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RA Stadler hat in seinem Beitrag zum Appell "Wir sind die Urheber" mal wieder absolut Recht:

http://www.internet-law.de/2012/05/wir-sind-die-burger.html

Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wir-sind-die-Urheber-Kritik-an-Kuenstleraufruf-1573617.html
Tom (Gast) meinte am 2012/05/11 09:20:
Wenn wir Unrecht
nicht mehr als solches benennen dürfen, sind wir in der Diktatur angelangt. RA Stadler disqualifiziert sich mit solchen inquisitorischen Aussagen selbst - er fordert nicht Freiheit, sondern mundtote Kritiker der Kostenloskultur.

Der Beitrag in der Zeit dagegen ist nicht nur lesens- sondern vor allem empfehlenswert! Es wurde Zeit, dass sich eine Zeitung wie die "Zeit" dem Thema annimmt - insofern: Danke an Hr. Joffe & Co! 
Bela (Gast) antwortete am 2012/05/11 10:18:
Nun, wenn RA Stadler Martin Walser als intelligenten Menschen bezeichnet, dann stimme ich ihm auch nicht zu. Aber: Seine Analyse des Begriffs ist durchaus fundiert und eher führen Rechtsverdrehungen, wie wir sie in dieser Diskussion oft sehen, in eine Diktatur als Analysen. Und wenn Tom meint, dass sich Stadler selbst disqualifiziere, und die Diktatorenkeule hervorholt, dann hat sich der Kommentator selbst disqualifizert, denn mit dem Diktaturenbegriff beendet man Diskussionen, nicht mit treffenden Analysen.
Und wenn bei den Erstunterzeichnern bekannte Urheberrechtsverletzer zu finden sind (Jakob Hein), disqualifiziert sich auch der Appell. Denn bei den meisten dieser Erstunterzeichnern werden Urheberrechtsverletzungen zu finden sein, wenn man mal genauer hinguckt. 
Tom (Gast) antwortete am 2012/05/11 11:13:
Das Schönreden
von Urheberrechtsverletzungen und damit Diebstahl als Rechtsverdrehung zu bezeichnen ist nicht viel mehr als pseudointellektuelle Demagogie wie sie einer Bananenrepublik zur Ehre gereichen würden. Dann auch noch bei den Unterzeichnern nach potenziell Fehlbarem zu suchen ist eine wohlbekannte Methode aus <> Zeiten - aber es ist schön zu sehen, wessen Geistes Kind die scheinbare Avantgarde der Kritiker der aktuellen Urheberrechts oder besser die scheinbare Avantgarde der Kostenloskultur ist... 
Sebastian (Gast) antwortete am 2012/05/11 12:40:
Satire?
Ich bin sprachlos. Inquisitorisch, Bananenrepublik, Diktatur, <>-Zeiten?? Hier mal der letzte Absatz des Artikels:

"Vielleicht sollte man aber einfach ebenso plakativ antworten: Wir sind die Bürger und wir teilen Eure Einschätzung nicht (uneingeschränkt). Möglicherweise können wir aber auch irgendwann damit beginnen, eine sachliche Debatte zu führen."

Wo will Stadler irgendwen mundtot machen? Er nimmt einfach einen Gegenstandpunkt ein. Das macht ihn zum Nazi?

Urheberrechtsverletzung ist juristisch etwas anderes als Diebstahl. Sie können ja den Standpunkt vertreten, dass es moralisch gleichzusetzen sei oder auch juristisch gleichgesetzt werden solle, aber bei geltendem Recht ist es etwas anderes. Darauf hinzuweisen sowie "sprachliche Abrüstung" und eine "sachliche Debatte" zu fordern ist inquisitorisch? Alle Kritiker des Urheberrechts sind politische Extremisten in Nazi-Nähe, und mit dieser Position wirft man der Gegenseite Demagogie vor? Kann man so was ernst meinen?

Ist es die schiere Angst, die euch so überdrehen und rot sehen lässt? Ich kann mir dieses Maß an Irrationalität nicht erklären. 
_Flin_ (Gast) antwortete am 2012/05/11 12:49:
Kopieren ist kein Diebstahl
Verstöße gegen das Immaterialgüterrecht sind kein Diebstahl. Sie sind, was sie sind. Eine unrechtmässige Kopie. Bei der ein nur schwer bezifferbarer Schaden entsteht.

