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Digitale Bibliotheken

http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/quellen/traktate/veneficis/

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0002/bsb00020745/images/index.html

Ein gewohnt mieses Schwarzweiss-Digitalisat.

Update: Inzwischen anständig in Farbe (Feb. 2009)

Beleg

Auf der offiziellen NDB-Seite war aber bereits angekündigt worden, dass 16 Bände online sind:

http://www.ndb.badw-muenchen.de/ndb_baende.htm
http://mdz10.bib-bvb.de/%7Edb/ausgaben/ndb_ausgabe.html

Was auch immer die Gründe für diesen Schritt sind, er ist schäbig und schadet der Wissenschaft. Die Digitalisierung ist doch eindeutig genehmigt, wieso dann dieser Rückzieher?

Nachtrag: Das Angebot wurde aus "Qualitätsgründen" zurückgezogen, es muss also massiv nachbessert werden.

http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/content/overview


http://sceti.library.upenn.edu/

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/aventin/


Folgende Ankündigung des DRW (vgl. Rezension von Gerhard Schmitz (MGH) in: H-Soz-u-Kult, 26.11.2005) geben wir gerne weiter:

Auch Archivare sind eingeladen zum interdisziplinären Kolloquium:

Das Deutsche Rechtswörterbuch als interdisziplinäres Medium: Seine praktische Anwendung in Geschichte, Kunstgeschichte, Theologie, Germanistik und Recht
am 7./8. November 2008 in Heidelberg

Das "Deutsche Rechtswörterbuch" (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch - weit über das enge Korsett seines Namens hinaus - die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv "nackt" behandelt - aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff "Deutsch" wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst "die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen", wie Jacob Grimm 1854 definiert hat.

Längst haben daher neben den Rechtshistorikern auch andere Disziplinen das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt: Sprachwissenschaftler, Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und auch viele Archivare. Die (kostenlose) Online-Ausgabe macht das Werk weltweit zugänglich. Immer mehr Quellentexte aus dem Corpus des DRW werden auf der Homepage als elektronischer Volltext oder als Faksimile zur Verfügung gestellt und durch zahlreiche Verlinkungen und Zusatzrecherchemöglichkeiten ergänzt.

75 Jahre nach Fertigstellung des ersten Bandes, während gerade der 12. Band des Werkes begonnen ist und bald der 90.000. Wortartikel bearbeitet wird, soll nun erneut Gelegenheit geboten werden, die Eindrücke, Interessen und Erwartungen der DRW-Nutzer zu sammeln. Die Interessenschwerpunkte seit Beginn des Projekts haben sich verschoben, neue Nutzergruppen sind hinzugetreten. Was sind ihre Erfahrungen? Was ihre Wünsche? Was hat einen Gebrauch des Wörterbuchs bislang verhindert? Die Forschungsstelle "Deutsches Rechtswörterbuch" an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften plant hierzu ein Kolloquium für interessierte Wissenschaftler/innen aller Disziplinen.

Das Kolloquium soll nicht zuletzt Nachwuchswissenschaftler/innen ansprechen, wobei eine abgeschlossene Promotion oder hinreichende praktische Berufserfahrung z.B. in einem Archiv erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich ist. Auf zwei Tage verteilt sollen die Teilnehmer/innen in einem Kurzreferat über ihre spezifischen Erfahrungen mit dem DRW berichten, gegebenenfalls Bezüge zur eigenen Forschung herstellen, Kritikpunkte oder Ansätze für eine Angebotsoptimierung des DRW herausarbeiten.

Ziel ist es, Erfahrungsberichte im Umgang mit dem DRW aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Disziplinen zu sammeln. Die Tagungsteilnehmer/innen werden Gelegenheit haben, die Redaktionsarbeit des Rechtswörterbuchs näher kennenzulernen. Gegenseitiger Erfahrungsaustausch und Kontaktpflege zu Forschenden aus unterschiedlichen Disziplinen sind erwünschter Nebeneffekt. Ein Tagungsband ist geplant.

Fahrtkosten und Übernachtung werden von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften übernommen.

Interessierte senden Ihre Bewerbungen mit kurzem Lebenslauf und Themenvorschlag bitte bis spätestens 29. Februar 2008 an:

Dr. Andreas Deutsch
Leiter der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch
Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Karlstraße 4
D-69117 Heidelberg

Bei Rückfragen: drw-tagung@adw.uni-heidelberg.de.
Weitere Info: www.deutsches-rechtswoerterbuch.de




http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=rss&l=de

In Finnland werden die im Rahmen einer Buchpatenschaft restaurierten Bände digitalisiert und öffentlich zugänglich gemacht - eine ausgezeichnete Idee!

http://www.rahasto.kansalliskirjasto.fi/raddaboken/digitaliseratobjekt.php?list=nimeke

Unter den Digitalisaten ist auch ein deutschsprachiger Titel von 1804.

http://www.godigitalblog.com/2008/02/08/%C2%ABgallica-2-hat-ein-groses-potenzial%C2%BB/

 

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