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Der Bayerische VGH hat meiner Meinung nach ein eklatantes Fehlurteil gefällt, als er einen presserechtlichen Auskunftsanspruch hinsichtlich aller gefundenen Gurlitt-Bilder verneinte. Die Persönlichkeitsrechte des Sammlers müssen in einem solchen Fall eindeutig zurücktreten.

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/das-oeffentliche-interesse-an-den-gurlitt-bildern-374694

http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt
Hans A. (Gast) meinte am 2014/03/31 18:12:
Rechtsgrundlage?
Nach allem, was man bisher weiß, hat sich Herr Gurlitt absolut gar nichts zu Schulden kommen lassen. Vielmehr haben die Ermittler einen großen Fall gewittert, weil Herr Gurlitt sich ungewöhnlich verhalten hat. Alle möglichen Hypothesen zu eventuellen Straftaten haben sich aber dann als falsch herausgestellt. Die Beschlagnahme war illegal, da nie ein wirklicher Anfangsverdacht bestand.

Ein Herausgabeanspruch für einige Bilder besteht höchstens moralisch, sicher aber nicht juristisch. Sonst müsste man nicht diskutieren, die Verjährungsfristen nachträglich(!) zu manipulieren.

In Skandinavien, wo jeder die Steuererklärung seines Nachbarn lesen darf, könnte ich mir den von Ihnen behaupteten Auskunftsanspruch sehr gut vorstellen, nach dem Motto: Alles was eine Behörde weiß, ist öffentlich. In Deutschland scheint es mir aber absolut keinen Sinn zu ergeben.

Deshalb: Welche Rechtsgrundlage erlaubt es hier Ihrer Meinung nach der Presse, zu all den illegal von der Staatsanwaltschaft veröffentlichten Einzelheiten zum Besitz von Herrn Gurlitt auch noch weitere zu fordern? Gibt es tatsächlich so etwas wie ein "Gesetz zur Förderung des Kunstdiebstahls"? 
KlausGraf antwortete am 2014/03/31 19:24:
Es gibt leider kein Gesetz gegen strunzdumme Kommentare
Das muss als Rechtsgrundlage reichen. 
Kommentar (Gast) antwortete am 2014/04/01 16:24:
Schade,
aber dann müsste Archivalia mit Blick auf die den Inhalt derjenigen Kommentare des Admins schließen...

@Hans A.: Danke für den Kommentar aber erwarten Sie nicht zu viel vom hiesigen Admin - Kommentare, die inhaltliche Schwächen seiner Beiträge herausstellen resp. kritische Fragen stellen, werden immer auf die hier nachzulesende Art "beantwortet" 
 

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