http://www.lempertz.com/125+M527f8f954dc.html
"Gotisches Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels
Bronze, gegossen und graviert, die Vorderseite feuervergoldet.
Hamburg, um 1300. Durchmesser 8,9 cm.
Lot 1365 / Schätzpreis € 450 000 - 550 000
Provenienz
Ab etwa 1300 im Rat (Senatus) der Freien Hansestadt Hamburg (die älteste Urkunde, auf der sich ein Abdruck des vorliegenden Typars findet, stammt vom Weihnachtstag des Jahres 1304 und regelt die Sicherung der Landstraße zwischen Hamburg und Lübeck. Sie wird heute im Archiv der Hansestadt Lübeck verwahrt). - 1810/1811 Außerdienststellung des Siegels und Archivierung in der Kämmerei und im Stadt- und späteren Staatsarchiv. - 1945 Verlust nach der Auslagerung in einem stillgelegten Salzbergwerk in Grasleben. - 1986 öffentliche Versteigerung in Niedersachsen, durch höchstrichterlichen Beschluss bestätigt. Seitdem im Kölner Kunsthandel und späterem Privatbesitz.
National wertvolles Kulturgut der Bundesrepublik Deutschland.
Flache Siegelplatte, recto mit einer fein geschnittenen Darstellung des Hamburger Staatswappens mit spiegelbildlicher Umschrift: "+SIGILLVM + BVRGENSIVM * DE * HAMMEN.BVRCH". Verso eine keilförmige Handhabe mit kleiner Öse. Durchmesser 8,9 cm.
In ledergefüttertem Samtbeutel wohl des 18. Jahrhunderts, auf der Vorderseite das Hamburger Wappen in Flachstickerei zwischen gekreuzten Palmzweigen.
Das Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels war für ein halbes Jahrtausend - vom frühen 14. Jahrhundert bis zum frühen 19. Jahrhundert - sichtbares Symbol der Unabhängigkeit der selbstbestimmten Freien und Hansestadt Hamburg. Dies Zeichen städtischen Selbstbewusstseins kehrte 1945 nach seiner Auslagerung nicht nach Hamburg zurück und wurde 1986 in einer Auktion von den heutigen Besitzern öffentlich ersteigert. Die Unterschutzstellung als nationales Kulturgut bedeutet, dass dieses historische und kunsthistorische Juwel die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen darf. "
Für die Beschreibung zeichnet der ehemalige Direktor des Kölnischen Stadtmuseums Werner Schäfke verantwortlich. Wer sich dafür hergibt, eine im höchsten Maße illegitime, wenngleich legale Autkion zu unterstützen, verdient nichts weiter als Schimpf und Schande. Pfui Schäfke!
Unterschlagen wird natürlich, dass es es ein Buch über das Typar und den ganzen Fall gibt:
Titel:
Stationen eines Stempels : historische und archivarische Anmerkungen anläßlich des juristischen Streites um das IV. Hamburgische Staatssiegel
Verfasser:
Eckardt, Hans Wilhelm
Ort/Jahr:
Hamburg : Verl. Verein für Hamburgische Geschichte, 1995
Umfang:
75 S. : Ill. ; 21 cm
Schriftenreihe:
Vorträge und Aufsätze / Verein für Hamburgische Geschichte ; 31
Online ist:
Manssen, Gerrit (1992) Der Hamburger Stadtsiegelfall - VG Köln, NJW 1991, 2584. Juristische Schulung: JuS 23, S. 745-748.
http://epub.uni-regensburg.de/9331/
Nach dem hamburgischen Denkmalschutzgesetz könnte das Typar auch als bewegliches Denkmal geschützt werden. Eine Enteignung ist aber nicht möglich.
Das völlig verfehlte BGH-Urteil:
http://web.archive.org/web/20080108010311/http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/urteil3.htm
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/4889840/
http://archiv.twoday.net/stories/4579703/
Update: Das Typar ist für Hamburg gerettet
http://archiv.twoday.net/stories/97014397/
"Gotisches Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels
Bronze, gegossen und graviert, die Vorderseite feuervergoldet.
Hamburg, um 1300. Durchmesser 8,9 cm.
