Datenschutz
Wer Beispiele für die absurden Ansichten unserer Datenschutzbeauftragten sucht, findet im Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten interessantes Material:
http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180%3Cbr%20/%3E&downloadentry_ID=308&downloadpage_ID=55
Was als gedruckte Veröffentlichung zulässig ist, muss auch digitalisiert zulässig sein. Es kann und darf nicht sein, dass solche Fanatiker, die am liebsten Suchmaschinen verbieten wollen, unsere Informationsgesellschaft bevormunden.
Künftig sollen die Bekanntmachungen der Amtsgerichte im Staatsanzeiger abgetrennt und
generell nicht mehr in der nach sechs Monaten für Nicht-Abonnenten zum Download
eingestellten Version zur Verfügung gestellt werden. Die bereits im Internet vorhandenen
Ausgaben sollten „in einem angemessenen Zeitrahmen“ um die Bekanntmachungen der
Amtsgerichte bereinigt werden.
Für den registrierten eingeschränkten Nutzerkreis der derzeit rd. 380 Online-Abonnenten
geht das HMDIS davon aus, dass ein Datenmissbrauch nachvollziehbar wäre. Für diesen
Kreis soll deshalb der unbegrenzte Zugriff auf den Staatsanzeiger weiterhin erhalten bleiben.
Das ist Zensur bzw. ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Informationsfreiheit (Art. 5 GG).
http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180%3Cbr%20/%3E&downloadentry_ID=308&downloadpage_ID=55
Was als gedruckte Veröffentlichung zulässig ist, muss auch digitalisiert zulässig sein. Es kann und darf nicht sein, dass solche Fanatiker, die am liebsten Suchmaschinen verbieten wollen, unsere Informationsgesellschaft bevormunden.
Künftig sollen die Bekanntmachungen der Amtsgerichte im Staatsanzeiger abgetrennt und
generell nicht mehr in der nach sechs Monaten für Nicht-Abonnenten zum Download
eingestellten Version zur Verfügung gestellt werden. Die bereits im Internet vorhandenen
Ausgaben sollten „in einem angemessenen Zeitrahmen“ um die Bekanntmachungen der
Amtsgerichte bereinigt werden.
Für den registrierten eingeschränkten Nutzerkreis der derzeit rd. 380 Online-Abonnenten
geht das HMDIS davon aus, dass ein Datenmissbrauch nachvollziehbar wäre. Für diesen
Kreis soll deshalb der unbegrenzte Zugriff auf den Staatsanzeiger weiterhin erhalten bleiben.
Das ist Zensur bzw. ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Informationsfreiheit (Art. 5 GG).
KlausGraf - am Dienstag, 24. März 2009, 22:35 - Rubrik: Datenschutz
KlausGraf - am Samstag, 21. März 2009, 18:17 - Rubrik: Datenschutz
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http://www2.genealogy.net/vereine/ArGeWe/datenschutz.htm
Man vergleiche die absurden Angriffe auf mich in Sachen Kinski in NETLAW-L:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A1=ind0903&L=netlaw-l
Man vergleiche die absurden Angriffe auf mich in Sachen Kinski in NETLAW-L:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A1=ind0903&L=netlaw-l
KlausGraf - am Samstag, 14. März 2009, 23:18 - Rubrik: Datenschutz
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Update zu:
http://archiv.twoday.net/search?q=kinski
http://www.schirach.de/?p=346
Die psychiatrische Akte von Klaus Kinski bleibt unter Verschluss, dennoch bleibt der Leiter des Landesarchivs unbestraft. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Uwe Schaper wegen angeblichen "Verbotsirrtums" eingestellt. Schaper profitierte von der unterstützenden Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten Dix.
Unsere archivrechtliche Stellungnahme wurde mit der Einschätzung, die Offenbarung sei rechtswidrig gewesen, voll und ganz bestätigt:
http://archiv.twoday.net/stories/5080454/
Update via Twitter:
VG 1 A 374.08: Zulässigkeit der Herausgabe der Krankenakte von Klaus Kinski an Dritte. VG Berlin, Mündliche Verhandlung 29.04.2009
http://archiv.twoday.net/search?q=kinski
http://www.schirach.de/?p=346
Die psychiatrische Akte von Klaus Kinski bleibt unter Verschluss, dennoch bleibt der Leiter des Landesarchivs unbestraft. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Uwe Schaper wegen angeblichen "Verbotsirrtums" eingestellt. Schaper profitierte von der unterstützenden Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten Dix.
Unsere archivrechtliche Stellungnahme wurde mit der Einschätzung, die Offenbarung sei rechtswidrig gewesen, voll und ganz bestätigt:
http://archiv.twoday.net/stories/5080454/
Update via Twitter:
VG 1 A 374.08: Zulässigkeit der Herausgabe der Krankenakte von Klaus Kinski an Dritte. VG Berlin, Mündliche Verhandlung 29.04.2009
KlausGraf - am Donnerstag, 12. März 2009, 22:22 - Rubrik: Datenschutz
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KlausGraf - am Samstag, 7. Februar 2009, 22:36 - Rubrik: Datenschutz
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http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/02/03/informationsfreiheitsgesetz-niedersachsen-5498870/
Niedersachsen sieht keine Veranlassung, ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen.
Zum Thema Informationsblockaden in Niedersachsen vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/
Zu ausstehenden IFGs in den CDU-regierten Ländern Niedersachsen, Bayern und Sachsen siehe
http://www.informationsfreiheit.org/1791.html
Niedersachsen sieht keine Veranlassung, ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen.
Zum Thema Informationsblockaden in Niedersachsen vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/
Zu ausstehenden IFGs in den CDU-regierten Ländern Niedersachsen, Bayern und Sachsen siehe
http://www.informationsfreiheit.org/1791.html
KlausGraf - am Dienstag, 3. Februar 2009, 15:18 - Rubrik: Datenschutz
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Überogenen Schutz des Persönlichkeitsrechts beklagt zurecht:
http://spiegelkritik.de/2008/11/05/privatzensur-individualschutz-vs-pressefreiheit/
http://spiegelkritik.de/2008/11/05/privatzensur-individualschutz-vs-pressefreiheit/
KlausGraf - am Montag, 29. Dezember 2008, 02:47 - Rubrik: Datenschutz
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KlausGraf - am Montag, 29. Dezember 2008, 01:26 - Rubrik: Datenschutz
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KlausGraf - am Mittwoch, 17. Dezember 2008, 17:04 - Rubrik: Datenschutz
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http://www.heise.de/newsticker/Vor-25-Jahren-Informationelle-Selbstbestimmung-wird-Grundrecht--/meldung/120428
BVerfGE 65, 1 Volkszählungs-Urteil:
http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv065001.html
BVerfGE 65, 1 Volkszählungs-Urteil:
http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv065001.html
KlausGraf - am Montag, 15. Dezember 2008, 18:55 - Rubrik: Datenschutz
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