Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/05/05/braucht-die-wissenschaft-einen-tuv/
Dr. Bernd Dammann (Gast) meinte am 2014/05/05 18:28:
Die Wissenschaft braucht des Grundgesetzes kundige Diskutanten
"Wissenschaftliche Selbstkontrolle an Hochschulen bewegt sich in einem Konglomerat von sich zum Teil überschneidenden Grundrechtspositionen der betroffenen Forscher, weiterer von Forschung und Kontrollverfahren betroffener Personen wie auch der Hochschule selbst. Insbesondere die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG ist von entscheidender Bedeutung. Anders als bei privaten Einrichtungen finden die Grundrechte im Verhältnis zwischen staatlichen Universitäten und den von ihren Kontrollverfahren Betroffenen direkte Anwendung, so dass auch die Anforderungen an die Verfahrensordnungen der Hochschulen strenger sind."
"Das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen ist nicht geeignet, eine verfassungsmäßige Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen herbeizuführen."
(zit. aus: Nadine Schiffers 2012, S. 234-235) 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma