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http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/archivgut-der-kommunen-koennte-jederzeit-verkauft-werden-id9430285.html

"Archivar Thomas Wolf kämpft in Siegen wie ein Löwe, wenn es um Archivgut geht. Derzeit gegen eine Passage im neuen Archivgesetz NRW, genauer gegen § 10 Absatz 5 Satz 2 im Landesarchivgesetz. Im derzeitigen Entwurf ist nämlich der Verkauf von kommunalem Archivgut nicht ausgeschlossen. Jederzeit könnten kulturelle Schätze verkauft werden. Wolf startet eine Online-Petition.

Kommunen könnten Schätze aus ihren Archiven, Bücher, Postkarten, Fotos verkaufen – an Sammler, Autoren oder Privatleute. Für die Öffentlichkeit wären diese Zeugnisse der Zeit unwiederbringlich verloren. „Wir möchten den Leuten klar machen, dass es eine Gefahr ist“, sagt Wolf. Vor wenigen Tagen startete er eine Petition im Netz. Mehr als 800 unterzeichneten diese bereits, die meisten kommen aus NRW. Es geht um das kulturelle Erbe von Generationen, um Bürokratie, Berufsethos und – natürlich – um Bares.

Für verschuldete Städte und Gemeinden ist die Büchse der Pandora geöffnet. Denn selbst, wenn jetzt amtierende Bürgermeister und gewählte Ratsmitglieder Verkäufe von Archivgut ausschließen, in einer Demokratie wechseln Amtsträger und damit auch Sichtweisen.

Was heißt es, wenn Archivgut nicht unveräußerlich ist?

Bereits im Archivgesetz aus dem Jahr 2010 ist der Verkauf nicht explizit ausgeschlossen. Seither müssen Archivar Wolf und seine Kollegen Bürger, die ihnen Sammlungsstücke überlassen, ausdrücklich auf den Wunsch hinweisen, dass die Stücke nicht verkauft werden dürfen. „Bürokratie pur“, so Wolf. Wer einen privaten Nachlass einem kommunalen Archiv überlasse, gehe doch davon aus, dass die Stücke dann auch bewertet, verwahrt und nicht verscherbelt werden. Da nun ein neues Gesetz verabschiedet wird, wittert Wolf die Chance, auf die Gefahr hinzuweisen, die von dem prinzipiellen Verkaufsrecht ausgeht.

Privatleute, Sammler und Autoren können ins Archiv kommen und sagen: „Das gefällt mir, was möchten Sie dafür haben?“ In einer Branche, wo Geld, weil oft nicht vorhanden, immer ein Thema sei, würden so Begehrlichkeiten geschaffen. Kux-Scheine verkaufen und das Geld wieder ins Archiv investieren? „Wir sind doch keine Trödler“, sagt Wolf. „Sammlungsgut ist keine wirtschaftliche Verfügungsmasse.“

Welches Archiv gut ist betroffen?

Ausdrücklich nur Stücke aus privaten Nachlässen. Verwaltungsunterlagen gehören nicht dazu. Einträge aus dem Standesamt zum Beispiel. Auch Nachlässe aus Vereinen sind nicht betroffen. „Das Eigentum geht erst auf das Archiv über, wenn sich auch der Verein auflöst“, erklärt Wolf. Fotosammlungen, Nachlässe von Unternehmen, historische Bibliotheken, Plakate, Filme, Bücher, Postkarten – diese Dinge sind nicht geschützt. Auch ob es einen Bestandsschutz gebe, sei nicht geklärt.

Warum betrifft mich das überhaupt?

Auch in den Archiven im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es Schätze , für die sich Sammler interessieren könnten. Im Kreisarchiv lagert zum Beispiel der Nachlass des Landrats Hermann Schmidt (SPD), darunter sind viele persönliche Dinge: Mitgliedsausweise aus Vereinen oder Terminkalender aus seiner Zeit im Bundestag. Ein spannendes Zeitzeugnis, das prinzipiell verkäuflich wäre. Heimatforscher, Wissenschaftler, Menschen, die Freude an der Geschichte haben, hätten bei einem Verkauf keinen Zugriff mehr.

Wolf: „Hier wird das Kulturgut der Region verscherbelt. Historische Informationen müssen erhalten bleiben, sie sind einzigartig für eine Region und keine Wirtschaftsware.“ Jeder solle auf seine Geschichte zugreifen können. Dr. Gerd Dethlefs aus Münster kommentiert online: „Archive sind unser aller Gedächtnis und keine stille Finanzreserve!“ Ein weiterer Unterzeichner der Petition schreibt: „Weil ich meine Familie erforsche und dankbar bin für jede Auskunft, die ich von den Behörden bekomme. Die gleiche Möglichkeit wünsche ich auch für die nachkommende Generation.“

Gibt es bereits ein Beispiel für einen Verkauf?