Die Demagogie betreiben im Übrigen Sie. Sie weigern sich, sich mit dem Sachverhalt sachlich auseinanderzusetzen. Dass sämtliche Bürger die Urheber bereits entlohnen, auch wenn sie deren Werke nicht nutzen, sei es über GEZ Haushaltsgebührt, Kopierabgaben oder Leermedienabgaben, ist Ihnen egal.

Sie treten also für die totale Kontrolle und Überwachung sämtlicher Kommunikationskanäle ein. Ist Ihnen das eigentlich bewusst?
Sie treten ein für
- Vorratsdatenspeicherung
- Abmahnindustrie
- Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung
- Deep Packet Inspection
- Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen

Und das Geblubber von der Kostenloskultur kann ich nicht mehr hören. Ich gebe im Jahr mehrere Hundert Euro für Medien aus. Und ehrlich gesagt ist es mir scheissegal, wenn ich mich strafbar mache, weil ich einen Kopierschutz umgehe. Die erworbenen Medien sind mein Eigentum, nicht das Eigentum von jemand anders. Und wenn ich davon Sicherungskopien erstellen will, dann tu ich das. Und es ist mir völlig wumpe ob ich das darf oder nicht. Denn ich schütze mein Eigentum und riskiere sicherlich nicht, dass die teuer bezahlten Medien beim nächsten Festplattencrash - oder wenn der Hund sich über sie hermacht - im Nirvana verschwinden. 
Tom (Gast) antwortete am 2012/05/11 13:38:
Wer lesen kann
... Das StGB ist hier recht eindeutig.

@Sebastian: Niemand außer Ihnen hat hier eine geistige Nähe zu Nazis hergestellt. Kritiker mundtot zu machen ist kein Phänomen der Nazis, sondern Wesenszug geschlossener Gesellschaften und als solche zeichnen sich die sog. Urheberrechtsreformer zunehmend aus. Eigennutz auf Kosten anderer! Aber danke für die eindrucksvolle Bestätigung wessen Geistes Kind die Vertreter der Kostenloskultur sind.

Sorry, eine Abrüstung ist bei Stadler nicht zu erkennen, eher ein Aufheulen, da die Autoren ihre Enteignung einfach nicht mittragen wollen. Argumente sucht man bei Stadler leider vergebens - schade!

@Flin: Die private Schutzkopie ist auch nirgendwo ausgeschlossen - nur halt ihre unrechtmäßige Verbreitung.. Nur sie wollen ja sichern oder? 
Melebert (Gast) antwortete am 2012/05/11 14:19:
Herr Stadler ruft zu einem entpolemisierten und entemotionaliserten dafür fachbezogenen Diskurs auf, der zu einem gerechten Interessenausgleich führen soll. Ich lese immer nur "Kostenloskultur" von dir. Das ist absoluter Quatsch, denn Herr Stadler plädiert gerade für eine gerechte Würdigung von Kultur. Aber bitte nicht als Einbahnstraße, so wie es oft genug von Leuten wie ihnen proklamiert wird. Bitte lies nochmal in denen von Herr Stadler verwiesenen Gesetzesgrundlagen was Diebstahl, Urheberrecht und gesellschaftliche Verpflichtung betrifft, bevor du hier mit Haudrauf-Polemik wie "Kostenloskultur" um dich wirfst. 
Bela (Gast) antwortete am 2012/05/11 14:25:
Was hat das Strafgesetzbuch denn hier zu suchen? Das Urheberrecht wird dort nicht verhandelt. Das zeugt, wie der Rest des Beitrags von Tom von einer relativen Unkenntnis dieser ganzen hochkomplexen Materie. Vielleicht sollte er sich mal die Urheberrechtsfibel des Blogbetreibers zu Gemüte führen.
Und es ist auch recht trollmäßig, wenn man die Argumente anderer kompetenter Menschen in Rechtsangelegenheiten einfach mal ausblendet und sagt: Nö, ich sehe hier keine Argumente, aber in einem kurzen Appell sehe ich ganz viele Argumente. Und lieber Politikwissenschaftler Tom: Bitte überlegen, was für Begriffe Sie verwenden, denn Ihre gewählten Worte zeugen eher davon, wes Geistes Kind SIE sind: Sie hätten auch Goethe wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt.
http://www.stilstand.de/auf-dem-zauberberg-der-plagiate/
Also, lassen wir uns von Tom nicht kirre machen, denn das ist es, was Trolle ja immer wollen. 
_Flin_ (Gast) antwortete am 2012/05/11 14:35:
Kostenloskultur
Kostenloskultur. Das ist genauso völlig unzutreffend wie "Raubkopie", oder "Diebstahl von geistigem Eigentum".

