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Archivrecht

http://iuwis.de/blog/aktionsb%C3%BCndnis-urheberrecht-f%C3%BCr-bildung-und-wissenschaft-nimmt-stellung-zur-europ%C3%A4ischen-digita

http://www.betriebs-berater.de/magazin/pages/show.php?timer=1258644770&deph=1&id=68227&currPage=1

Twitter-Leser wissen: auch Archivalia wurde dieser Tage (nicht zum ersten Mal) abgemahnt.

Was geplant ist, beschreibt:

http://carta.info/18559/fair-share-verlage-leistungsschutzrecht-robert-schweizer/

http://blog.iusmentis.com/2007/10/25/zijn-fotos-van-schilderijen-auteursrechtelijk-beschermd/

http://nl.wikipedia.org/wiki/Van_Dale/Romme-arrest

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto

http://googleblog.blogspot.com/2009/11/finding-laws-that-govern-us.html

Die Texte liegen als E-Texte vor, z.B.

http://scholar.google.com/scholar_case?case=5068002142390131270 (Bridgeman v. Corel)

Andere Entscheidungen sind verlinkt, und man kann sich auch anzeigen lassen, welche anderen Urteile sie zitieren.

Update:
http://www.resourceshelf.com/2009/11/17/federal-and-state-legal-opinions-along-with-patent-info-added-to-google-scholar/

http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html

http://www.internet-law.de/2009/11/bild-darf-foto-eines-berliner.html

http://www.kanzleikompa.de/2009/08/31/kollege-e-the-man-without-a-face/

http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?id=34

In der Google-Bildsuche habe ich ein Bild des bildscheuen Rechtsanwalts gefunden, das ich hier exklusiv präsentiere:


http://www.perlentaucher.de/blog/64_schutzlos_ausgeliefert_im_internet%3f

Das Kräftegleichgewicht zwischen Urhebern und Verwertern droht sich durch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger zu verschieben. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag des Bayerischen Journalistenverbands verfasstes Gutachten, das am 3. Dezember 2009 in der Zeitschrift Kommunikation und Recht erscheinen und ab dem 14. Dezember auch online zur Verfügung stehen wird.

Zum Vorschlag:

Der § 38 des Urheberrechtsgesetzes sollte nach Ansicht der Autoren zu zwingendem Recht werden. Das würde bedeuten, dass der heutzutage gängigen Buyout-Praxis, die dazu führt, dass Autoren alle Rechte an ihren Texten an den Verlag verlieren, ein Riegel vorgeschoben würde.

Siehe dazu auch meinen Kommentar "Urheberrechtsfibel" http://www.contumax.de zu § 38 UrhG. Wäre § 38 UrhG zwingendes Recht, könnte man sich Sonderregelungen für öffentlich geförderte Publikationen, wie sie in der Diskussion sind, sparen.

Update:
http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=439&cHash=bcbdee822d

http://futurezone.orf.at/stories/1632090/

http://carta.info/18439/leistungsschutzrecht-alter-wein-in-alten-schlaeuchen/

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/13/gute-presse-per-kleingedrucktem/

Udo Vetter meint - zurecht -, dass es nicht zulässig sei, dass die Bundesagentur für Arbeit durch AGB die Presse dazu zwingen will, für die Presse vorgefertigte Themenartikel unverändert zu übernehmen.

 

twoday.net AGB

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