http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/BGV-zahlt-eine-Million-Euro-fuer-historisches-Dokument;art6066,486826
http://www.mainpost.de/regional/main-tauber/Wertvolle-Handschrift;art21526,5764844
Die Handschrift wird Dauerleihgabe der Badischen Versicherungen. Laut dpa betrug der Kaufpreis 1 Million Euro.
Auf der Seite der BLB gibt es leider (noch?) kein Faksimile, auch wenn der Begleitband online ist:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/images/besondere-bestaende/handschriften/heilsspiegel.pdf
Laut Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums soll aber das Digitalisat ins Internet gestellt werden:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/handschriften/heilsspiegel.php
Nach http://archiv.twoday.net/stories/5595847/ sollte der vom gierigen Haus Baden beanspruchte ostmitteldeutsche Codex aus der Mitte des 14. Jahrhunderts eigentlich von Land erworben werden. "Zu den Kunstgütern, die nach dem Gutachten der Expertenkommission bislang unstreitig Eigentum des Hauses Baden sind und vom Land erworben werden sollen, gehören vier Skulpturen aus der Kunsthalle Karlsruhe, sowie Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek. Darunter zwei Tulpenbücher, das Werk "Speculum Humanae Salvationis" sowie der Teilnachlass Hebel." So http://archiv.twoday.net/stories/5584479/
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2009/presse-archiv-handschriften-20.php von 2009 erweckt bei der Mitteilung der Vergabe der Signaturen den Eindruck, als sei H 78 vom Land gekauft worden.
Es kann aber keine Rede davon sein, dass die Handschrift "eindeutig" dem Haus Baden gehörte.
Nach meiner Ansicht hat sich die Expertenkommission geirrt, ein Ankauf wäre nicht nötig gewesen:
Nach wie vor sehe ich im Jahr 1830 ein Schlüsseljahr für die badischen Kulturgüter. Die Kommission hat meine Beweisführung nicht aufgegriffen und kommt daher mindestens hinsichtlich des "Speculum humanae salvationis" zu einem meines Erachtens völlig unzutreffenden und das Land Baden-Württemberg schädigenden Resultat. Wenn die gesamte Privathinterlassenschaft Ludwigs 1830 an die Langensteiner fiel, muss das nach 1830 in den Sammlungen vorhandene Kulturgut grossherzoglicher Provenienz aus der Zeit vor 1830 zwingend zum Hausfideikommiss gehören. Damit ergibt sich, dass das vor 1827 im Kupferstichkabinett befindliche Speculum anders als die Kommission angibt, heute dem Land Baden-Württemberg gehört. http://archiv.twoday.net/stories/4567789/
Höchstwahrscheinlich gehörte die Handschrift dem Kloster St. Märgen und kam bei der Säkularisation in grossherzoglich badischen Besitz, aber eben nicht in die Landesbibliothek, sondern ins Kupferstichkabinett. Nach den Grundsätzen der Expertenkommission ist Säkularisationsgut aber eindeutig Landeseigentum!
Dauerhaft für Baden gesichert ist durch den Deal des BVG die Handschrift keineswegs. Eine Dauerleihgabe kann immer aus wichtigem Grund (wenn z.B. eine Verwertung im Insolvenzverfahren nötig ist) gekündigt werden und ist ohnehin eine juristisch fragwürdige Vertragsform: http://archiv.twoday.net/stories/6266965/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/2918302/
Beschreibung der Handschrift Cod. K 3378:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0545_b525_jpg.htm
http://www.handschriftencensus.de/5061
Update: http://archiv.twoday.net/stories/55775123/
http://www.mainpost.de/regional/main-tauber/Wertvolle-Handschrift;art21526,5764844
Die Handschrift wird Dauerleihgabe der Badischen Versicherungen. Laut dpa betrug der Kaufpreis 1 Million Euro.
Auf der Seite der BLB gibt es leider (noch?) kein Faksimile, auch wenn der Begleitband online ist:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/images/besondere-bestaende/handschriften/heilsspiegel.pdf
Laut Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums soll aber das Digitalisat ins Internet gestellt werden:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/handschriften/heilsspiegel.php
Nach http://archiv.twoday.net/stories/5595847/ sollte der vom gierigen Haus Baden beanspruchte ostmitteldeutsche Codex aus der Mitte des 14. Jahrhunderts eigentlich von Land erworben werden. "Zu den Kunstgütern, die nach dem Gutachten der Expertenkommission bislang unstreitig Eigentum des Hauses Baden sind und vom Land erworben werden sollen, gehören vier Skulpturen aus der Kunsthalle Karlsruhe, sowie Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek. Darunter zwei Tulpenbücher, das Werk "Speculum Humanae Salvationis" sowie der Teilnachlass Hebel." So http://archiv.twoday.net/stories/5584479/
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2009/presse-archiv-handschriften-20.php von 2009 erweckt bei der Mitteilung der Vergabe der Signaturen den Eindruck, als sei H 78 vom Land gekauft worden.
Es kann aber keine Rede davon sein, dass die Handschrift "eindeutig" dem Haus Baden gehörte.
Nach meiner Ansicht hat sich die Expertenkommission geirrt, ein Ankauf wäre nicht nötig gewesen:
Nach wie vor sehe ich im Jahr 1830 ein Schlüsseljahr für die badischen Kulturgüter. Die Kommission hat meine Beweisführung nicht aufgegriffen und kommt daher mindestens hinsichtlich des "Speculum humanae salvationis" zu einem meines Erachtens völlig unzutreffenden und das Land Baden-Württemberg schädigenden Resultat. Wenn die gesamte Privathinterlassenschaft Ludwigs 1830 an die Langensteiner fiel, muss das nach 1830 in den Sammlungen vorhandene Kulturgut grossherzoglicher Provenienz aus der Zeit vor 1830 zwingend zum Hausfideikommiss gehören. Damit ergibt sich, dass das vor 1827 im Kupferstichkabinett befindliche Speculum anders als die Kommission angibt, heute dem Land Baden-Württemberg gehört. http://archiv.twoday.net/stories/4567789/
Höchstwahrscheinlich gehörte die Handschrift dem Kloster St. Märgen und kam bei der Säkularisation in grossherzoglich badischen Besitz, aber eben nicht in die Landesbibliothek, sondern ins Kupferstichkabinett. Nach den Grundsätzen der Expertenkommission ist Säkularisationsgut aber eindeutig Landeseigentum!
Dauerhaft für Baden gesichert ist durch den Deal des BVG die Handschrift keineswegs. Eine Dauerleihgabe kann immer aus wichtigem Grund (wenn z.B. eine Verwertung im Insolvenzverfahren nötig ist) gekündigt werden und ist ohnehin eine juristisch fragwürdige Vertragsform: http://archiv.twoday.net/stories/6266965/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/2918302/
Beschreibung der Handschrift Cod. K 3378:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0545_b525_jpg.htm
http://www.handschriftencensus.de/5061
Update: http://archiv.twoday.net/stories/55775123/
KlausGraf - am Samstag, 9. Oktober 2010, 19:13 - Rubrik: Kodikologie