Wie sieht denn diese "Kostenloskultur" aus?
- Zeitungsverlagen, die ihre Texte online kostenlos ins Netz stellen, verlangen, dass ich per Gesetz dafür bezahle, ob ich lese oder nicht.
- Dieselben enthalten mir - dank Lobbyarbeit - meine bereits bezahlten(!) Inhalte von ARD und ZDF vorenthalten, die nicht ins Netz gestellt werden dürfen
- Medien, für die ich bezahle, damit ich sie besitze (also mein Eigentum), sind so manipuliert, dass ich auf gekauften Waren Zwangspropaganda ansehen muss. Immer und immer wieder, jedesmal, wenn ich den Film sehen möchte
- Die GEMA, die nicht in der Lage ist, sich mit Videoportalen zu einigen, hindert mich aktiv daran, durch das Ansehen von Videos die Urheber zu entlohnen. So dass man über Proxies Videos gucken muss, weil der ganze Quatsch natürlich nur für die Dummen wirksam ist
- Von der ganzen Industrie, die es mir verbietet, DVDs/BDs aus den USA oder Japan anzusehen, dank so tollen Erfindungen wie dem Regionalcode. So dass Nutzern in anderen Ländern gar nichts anderes übrig bleibt, eine nicht legale Kopie zu sehen, falls der Verwerter keinen entsprechenden Verleih gefunden hat.

und so weiter und so fort.

Aber kann ich denn "Dr. Seltsam, oder wie ich lernte die Bombe zu lieben" online per download gegen Geld ausleihen? Nein.
Kann ich mir den Pixar Film "Oben" ausleihen? Nein.
Kann ich mir "Memento" ausleihen? Nein.
Kann ich mir Musik anhören, bevor ich sie kaufe? Im Moment nein, wenns nach der GEMA ginge.

Ich werde als Nutzer und Bürger bekriegt, kriminalisiert, verachtet, aber soll den Zahlemann machen. Für Dinge, die ich nicht nutze, während ich die Dinge, die ich nutzen will, nicht so nutzen kann, wie ich es gerne hätte.
Ich zahle mit GEZ und VG Wort Abgaben für Dinge, die ich nicht nutze.
Ich zahle mit Steuern all die "Kunstschaffenden" in Orchestern und Opern und Theatern. Und all den filmförderungsfinanzierten Einheitsbrei.
Und neben all dem, was ich per Gesetz zahle, zahle ich noch das, was ich tatsächlich nutze. Und soll dafür noch bespitzelt werden.

Das ist die "Kostenloskultur". Die Bürger zahlen für Dinge, die sie nicht nutzen, und sollen zum Dank dafür noch bespitzelt werden. 
Tom (Gast) antwortete am 2012/05/11 14:45:
Urheberrechtsverletzung
oder Missbrauch fremden Eigentums ist letztlich potenziell strafrechtsrelevant. Unabhängig davon kann der Urheber Unterlassung verlangen oder halt die achso bösen Abmahnanwälte losschicken.

Angesichts der bestehenden kompletten Ignoranz geltenden Rechts unter dem Deckmantel der "neuen Technologien" des Internets kann man den Anwälten nur viel Glück und Erfolg wünschen - die Autoren und sonstigen Urheber werden es ihnen danke!

M.E. müsste das Urheberrecht und insbesondere das StGB hier deutlich verschärft werden, um Missbrauch zu vermeiden und eine Kultur überhaupt weiterhin zu ermöglichen. 
Tom (Gast) antwortete am 2012/05/11 14:47:
@Flin
Kein Nutzer oder Bürger wird bekriegt, solange er sich an geltendes Recht hält. Soviel Intelligenz darf man von einem mündigen Bürger erwarten!

Wer das Recht ignoriert muss mit den Folgen leben - egal ob er ein Auto entwendet oder unrechtmäßig fremdes geistiges Eigentum nutzt oder verbreitet! Entsprechende Strafmaßnahmen sind Ausdruck des Rechtsstaats und Grundlage menschlichen Zusammenlebens. 
Dietmar Bartz antwortete am 2012/05/11 18:51:
@Bela
Wieso genau ist Jakob Hein ein "bekannter Urheberrechtsverletzer"? Ich halte das mindestens für üble Nachrede. 
Dietmar Bartz antwortete am 2012/05/11 20:10:
Unfassbar
"Hein hatte einen befreundeten Autor empfohlen, der Texte zur Festschrift beisteuerte, die offenbar abgeschrieben waren" – und das ist der Grund, Jakob Hein einen "bekannten Urheberrechtsverletzer" zu schimpfen? – EDIT: Ich bin mit dem Fall vertraut. Es sei erstens noch angemerkt, dass der Plagiatsvorwurf nicht einmal auf jenen "befreundeten Autor" zurückging, sondern auf dessen Zulieferer. Und zweitens gibt es inzwischen einen Vergleich zwischen jenem "befreundeten Autor", nämlich Falko Hennig, und der Charité, die hinsichtlich ihrer Jubiläumsfestschrift unglaublich schlampig vorgegangen ist, wie in der Sache auch das Landgericht fand. Der Vergleich nun beinhaltet, dass die Charité den Vorwurf nicht aufrechterhält. Es ist doch schon sehr ärgerlich, wenn dann - mit Verlaub - in einem Blogpost solche Lügen über Jakob Hein verbreitet werden. Und wer weiß, wo der obige Autor das noch unternommen hat. 
Bela (Gast) antwortete am 2012/05/14 13:24:
Lieber Herr Bartz,

ich danke für Ihre Aufklärung in Bezug auf die causa Hein. Doch ein paar Dinge zur Klärung:
Mitnichten wurde in dem Blogpost die causa Hein aufgegriffen, sondern in einer Antwort auf einen Kommentar, der wohl eher dazu gedacht war, die Zornesröte bei Lesern aufsteigen zu lassen. Das wäre allerdings auch kein Grund, Lügen über einen Menschen zu verbreiten.
Da ich die Rechtsauseinandersetzung nicht weiter verfolgen konnte, wusste ich nichts über den erzielten Vergleich und hatte noch den Sachstand des letzten Jahres.
Somit möchte ich auch meine Aussage "bekannter Urheberrechtsverletzer" zurückziehen, da sich dies tatsächlich eher auf Rechtssprechungen beziehen sollte. Allerdings ist der Appell ebenso fehlerhaft wie meine Aussage, was allerdings meine Aussage nicht relativiert. Da ich Herrn Hein und die anderen der Lesebühne Heim und Welt auch seit gefühlten Ewigkeiten wohlwollend verfolge, hat sich bei mir am ehesten Enttäuschung darüber eingestellt, dass sich Jakob vor diesen Karren spannen lässt, was ich ihm eigentlich nicht zugetraut hätte. Nichtsdestotrotz bin ich aufgrund der heutigen Verfassung des Urheberrechts und v.a. der Nutzungsrechteproblematik durchaus immer noch der Meinung, dass die meisten Dreck am Urheberrechtsstecken haben, sei es in Form eines mp3s, Totalkopien etc.. Und darauf kommt es mir an: Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.
Beruhigen kann ich Sie, dass ich es bei der Auseinandersetzung in diesem Blog belassen habe und nirgendwo anders diese Aussage getroffen habe. Doch, auf Twitter, wo ich gleich noch eine Gegendarstellung tweeten werde. 
Dietmar Bartz antwortete am 2012/05/14 19:39:
Lieber Bela,
Ich weiß nicht, welchen rechtlichen Status Jakob Heins mp3-Dateien haben, und auch im letzten Jahr hat ihn niemand einer Urheberrechtsverletzung geziehen. Aber wenn nun der fragliche Vorwurf aus der Welt geschafft wird, kann die Debatte um die "Zeit-Geister" umso ungestörter weitergehen. 
 

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