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http://www.internet-law.de/2014/08/informationsfreiheitsgesetz-darf-nicht-durch-abschreckende-gebuehrenbescheide-ausgehebelt-werden.html

"Das Vorgehen des Bundesministeriums des Inneren, einen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz in mehrere Begehren aufzuspalten und dadurch 66 (!) gebührenpflichtige Amtshandlungen zu bescheiden, ist rechtswidrig und verstößt gegen § 10 IFG (a.F.). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 10.07.2014 (Az.: VG 2K 232.13) entschieden."
 

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