebot ein Armutszeugnis für die hessische Adelsarchivpflege, die sich in einem Sammelband von 2009 präsentierte

http://archiv.twoday.net/stories/133336582/

Das zuständige Staatsarchiv in Darmstadt konnte offensichtlich im Vorfeld keinen hinreichend vertrauensvollen Kontakt zur Adelsfamilie aufbauen, der die öffentliche Versteigerung verhindert hätte. Der Leiter des Archivs war telefonisch heute nicht zu erreichen, im Ministerium konnte Herr Christian Bührmann spontan keine Auskunft zur Angelegenheit geben.

Das 1615 datierte Turnierbuch der Freiherrlichen Familie Gemmingen war bisher der Forschung nicht bekannt. Nach dem Supralibros waren Friedrich von Gemmingen zu Fürfeld und seine Frau Agnes Sibilla die Auftraggeber und Erstbesitzer, die den Band 1618 binden ließen. Tilo Brandis wird im Katalog mit der Aussage zitiert, die Handschrift sei das vollständigste Exemplar des Kraichgauer Turnierbuchs. Zu ihm siehe

http://archiv.twoday.net/stories/96988341/

Brockhaus (Gast) meinte am 2014/03/05 20:47:
Daneben sehr viel Material anscheinend aus einem (dem?) Brockhaus Verlagsarchiv. 
Kluttig (Gast) antwortete am 2014/03/05 21:48:
Brockhaus-Verlagsarchiv
Das Archivgut des ursprünglich Leipziger Verlags F. A. Brockhaus befindet sich im Staatsarchiv Leipzig. 1945 - noch vor der Übergabe des Archivguts an das 1954 gegründete Staatsarchiv - nahm die Verlegerfamilie aber wertvolle Dokumente mit nach Westdeutschland, darunter die Memoiren von Giacomo Casanova, die 2010 von der Verlegerfamilie Brockhaus nach Frankreich verkauft wurden. Man kann annehmen, dass auch bei diesem Verkauf dort die Quelle ist. 
Kistenich-Zerfaß (Gast) meinte am 2014/03/06 11:19:
Das Hessische Staatsarchiv Darmstadt hat im Juli 2013 als Schenkung das Archiv von Gemmingen(-Hornberg) in das Staatsarchiv übernommen. Derzeit wird der Bestand erschlossen (zum aktuellen Stand vgl.
http://www.hadis.hessen.de/scripts/hadis.dll/direct?link=7122154), mit dem Abschluss der Verzeichnungsarbeiten im Laufe dieses Jahres zu rechnen. Damit steht der Archivbestand nun für die Forschung zur Verfügung. Das im Beitrag genannte Turnierbuch gehörte nicht zum Archivbestand. Bibliotheksgut wurde auf Wunsch des Schenkers ausdrücklich von der Übergabe an das Staatsarchiv ausgenommen. Nach Auskunft des Freiherrn von Gemmingen-Hornberg ist dieses Turnierbuch auch nicht aus seinem Besitz zur Auktion gegeben worden. 
v. Gemmingen (Gast) antwortete am 2014/03/10 08:52:
Gemming`sches Archivgut
Der Text des Artikels mit genannrter Überschrift ist dermaßen tendenziös abwertend, dass er eigentlich des Lesens nicht wert ist.

Wie mir bekannt, gibt es, mindestens 2 "Freiherren" v. Gemmingen, die als Nachfolger in FC benennbar sind, sie sprechen nur von einem, und ob sie den gehört haben, ist auch noch zu bezweifeln.
Als 2. Beteiligter behalte ich mir hierzu juristische Schritte vor!

In der Liste wertvoller Kulturgüter (Minerva-Liste) ist das Buch ebenfalls nicht verzeichnet. Also kann und wäre es nicht ungesetzlich, wenn jemand aus der Familie dasgenannte Werk zum Verkauf geben würde. Soweit mir bekannt, Nachforschungen werden bis Mitte März ein definitives Ergenis haben,´gibt es sogar eine Doublette des Werkes.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Frhr.v. Gemmingen

Genannte List ist trotz Kontakten Anfang der 90 Jahre bis ins Ministerium nie der Familie v. Gemmingen bekannt gemacht worden. 
 

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