Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 

Datenschutz

http://www.lfd.niedersachsen.de/download/102441/22._Taetigkeitsbericht_des_Landesbeauftragten_fuer_den_Datenschutz_Niedersachsen_fuer_die_Jahre_2013-2014.pdf

Via
https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7495

http://heise.de/-3022791

http://b-u-b.de/datensicherheit-ist-eine-illusion/

Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022491084/

Christian Buggisch belegt, dass das Computermagazin des Bayerischen Rundfunks Social Media nur mit der Brille der Datenschützer sieht:

https://buggisch.wordpress.com/2015/11/02/instagram-maerchenstunde-im-bayerischen-rundfunk/

"Diese Brille färbt die Welt schwarz und weiß: Datenschutz ist gut, alles andere böse.

Wie, ist Datenschutz etwa nicht gut? Doch, natürlich. Total sinnvoll, wenn er mit Augenmaß und Pragmatismus betrieben wird. Doch Datenschutz kann auch zu weit gehen, er kann Innovationen hemmen, Nutzer nerven oder bevormunden, Teil einer politischen Agenda sein. Datenschutz per se ist weder gut noch böse, er ist ein interessanter Aspekt in einer zunehmend digitalen Welt."


Meint Blogger Johnny Haeusler:

http://www.wired.de/collection/latest/johnny-haeusler-warnt-passt-auf-dass-ihr-online-genug-von-euch-preisgebt

" Ich verstehe, dass nicht jede Person ein ausführliches Profil auf allen Social-Media-Kanälen haben möchte. Ich halte das nicht mal für nötig. Eine halbwegs aktuelle Online-Dokumentation der eigenen beruflichen Vita mit möglichst vielen weiterführenden Links ist jedoch bei bestimmten Berufsgruppen (und noch einmal mehr bei Freiberuflern) derart unerlässlich, dass ich mir wünschen würde, meine Kinder würden das Anlegen und Pflegen eines beruflichen oder interessengesteuerten Blogs schon in der Schule lernen."

Gute Analyse:

http://www.socialmediarecht.de/2015/10/26/safe-harbor-zum-dritten-das-positionspapier-der-datenschutzkonferenz-und-die-auswirkungen-auf-die-unternehmen/

"Es bleibt letztlich dabei, niemand weiß zu diesem Zeitpunkt nichts genaues. Denn eben die von den Behörden geforderte “Alternative” zu bisherigen Datentransfers ist praktisch in Teilen nicht vorhanden."

RAin Diercks äußert sich kritisch zur Stellungnahme des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein:

http://www.socialmediarecht.de/2015/10/14/safe-harbor-die-erste-stellungnahme-des-unabhaengigen-landeszentrums-fuer-datenschutz-s-h-uld-und-die-damit-verbundenen-konsequenzen-fuer-unternehmen/

Sie schreibt KLARTEXT:

Abschalten. Verbindungen in die USA kappen. Datenverkehr einstellen. (Außer Sie buchen einen Flug. Dann mag das okay sein.). Jedenfalls so lange bis die US endlich mal das Schutzniveau angehoben haben, dem einzelnen wirksamen Rechtschutz gewähren und ein “wirksames” Datenschutzabkommen getroffen wurde.

Bis dahin prüft nun das ULD, ob es nicht Anordnungen gegen Unternehmen trifft, wonach diese die Datenübermittlung einstellen müssen und ob nicht bereits Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht haben. Als maximales Bußgeld stehen dabei 300.000 EUR auf der Uhr (vgl. 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG).

Wohl also dem, der seinen Firmensitz nicht in Schleswig-Holstein hat. Schließlich ist der Datenschutz Ländersache. Und diejenigen, die in den übrigen 15 Bundesländern sitzen, können jetzt erstmal abwarten, was denn “ihre” Datenschutzbehörde so meint. Toll, oder?

Fazit

Es ist Wahnsinn. Einfach nur Wahnsinn. Da wird ewige Zeiten verschlafen, sich grundlegend um Datenschutz bzw. internationale Datenschutzniveaus zu kümmern (ist ja auch nicht so wichtig, geht ja eben “nur” um den Datenschutz) und wundert sich dann über ein Urteil, dessen zu Grunde liegende Tatsachen nicht erst seit gestern bekannt sind.

Nun kann es aber doch nicht wirklich sein, dass eine von 16 (!) Datenschutzbehörde/n (!) dieses Urteil zum Anlass nimmt, ernsthaft zu sagen “Wir stellen wirksame Einwilligungen von Betroffenen in Abrede. Es gibt damit quasi keine datenschutzkonforme Möglichkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA. Im Zweifel müssen Sie die Datenübermittlung einstellen andernfalls überziehen wie Sie mit Anordnungen und Bußgeldbescheiden – jedenfalls in Schleswig-Holstein.”

"Der Europäische Gerichtshof hat ein wichtiges Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA für ungültig erklärt. In dem Urteil geht es auch um die Praktiken von US-Geheimdiensten - die das Gericht erstaunlich deutlich kritisiert. "

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/europaeischer-gerichtshof-erklaert-safe-harbor-abkommen-fuer-ungueltig-a-1056366.html

http://heise.de/-2838025

http://www.jurablogs.com/

http://www.medien-gerecht.de/2015/10/06/farewell-safe-harbor/

http://www.socialmediarecht.de/2015/10/06/aus-aus-aus-safe-harbour-ist-aus-zur-entscheidung-des-eugh-c-36214-schrems/

Rethymno 2.JPG
Rethymno 2“ von Olaf Tausch - Selbst fotografiert. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

Symboldbild: griechischer Hafen

https://www.datenschutz-notizen.de/herausgabe-von-durchwahlnummern-mal-ja-mal-nein-3812544/

http://www.welt.de/politik/deutschland/article146327565/Zollbeamte-finden-Polizeiakte-von-Joschka-Fischer.html

 

twoday.net AGB

xml version of this page

xml version of this topic

powered by Antville powered by Helma