Digitale Bibliotheken
http://www.zeit.de/online/2009/19/google-urheberrechte-buecher
Auszug:
Kartellrechtlich bedenklich ist allerdings Artikel 3.8b. Er legt fest, dass Google jede Einigung mit einem anderen Bieter übernehmen darf. Handelt also ein Verlag mit einem anderen Anbieter ein anderes Geschäftsmodell aus, darf Google dieses Geschäftsmodell auch auf die Bücher jenes Verlags anwenden, die sich bereits auf den Servern von Google befinden. Wenn Google jeden Konkurrenten kopieren darf, dürfte es aber schwer werden, ein Konkurrenzmodell zur Google Buchsuche zu etablieren.
Dennoch ist es schwer zu erkennen, was an diesem Vorgehen eine Enteignung der Autoren sein soll. Freilich war es nicht höflich, dass Google bereits Bücher online gestellte hatte, bevor es eine Einigung mit den Rechtsinhabern gab. Aber der berechtigte Zorn über Googles forsches Vorgehen sollte nicht übersehen lassen, dass Autoren und Verlage durch den Vergleich nun auch jene Werke zu Geld machen können, die mitunter schon seit Jahrzehnten aus dem Handel verschwunden waren.
Zum Settlement siehe auch die Stellungnahme der US-Bibliotheken:
http://wo.ala.org/gbs/wp-content/uploads/2009/05/googlebrieffinal.pdf
Auszug:
Kartellrechtlich bedenklich ist allerdings Artikel 3.8b. Er legt fest, dass Google jede Einigung mit einem anderen Bieter übernehmen darf. Handelt also ein Verlag mit einem anderen Anbieter ein anderes Geschäftsmodell aus, darf Google dieses Geschäftsmodell auch auf die Bücher jenes Verlags anwenden, die sich bereits auf den Servern von Google befinden. Wenn Google jeden Konkurrenten kopieren darf, dürfte es aber schwer werden, ein Konkurrenzmodell zur Google Buchsuche zu etablieren.
Dennoch ist es schwer zu erkennen, was an diesem Vorgehen eine Enteignung der Autoren sein soll. Freilich war es nicht höflich, dass Google bereits Bücher online gestellte hatte, bevor es eine Einigung mit den Rechtsinhabern gab. Aber der berechtigte Zorn über Googles forsches Vorgehen sollte nicht übersehen lassen, dass Autoren und Verlage durch den Vergleich nun auch jene Werke zu Geld machen können, die mitunter schon seit Jahrzehnten aus dem Handel verschwunden waren.
Zum Settlement siehe auch die Stellungnahme der US-Bibliotheken:
http://wo.ala.org/gbs/wp-content/uploads/2009/05/googlebrieffinal.pdf
KlausGraf - am Freitag, 8. Mai 2009, 01:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://blog.cibera.de/2009/05/05/teatro-del-siglo-de-oro-biblioteca-nacional-de-espana/
http://teatrosiglodeoro.bne.es/es/Presentacion/index.html
http://teatrosiglodeoro.bne.es/es/Presentacion/index.html
KlausGraf - am Freitag, 8. Mai 2009, 01:18 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://septentrio.blogspot.com/2009/05/to-kill-mockingbird.html
http://highgrass.uni-koeln.de/stich-info/kleioc/singleviewtrigger/friedericus_deartevenandi01-0001.jpg/friedericus_deartevenandi_1

http://highgrass.uni-koeln.de/stich-info/kleioc/singleviewtrigger/friedericus_deartevenandi01-0001.jpg/friedericus_deartevenandi_1

KlausGraf - am Donnerstag, 7. Mai 2009, 19:31 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://ub.hsu-hh.de/
Es werden - wie inzwischen in vielen ausländischen Katalogen - Links zur Google Buchsuche angezeigt, leider ohne Angabe, um welche Darbietungsform (vollständig, Vorschau, Schnipsel, bibliographischer Eintrag) es sich handelt.
So nützlich dieses Feature anmuten mag, ebenso wie bei Links zu Amazon stellt sich natürlich bei öffentlichrechtlich organisierten Bibliotheken das Problem der Gleichbehandlung anderer Anbieter (Art. 3 GG) wie z.B. des Internetarchivs.

Es werden - wie inzwischen in vielen ausländischen Katalogen - Links zur Google Buchsuche angezeigt, leider ohne Angabe, um welche Darbietungsform (vollständig, Vorschau, Schnipsel, bibliographischer Eintrag) es sich handelt.
So nützlich dieses Feature anmuten mag, ebenso wie bei Links zu Amazon stellt sich natürlich bei öffentlichrechtlich organisierten Bibliotheken das Problem der Gleichbehandlung anderer Anbieter (Art. 3 GG) wie z.B. des Internetarchivs.

KlausGraf - am Sonntag, 3. Mai 2009, 16:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 2. Mai 2009, 15:38 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.humi.keio.ac.jp/treasures/incunabula/B42/
Die weiteren digitalisierten Exemplare dieser berühmten Inkunabel listet auf:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gutenberg-Bibel&stable=0&shownotice=1#Digitalisierte_Exemplare

Die weiteren digitalisierten Exemplare dieser berühmten Inkunabel listet auf:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gutenberg-Bibel&stable=0&shownotice=1#Digitalisierte_Exemplare

KlausGraf - am Freitag, 1. Mai 2009, 23:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.bne.es/BDH/index.htm
Die Inkunabeln werden als Schwarzweiß-PDFs in nicht akzeptabler schlechter Qualität dargeboten, der Viewer ist außerordentlich gewöhnungsbedürftig.

Die Inkunabeln werden als Schwarzweiß-PDFs in nicht akzeptabler schlechter Qualität dargeboten, der Viewer ist außerordentlich gewöhnungsbedürftig.

KlausGraf - am Freitag, 1. Mai 2009, 17:06 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Freitag, 1. Mai 2009, 17:02 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Liste von Digitalisaten der altgermanistischen Editionsreihe:
http://de.wikisource.org/wiki/Deutsche_Texte_des_Mittelalters
Alle 13 aufgelistete Bände können auch ohne US-Proxy konsultiert werden.

http://de.wikisource.org/wiki/Deutsche_Texte_des_Mittelalters
Alle 13 aufgelistete Bände können auch ohne US-Proxy konsultiert werden.

KlausGraf - am Donnerstag, 30. April 2009, 16:02 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://bivaldioai.gva.es/
Inzwischen sind eine stattliche Reihe Bücher digitalisiert, darunter auch Inkunabeln. 2004 musste man sich noch registrieren:
http://log.netbib.de/archives/2004/02/02/selected-digital-facsimile-sites/

Inzwischen sind eine stattliche Reihe Bücher digitalisiert, darunter auch Inkunabeln. 2004 musste man sich noch registrieren:
http://log.netbib.de/archives/2004/02/02/selected-digital-facsimile-sites/

KlausGraf - am Mittwoch, 29. April 2009, 02:46 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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