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http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/paul-gauguin-gestohlene-bilder-in-italien-aufgetaucht-a-962092.html

Ein italienischer Fiat-Arbeiter ersteigerte in der Bahn gefundene zwei Gemälde, darunter ein Gauguin, bei einer Fundsachen-Auktion und musste sie jetzt wieder zurückgeben. Nach deutschem Recht und der Rechtsprechung der UAM vom BGH hätte er sie behalten dürfen.

Siehe BGH zum Hamburger Stadtsiegel-Fall
http://archiv.twoday.net/search?q=hamburg+stadtsiegel
NN (Gast) meinte am 2014/04/02 18:40:
Nach öst. Recht auch. Ich meine: in öffentlicher Versteigerung gutgläubig erworben, durch 40 Jahre gutgläubig besessen, das muss was wert sein ... 
 

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