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Datenschutz

http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb25/tb25.pdf

Wie üblich netzfeindlich.

Der Datenschutzbeauftragte wies meine Eingabe zum Regensburger Stadtarchiv zurück http://archiv.twoday.net/stories/233330677/, fand aber nichts dabei, dass auswärtige Benutzer gezwungen werden, persönliche Daten gegenüber privaten Dienstleitern zu offenbaren.

Die extreme Hysterie dieses angeblichen Experten zeigt sich auch daran: "In einer kleinen Gemeinde ist typischerweise davon auszugehen, dass jeder
Praktikant zumindest einen Großteil der Gemeindebürger und -bürgerinnen persönlich kennt. Da in der Gemeinde aber viele schutzwürdige Daten der Gemeindebürger – und bürgerinnen verarbeitet und genutzt werden, besteht hier das Risiko der zweckwidrigen Verwendung durch einen Praktikanten. " Daraus kann man folgern, dass auch Kommunalarchive in kleinen Gemeinden keine Praktikanten aus der eigenen Kommune beschäftigen dürfen, da diese unweigerlich mit geschützten personenbezogenen Daten in Berührung kommen, wenn sie einen umfassenden Einblick in die Archivarbeit erhalten, was Sinn und Zweck eines Praktikums ist.

Abstrus auch 6.1: Veröffentlichung von kommunalen Amtsblättern im Internet.

Das bayerische Archivgesetz wird erwähnt: 7.4 Aufbewahrung psychiatrischer Patientenunterlagen.

"Im Jahr 2003 verlor das Ritterhaus (Riddarhuset), die ständische Organisation des schwedischen Adels, seinen Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft und wurde, wie jeder einfache Verein, zu einer juristischen Person des Privatrechts. Schon damals erloschen Privilegien der im Riddarhuset vertretenen Adeligen, z. B. mit königlicher Hilfe aus ausländischer Gefangenschaft befreit zu werden. 2012 endet nun als weiteres Vorrecht wegen des Datenschutzes die halbjährliche Information des Ritterhauses durch das schwedische Finanzamt über sämtliche Geburten und Hochzeiten in adeligen Familien. Im Riddarhuset sind 2350 Familien vereint, deren Wappenschilde säuberlich nummeriert im großen Saal des Riddarhus, eines barocken Palastes in der Stockholmer Altstadt, hängen, von Familie Brahe (Nr. 1) bis Zöge von Manteuffel (Nr. 1909). Da die verlässlichen Informationen aus dem Finanzamt ausbleiben, steht die Standesorganisation vor dem Problem, nicht mehr genau zu wissen, wer zum Geschlecht gehört und wer nicht. So könnten aus den Renditen des Vermögens des Riddarhuset (ca. 4,5 Mio. Euro jährlich) nicht mehr rechtssicher Stipendien und Hilfszahlungen an hilfsbedürftige Mitglieder ausgezahlt werden. Von diesen Hilfen profitierten, so Riddarhusets Justiziar Erik Tersmeden, zumeist Witwen und unverheiratete Töchter (Steinfeld, Ein Schlag für die Ritter, SZ 17.10.2012, 1)."

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5592

Als Konsequenz aus einem Gerichtsurteil gibt das niederländische Nationalarchiv ab dem 1. September keine Kopien mehr ab von beschränkt zugänglichen Unterlagen. Eigenhändige Aufzeichnungen aus gesperrten Akten bleiben möglich.

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/9396-nationaal-archief-verstrekt-niet-langer-kopieen-uit-beperkt-openbare-archieven.html

http://www.content-zwh.de/FAH/datenschutznav/default.htm

Genauso abartig wie der deutsche. Wenn ich zum Datenschutz in Bibliotheken lese: "Andererseits empfehlen wir, die Computer nicht zur anonymen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zur eigenen Sicherheit ist es angebracht, dass sich Nutzer vorab registrieren müssen und dass diese Daten während eines halben Jahres aufbewahrt
werden.", dann heißt das, dass man beim Internet vor allem den Missbrauch sehen will.

