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Bundeslöschtage
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen wegen der gelöschten Daten und verschwundenen Akten am Ende der Ära Helmut Kohl eingestellt (Google News).
Grund genug, einmal mehr unser Linkdossier in Erinnerung zu rufen.
Zum Bericht von Burkhard Hirsch geht es hier.
Die Einstellung des Verfahrens ist aus archivischer Sicht zu bedauern. Es bleiben offene Fragen: wie kommt die Staatsanwaltschaft dazu, von dezentralen "befugten" Löschungen auszugehen? Die Löschungen waren ja nicht mit dem Bundesarchiv abgestimmt.
Das Verschwinden etlicher Aktenordner ist mit Grundsätzen ordentlicher Aktenführung nicht vereinbar (siehe auch unsere Dokumentation von Urteilen zum Thema "Vollständigkeit der Aktenführung").
Die Staatsanwaltschaft hat die Reichweite des § 133 StGB (Verwahrungsbruch) grundsätzlich verkannt. Ein so eklatanter Verstoss gegen das Bundesarchivgesetz ist immer ein vorsätzlicher Verwahrungsbruch.
Die Einstellungsverfügung: Ein zweifelhafter Freibrief für illegale Kassationen!
 

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