Seit 1945 verwahrte die Hansestadt Stralsund in ihrem Stadtarchiv die Gymnasialbibliothek Stralsund. Die Bibliothek dieser Schule geht auf das Jahr 1627 zurück. Im Sommer 2012 verkaufte die Stadt den Bestand an einen Antiquar. Als der Verkauf bekannt wurde, liefen Bürger und Wissenschaftler Sturm. Sie sahen dies als einen Ausverkauf der eigenen Identität. Die Stadt stoppte den Verkauf. 5278 von 5926 Bände kaufte die Stadt vom Antiquar zurück. Auch 63 weitere Bände fanden wieder den Weg ins Archiv. 585 fehlen. Im Februar meldet dpa, dass ein wertvoller Druck mit Werken des Astronomen Johannes Kepler sowie zwei weitere Bände aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek in einem New Yorker Auktionshaus angeboten werden – allein der Kepler-Band für 181 000 Euro. Für die Sammlung zahlte der Antiquar 2012 rund 95 000 Euro. Nachdem bekannt wurde, dass die Leiterin des Stadtarchivs bereits schon vorher ohne Genehmigung 1000 Bücher aus dem Archiv verkauft hatte, wurde sie fristlos entlassen.

Warum wird das Verkaufsrecht nicht einfach ausgeschlossen?

Wolf: „Mehrere Verbände der kommunalen Archivträger sehen dies als Eingriff in die Handlungsfreiheit des kommunalen Selbstverständnisses: ‘Wir sind für unsere Dinge selbst verantwortlich und deshalb dürfen wir sie auch verkaufen.’“

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

1106 Unterstützer!
"
Gast (Gast) meinte am 2014/06/05 23:56:
Absurdes Verlangen
Also die Stadt Köln soll zwar die (theoretische) Befugnis haben, ihr Rathaus an McDonald's zu verkaufen, aber keinen Band aus ihrem Archiv? Absurd! 
KommentartrollAusÜberzeugung (Gast) meinte am 2014/06/06 11:21:
Herr Wolf unterschlägt
in seiner Antwort natürlich geflissentlich, dass Fr. Nehmzow von der Stadt Stralsund wieder eingestellt werden musste, da die fristlose Entlassung von dem Arbeitsgericht keinen Bestand hatte. Eine solche Desinformation muss schon bewusste Falschinformation genannt werden und desavouiert die Petition! Wäre interessant wie viele Unterstützer die Wahrheit kennen! 
LeserausÜberzeugung (Gast) antwortete am 2014/06/06 11:57:
Die zurecht kritisch bemerkte Aussagenverkürzung stellt allerdings kein Zitat von Wolf dar, oder. 
St. Patrick (Gast) antwortete am 2014/06/06 12:02:
Tut nichts zur Sache!
Die arbeitsrechtliche Angelegenheit der Frau N. in Stralsund tut nichts zur Sache, da die Begründung der Petition dieses Beispiel nicht benötigt.
Mit Ihrer Wortwahl wollen Sie doch bloß einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen und hier für Unruhe sorgen. 
KommentartrollAusÜberzeugung (Gast) antwortete am 2014/06/06 13:53:
Ihre Unterstellung zeigt vor allem eines:
"Getroffene Hunde bellen!"

Eine Petition beruhend auf Falschinformation ist schlicht propagandistisch - an Fakten für die Petition scheint`s ja zu mangeln, wenn auf diesem "Niveau" gearbeitet werden muss und für die federführend Beteiligten ist es ein Armutszeugnis. Ihre Unterstellung unterstreicht dies nur eindrucksvoll! 
St. Patrick (Gast) antwortete am 2014/06/06 14:39:
Erst lesen bitte
Hätten Sie die Petition gelesen und nicht den hier verlinkten Zeitungsartikel, dessen von Ihnen beanstandete Passage kein Zitat von Herrn Wolf ist, müssten Sie sich hier nicht so aufblasen. Beziehen Sie Ihre Kritik doch auf die Petition, wenn Ihnen an Argumenten gelegen ist. 
KlausGraf antwortete am 2014/06/06 15:11:
Don't feed the trolls
Es geht doch gar nicht um Argumente, sondern um dümmliches Contra-Schreien. 
KommentartrollAusÜberzeugung (Gast) antwortete am 2014/06/06 21:55:
Ach Klausi
für Dich ist doch jeder Contra-Kommentar dümmlich - wie schön dass sich manche Dinge auf Archivalia nie ändern.

@St. Patrick: Der Artikel ist als Interview von Hr. Wolf gehalten. Es würde mich wundern wenn er ohne dessen Genehmigung gedruckt worden wäre. Wenn dies der Fall ist, wäre es noch peinlicher. 
 

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