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Datenschutz

Wer Beispiele für die absurden Ansichten unserer Datenschutzbeauftragten sucht, findet im Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten interessantes Material:

http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180%3Cbr%20/%3E&downloadentry_ID=308&downloadpage_ID=55

Was als gedruckte Veröffentlichung zulässig ist, muss auch digitalisiert zulässig sein. Es kann und darf nicht sein, dass solche Fanatiker, die am liebsten Suchmaschinen verbieten wollen, unsere Informationsgesellschaft bevormunden.

Künftig sollen die Bekanntmachungen der Amtsgerichte im Staatsanzeiger abgetrennt und
generell nicht mehr in der nach sechs Monaten für Nicht-Abonnenten zum Download
eingestellten Version zur Verfügung gestellt werden. Die bereits im Internet vorhandenen
Ausgaben sollten „in einem angemessenen Zeitrahmen“ um die Bekanntmachungen der
Amtsgerichte bereinigt werden.
Für den registrierten eingeschränkten Nutzerkreis der derzeit rd. 380 Online-Abonnenten
geht das HMDIS davon aus, dass ein Datenmissbrauch nachvollziehbar wäre. Für diesen
Kreis soll deshalb der unbegrenzte Zugriff auf den Staatsanzeiger weiterhin erhalten bleiben.


Das ist Zensur bzw. ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Informationsfreiheit (Art. 5 GG).

http://www.surveillance-studies.org/blog/2009/03/21/informationsfreiheit-und-ihre-umsetzung/

http://www2.genealogy.net/vereine/ArGeWe/datenschutz.htm

Man vergleiche die absurden Angriffe auf mich in Sachen Kinski in NETLAW-L:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A1=ind0903&L=netlaw-l

Update zu:

http://archiv.twoday.net/search?q=kinski

http://www.schirach.de/?p=346

Die psychiatrische Akte von Klaus Kinski bleibt unter Verschluss, dennoch bleibt der Leiter des Landesarchivs unbestraft. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Uwe Schaper wegen angeblichen "Verbotsirrtums" eingestellt. Schaper profitierte von der unterstützenden Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten Dix.

Unsere archivrechtliche Stellungnahme wurde mit der Einschätzung, die Offenbarung sei rechtswidrig gewesen, voll und ganz bestätigt:

http://archiv.twoday.net/stories/5080454/

Update via Twitter:

VG 1 A 374.08: Zulässigkeit der Herausgabe der Krankenakte von Klaus Kinski an Dritte. VG Berlin, Mündliche Verhandlung 29.04.2009

http://www.heise.de/newsticker/Bundesbehoerden-handhaben-Informationsfreiheit-zunehmend-restriktiv--/meldung/127032

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/02/03/informationsfreiheitsgesetz-niedersachsen-5498870/

Niedersachsen sieht keine Veranlassung, ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen.

Zum Thema Informationsblockaden in Niedersachsen vgl.

http://archiv.twoday.net/stories/3810499/

Zu ausstehenden IFGs in den CDU-regierten Ländern Niedersachsen, Bayern und Sachsen siehe

http://www.informationsfreiheit.org/1791.html

Überogenen Schutz des Persönlichkeitsrechts beklagt zurecht:

http://spiegelkritik.de/2008/11/05/privatzensur-individualschutz-vs-pressefreiheit/

http://recherche-info.de/2008/12/15/europaweite-ausschreibungen-als-recherchemittel/#more-219

http://www.telemedicus.info/article/1089-Blogs-und-Datenschutzrecht.html

http://www.heise.de/newsticker/Vor-25-Jahren-Informationelle-Selbstbestimmung-wird-Grundrecht--/meldung/120428

BVerfGE 65, 1 Volkszählungs-Urteil:
http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv065001.html

 

twoday.net AGB

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