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In den USA ist es einfach, da gibt es autoritative Vorgaben etwa den Chicago-Stil:

Smith, John. "Obama inaugurated as President." CNN.com. http://www.cnn.com/POLITICS/01/21/obama_inaugurated/index.html (accessed February 1, 2009).

Bei uns kann man das auf unterschiedlichste Weise machen.

Auf das Datumformat (9. Mai, 09. Mai, 9.5., 09.05.) und die Verbindung mit dem Abruf-Vermerk (am oder ein Komma oder nur ein Leerzeichen) will ich nicht eingehen.

Fehlender Abruf-Vermerk: Hinter die URL wird das Datum des Abrufs in Klammern gesetzt.

Es besteht eine gewisse Verwechslungsgefahr mit der "Datierung" (Stand) der Website! Nicht immer gibt es vorne eine solche Datierung wie z.B. "in: Archivalia 5.6.2012 URL (28.5.2014)".

Abruf-Vermerke:

abgerufen (am)
"Abgerufen am" praktiziert die Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Einzelnachweise
letztmals abgerufen (am)

Abruf (am)
Letzter Abruf (am)

Abrufdatum:
Letztes Abrufdatum:

Datum des Zugriffs:
Datum des letzten Zugriffs:

eingesehen (am)
letztmals eingesehen (am)

Zugriff (am)
Letzter Zugriff (am)

Zugriffsdatum (am)
Letztes Zugriffsdatum (am)

zuletzt:

Zuletzt aufgerufen (am)

Was noch?

(Kommt mir aber bitte nicht mit "nachgeschlagt" ...
http://archiv.twoday.net/stories/894825713/ )

Ich empfehle, bei Artikeln oder Büchern alle URLs an einem Tag zu kontrollieren und sich die einzelnen Datum-Angaben zugunsten eines generellen Vermerks (Die Links wurden am ... überprüft) zu sparen. Ich finde es eher peinlich, wenn in einer 2013 erschienenen musikwissenschaftlichen Habilitationsschrift Internetadressen unter anderem auf dem Stand von 2005 erscheinen.

Zu den URLs siehe
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
MK (Gast) meinte am 2014/05/31 12:11:
Hauptsache kurz und eindeutig
Ein simples "Aufruf:" oder "Abruf:" erscheint IMHO deutlich präziser als der Verweis auf die letztmalige Sichtung. Wen interessiert es, wie oft ein Autor die Seite aufgerufen hat?

Eine Frage, die sich häufig stellt und IMHO noch keine eindeutige Antwort hat: Habe ich als Autor eine Verpflichtung, die zitierten Seiten für spätere Nachfragen zu archivieren oder kann ich mich getrost auf das "Internet Archive" verlassen?

Bei Verweisen auf gedruckte Informationsquellen verlässt man sich schließlich auch auf die spätere Verfügbarmachung durch Bibliotheken, Archive, den Buchmarkt, etc., wenn mein Zitat nachvollzogen werden soll. 
Archäopath antwortete am 2014/05/31 17:31:
Eindeutig?
Das Abrufdatum gewährleistet keine eindeutige Identifizierung, denn durch Caches, die im Internet massenhaft verwendet werden, können zum selben Zeitpunkt sehr wohl verschiedene Dokumentenversionen ausgeliefert werden. Dafür müßte man schon einen Hashwert über die Datei(en) errechnen - wie man es mit den ETag-Headern tut, um verteilte Architekturen zu synchronisieren. Der registriert dann aber auch jeden berichtigten Buchstaben. Aber seit Erfindung von XMLHttpRequest (vulgo AJAX) stimmt ja auch die Relation 1 URL = 1 Dokument nicht mehr, da das Nutzerverhalten dieses beliebig verändern kann.
Im übrigen können im Internet Archive auch per robots.txt bereits archivierte Dokumente ziemlich einfach gelöscht werden, sofern man nur Besitzer der entsprechenden Domain ist. Das ist nötig, um illegale Inhalte entfernen zu können. Bei aufgelassenen Domains könnte das aber im Prinzip jeder tun, der bereit ist, ein paar € für sie zu bezahlen (z. B. um Plagiate zu verschleiern oder die Werke einer ungeliebten Person zu beseitigen).
Bei wissenschaftlichen Zeitschriften, die in Form abgeschlossener PDFs publiziert werden (wie sie auch die DNB für die Langzeitarchivierung verlangt), ist das Problem gering. Aber bei HTML-Dokumenten hat genaues Zitieren doch anscheinend eine unkalkulierbare Halbwertszeit, die an archäologische Überlieferungszufälle gemahnt. Ich bin kein Fachmann für Archivierung, aber mir scheint es, man wird mit solchen Unschärfen leben müssen.
Neben der haptischen Erfahrung ist das alles ein Grund, weiterhin Bücher zu mögen. 
 

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