Lot 1365 / Schätzpreis € 450 000 - 550 000
Provenienz
Ab etwa 1300 im Rat (Senatus) der Freien Hansestadt Hamburg (die älteste Urkunde, auf der sich ein Abdruck des vorliegenden Typars findet, stammt vom Weihnachtstag des Jahres 1304 und regelt die Sicherung der Landstraße zwischen Hamburg und Lübeck. Sie wird heute im Archiv der Hansestadt Lübeck verwahrt). - 1810/1811 Außerdienststellung des Siegels und Archivierung in der Kämmerei und im Stadt- und späteren Staatsarchiv. - 1945 Verlust nach der Auslagerung in einem stillgelegten Salzbergwerk in Grasleben. - 1986 öffentliche Versteigerung in Niedersachsen, durch höchstrichterlichen Beschluss bestätigt. Seitdem im Kölner Kunsthandel und späterem Privatbesitz.
National wertvolles Kulturgut der Bundesrepublik Deutschland.
Flache Siegelplatte, recto mit einer fein geschnittenen Darstellung des Hamburger Staatswappens mit spiegelbildlicher Umschrift: "+SIGILLVM + BVRGENSIVM * DE * HAMMEN.BVRCH". Verso eine keilförmige Handhabe mit kleiner Öse. Durchmesser 8,9 cm.
In ledergefüttertem Samtbeutel wohl des 18. Jahrhunderts, auf der Vorderseite das Hamburger Wappen in Flachstickerei zwischen gekreuzten Palmzweigen.
Das Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels war für ein halbes Jahrtausend - vom frühen 14. Jahrhundert bis zum frühen 19. Jahrhundert - sichtbares Symbol der Unabhängigkeit der selbstbestimmten Freien und Hansestadt Hamburg. Dies Zeichen städtischen Selbstbewusstseins kehrte 1945 nach seiner Auslagerung nicht nach Hamburg zurück und wurde 1986 in einer Auktion von den heutigen Besitzern öffentlich ersteigert. Die Unterschutzstellung als nationales Kulturgut bedeutet, dass dieses historische und kunsthistorische Juwel die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen darf. "
Für die Beschreibung zeichnet der ehemalige Direktor des Kölnischen Stadtmuseums Werner Schäfke verantwortlich. Wer sich dafür hergibt, eine im höchsten Maße illegitime, wenngleich legale Autkion zu unterstützen, verdient nichts weiter als Schimpf und Schande. Pfui Schäfke!
Unterschlagen wird natürlich, dass es es ein Buch über das Typar und den ganzen Fall gibt:
Titel:
Stationen eines Stempels : historische und archivarische Anmerkungen anläßlich des juristischen Streites um das IV. Hamburgische Staatssiegel
Verfasser:
Eckardt, Hans Wilhelm
Ort/Jahr:
Hamburg : Verl. Verein für Hamburgische Geschichte, 1995
Umfang:
75 S. : Ill. ; 21 cm
Schriftenreihe:
Vorträge und Aufsätze / Verein für Hamburgische Geschichte ; 31
Online ist:
Manssen, Gerrit (1992) Der Hamburger Stadtsiegelfall - VG Köln, NJW 1991, 2584. Juristische Schulung: JuS 23, S. 745-748.
http://epub.uni-regensburg.de/9331/
Nach dem hamburgischen Denkmalschutzgesetz könnte das Typar auch als bewegliches Denkmal geschützt werden. Eine Enteignung ist aber nicht möglich.
Das völlig verfehlte BGH-Urteil:
http://web.archive.org/web/20080108010311/http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/urteil3.htm
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/4889840/
http://archiv.twoday.net/stories/4579703/
Update: Das Typar ist für Hamburg gerettet
http://archiv.twoday.net/stories/97014397/
KlausGraf - am Sonntag, 6. Mai 2012, 15:00 - Rubrik: Archivrecht
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2012/05/06 19:41:
BILD will Siegel zurück:
http://www.bild.de/regional/hamburg/siegel/hamburgs-siegel-23892968.bild.html
Typarist (Gast) meinte am 2012/05/07 17:57:
Typare im Handel
Was es wohl mit dem heute in München versteigerten Typar der Universität Tübingen von 1589 auf sich hat? Zu spät, um das noch zu klären, an dieser Stelle lediglich zu Dokumentationszwecken:http://www.hartung-hartung.de/DB_Objekte_Details.aspx?N=143103