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Sagt zurecht der DBV:

http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2012_06_Stellungnahme__52a_final.pdf

"Große Sorge bereitet dem dbv zurzeit der drohende Wegfall der bis zum 31.12.2012 befristeten Regelung von § 52a UrhG. Wenn der Gesetzgeber nicht vorher tätig wird, um den Paragrafen zu entfristen, würden plötzlich viele der heute üblichen Unterrichtsformen und der Austausch von Texten in Forscherteams illegal. "

Steinhauer bespricht die aktuelle, völlig unbefriedigende Lage in seiner Bibtag-Präsentation:

http://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte//2012/1306/pdf/Vortrag_Hamburg_BTag_Steinhauer.pdf
G. Flavius (Gast) meinte am 2012/06/18 15:58:
ungeeigneter Kronzeuge
Herr Steinhauer vertritt nun just die Fernuni Hagen und damit eine Institution, die der ganzen deutschen Hochschullandschaft unabsehbaren Schaden zugefügt hat und noch weiter zufügt - dies tut sie, indem sie ausgerechnet einen Fall durch die Gerichtsinstanzen jagt, bei dem man auch als Wohlmeinender nur von einem dreisten Missbrauch des § 52a UrhG sprechen kann. 
Stefan Heßbrüggen (Gast) antwortete am 2012/06/18 16:47:
??
1. Die Fernuniversität wird entweder durch ihren Rektor oder die Kanzlerin vertreten, deren UB durch die Direktorin. Wenn Herr Steinhauer einen Vortrag über das Urheberrecht hält, vertritt er seine eigene Sicht der Dinge und spricht nicht für die Institution.

2. Inwiefern schon das angesprochene Verfahren - und nicht das Urteil des OLG Stuttgart - der Hochschullandschaft Schaden zufügt, kann ich nicht erkennen.

3. Urheberrechtskonforme Fernlehre ist unter heutigen Vorzeichen nach meiner Einschätzung faktisch unmöglich. 
 

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