Bericht:
http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00445/00509/01785/index.html?lang=de

http://www.llv.li/pdf-llv-dss-taetigkeitsbericht_2011.pdf

Liest hier jemand aus Liechtenstein mit?

http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/taetberi/tb10/lfdmvtb10.pdf

Archive kommen darin nicht vor, der Informationsfreiheit sind gerade mal 10 Seiten gewidmet.

Link zum PDF auf der Seite:
http://www.datenschutz-berlin.de/content/nachrichten/datenschutznachrichten/28-maerz-2012

Einige Lesefrüchte:

Die Piratenplattform "Liquid Feedback" wurde als akzeptabel eingestuft.

Die alte Internet-Bashing-Leier: "Auch Personen in öffentlichen Ämtern haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Gefahr einer Verletzung dieses Rechts ist bei Veröffentlichung von Datensätzen im Internet, die über Suchmaschinen leicht auffindbar und weltweit einsehbar sind, besonders groß."

Und der Google-Streetview-Schwachsinn: "Für georeferenzierte Panoramadienste ist die Veröffentlichung der Aufnahmen
ohne die Möglichkeit des Vorabwiderspruchs rechtswidrig." Die Gerichte sehen das nicht so.

Von keiner Ahnung befleckt ist diese Aussage: "Berlin hat 1993 als erstes Bundesland Regelungen zum Datenschutz in sein Archivgesetz aufgenommen." Selbstverständlich enthielt das erste Archivgesetz (BW) bereits Regelungungen zum Datenschutz. Das Archivgesetz soll verschärft werden, was die Einsichtsmöglichkeiten von Personendaten angeht.

Zum ArchivG vs. IFG: "Nicht zuletzt besteht ein Widerspruch zum Informationsfreiheitsrecht, der durch eine Gesetzesänderung gelöst werden sollte. Aufgrund der Sperrfristen des Archivrechts müssen nach dem Informationsfreiheitsgesetz frei zugängliche
Akten der Verwaltung nach Abgabe an das Archiv geheim gehalten werden. Um diesen Widerspruch zu lösen, sollte eine Regelung vergleichbar der des Bundesarchivgesetzes aufgenommen werden."

http://www.lda.brandenburg.de/media/lbm1.a.1666.de/TB_16.pdf

Wenn ich so etwas lese, kann ich wirklich nur würgen: "Die Fotografie einer Grundstückszufahrt weist einen Bezug bzw. eine Beziehbarkeit
zur Person des Grundstückeigentümers oder Nutzers auf und fällt
daher unter den Begriff des personenbezogenen Datums."

Nicht weniger dumm: "Einmal im Internet veröffentlichte Bilder lassen sich kaum mehr daraus entfernen." Eine völlig unbewiesene ideologische Behauptung.

Inakzeptabel ist die Formulierung: "Außerdem forderten wir die Amtsverwaltung sowie das zuständige staatliche Schulamt auf, den Bestand der Altakten vollständig zu erfassen und gemäß den Regeln der Verwaltungsvorschrift über Akten an Schulen im Land Brandenburg aufzubewahren bzw. im Falle einer abgelaufenen Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht zu entsorgen." Richtig wäre: dem zuständigen Archiv anzubieten!

http://derstandard.at/1319183263640/Stalin-Terror-Historiker-wegen-Forschung-zu-Russland-Deutschen-angeklagt

"Der Wissenschaftler habe mit seiner Datensammlung für das Deutsche Rote Kreuz in München und den Historischen Forschungsverein der Deutschen aus Russland mit Sitz in Nürnberg gegen russisches Persönlichkeitsrecht verstoßen. [...] Suprun soll Informationen über Tausende in sowjetische Straflager verschleppte Menschen illegal nach Deutschland weitergegeben haben, hieß es. Der Archivleiter Alexander Dudarew aus Archangelsk soll wegen der unrechtmäßigen Öffnung von Akten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt werden. Menschenrechtler hatten gegen das Vorgehen der Behörden in der Stadt Archangelsk protestiert."

Datenschutz dient hier der Unterdrückung der Forschungsfreiheit. Ist es bei der deutschen Datenschutzhysterie anders?

 

twoday.net AGB

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