Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Die Stadt Dortmund schrieb europaweit einen Auftrag zur Aktendigitalisierung und Konvertierung von Daten für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt aus. Die Bieter sollten per Unterschrift erklären, dass sie ihren Beschäftigten ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zahlen und von Nachunternehmern verlangen, sich ihrerseits zur Einhaltung des Mindestentgelts zu verpflichten.

Die an dem Auftrag interessierte Bundesdruckerei klagte. Sie beabsichtigte, den Auftrag ausschließlich in einem anderen Mitgliedsstaat (Polen) durch einen dort ansässigen Nachunternehmer ausführen zu lassen.

Pressemitteilung des EuGH:
Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann nicht auf die Arbeitnehmer eines Nachunternehmers mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erstreckt werden, wenn diese Arbeitnehmer den betreffenden Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-09/cp140129de.pdf

Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text&docid=157851&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir&occ=first&part=1

Mehr via dejure.org:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=18.09.2014&Aktenzeichen=C-549%2F13
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma