Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.uni-muenster.de/ZBMed/medinfo/2005/34_openaccess.html

Dürfen Autoren ihre Arbeiten ins Internet stellen und PDF-Kopien weiter­gebe­n? 92% aller Zeitschriften erlauben diese Form der "Zweit"-Veröffentlichung, so z.B. Elsevier, Nature und Springer, Science, BMJ und NEJM (http://romeo.eprints.org). Der Verleger Elsevier hat nun einen deutschsprachigen Leitfaden erstellt, der auf diese Fragen eingeht: http://www.elsevier.com/framework_librarians/LibraryConnect/lcpamphlet4german-v2.pdf. Wissenschaftler, die Arbeiten ins Internet stellen, die noch nirgendwo veröffentlicht worden sind, - wie z.B. Kongressvorträge -, sollten darauf achten, diese unter eine gemeinfreie Lizenz zu stellen, damit sie nicht kommerziell genutzt werden können. Zwei weitverbreitete Lizenzen sind die Creative Commons (http://de.creativecommons.org) und von der NRW-Initiative Open Content (http://www.uvm.nrw.de/opencontent/)

Eine gemeinfreie Lizenz ist ein Widerspruch in sich: Gemeinfreies ist urheberrechtlich nicht geschützt und darf beliebig (also ohne Erlaubnis = Lizenz) genutzt werden. Gemeint ist eine freie Lizenz wie CC.

Warum sollen die medizinischen Ergebnisse nicht kommerziell genutzt werden dürfen? Halten wir fest: Weder BOAI noch die Berlin declaration schliessen als maßgebliche Open-Access-Definitionen eine kommerzielle Nutzung explizit aus, es spricht zumindest bei BOAI alles dafür, dass sie erlaubt ist. PLoS Medicine hat z.B. eine CC-Lizenz, die kommerzielle Nutzung erlaubt.

Ich nehme an, die Autoren von medinfo beziehen sich auf Elseviers Einschränkung, dass bei dem erlaubten Webposting eigener Aufsätze durch Autoren kein kommerzielles Posting erlaubt ist. Da aber Elsevier nur Kopien auf der eigenen Homepage oder auf der des Instituts (nicht aber in einem anderen Repositorium) erlaubt, kann man eine freie Lizenz vergessen, denn jede solche Lizenz erlaubt das Spiegeln auf anderen Websites (zumindest auf nichtgewerblichen).

Nun sind Mediziner zwar keine Juristen, aber ein wenig Genauigkeit wäre schon angebracht.
bibliomed meinte am 2005/06/17 10:54:
Danke für den Hinweis, O.Obst 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma