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http://www.dradio.de/dkultur/kulturpresseschau/fazit/1775783/

Ins Spekulative weist auch ein langer Artikel in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG über eine sehr alte Frage, nämlich die nach dem vor 200 Jahren geborenen Findelkind Kaspar Hauser und seiner wahren Identität. War Kaspar Hauser in Wahrheit der Erbprinz von Baden? Das Rätsel könnte womöglich gelöst werden, schreibt der Karlsruher Rechtshistoriker und Rechtsanwalt Winfried Klein, "anhand des DNS-Materials von Angehörigen des Hauses Baden" aus "Särgen in der Fürstengruft in Pforzheim", deren Entnahme aber das Veto des Oberhaupts der Familie Markgraf Max entgegensteht.

Dabei gehört die Gruft dem Fürstenhaus gar nicht, weist der Anwalt nach. "Die geforderte Mitwirkung des Markgrafen dürfte damit der bloßen Rücksichtnahme auf das Recht der Totenfürsorge entspringen. Mehr als hundertfünfzig Jahre nach der letzten Bestattung kommt diesem jedoch keine rechtliche Bedeutung mehr zu."

Der Fall gibt noch zu vielerlei weiteren juristisch und rechtshistorisch faszinierenden Betrachtungen Anlass, etwa diese: "Selbst wenn die Kosten für die Särge aus der großherzoglichen Handkasse beglichen worden wären, so spräche dies nicht unbedingt für privates Eigentum des Hauses Baden; denn es könnte auch eine Zahlung auf fremde Schuld angenommen werden."

Die Schlussfolgerung: "Damit kann festgehalten werden, dass die Schlosskirche mitsamt der Gruft und den Särgen Staatseigentum ist." Das Land Baden-Württemberg könnte somit Kaspar Hauser nach 200 Jahren endlich zu einer Identität verhelfen. Unter Feuilletonisten sei die Frage gestattet: Wäre das nicht eigentlich schade?


Update: Der Beitrag ist online
http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/die-frage-der-herkunft-kann-das-raetsel-um-kaspar-hauser-doch-geloest-werden-11775177.html

Fortsetzung:
http://archiv.twoday.net/stories/109333538/
 

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