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Geschichtswissenschaft

Dem Perlentaucher verdanke ich den Hinweis auf ein Fundstück Herbert Grönemeyers aus dem bayerischen Wahlkampf 1946.

http://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-gratiskonzert-fluechtlingshelfer-koenigsplatz-groenemeyer-sportfreunde-stiller-meta-5629420.html

#refhum, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1022479737/



https://www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/plakat-csu-landtagswahl-1946.html

http://www.mgh.de/datenbanken/diplomata-ergaenzungen/

Via
http://www.einsichten-online.de/2015/10/6178/

Werner Paravicini hat in der HZ 300 (2015), S. 491-494 den Band

Jean-Bernard de Vaivre / Laurent Vissière [Eds.], Tous des Deables d’enfer. Relations du siège de Rhodes par les Ottomans en 1480. Préface de Philippe Contamine. (Travaux d’Humanisme et Renaissance, 529.) Genève, Droz 2014. 878 S.

rezensiert. Auszug:

(I) Briefe, die während der Belagerung geschrieben wurden,
(II) das anonyme Tagebuch der Belagerung (Histoire journalière),
(III) Giacomo della Corte, Oratio oder De urbis Colossensis
obsidione a. 1480 a Turcis tentata,
(IV) die verschiedenen Berichte des Ordensvizekanzlers
Guillaume Caoursin; hierzu, nach BNF ms. lat. 6067, Abb.1–35, außerdem 36–39, 40–51 (nach dem Druck der Descriptio, Ulm 1496), und Nr.52f., seine Porträtmedaille
im Berliner Münzkabinett, außerdem S.479–486 seine genaue Instruktion für den Pariser Miniaturmaler des großmeisterlichen Dedikationsexemplars, S.348–373 seine Briefe an Kaiser Friedrich III. und Papst Sixtus IV.,
(V) Mary du Puis, Le Siege de Rhodes,
(VI) Kurze Berichte,
(VII) La Guerra del Turco contra Rhodi in seinen zwei
Versionen (ediert in Zusammenarbeit mit Andrea Martignoni), (VIII) „Échos occidentaux“, d.h. Briefe König Ludwigs XI. (Philippe Commynes begegnet in diesem Zusammenhang als Seneschall von Poitou, S.653–658), Beratungen des Domkapitels von Rouen und Mandate Herzog Renés II. von Lothringen, alle die Geldsammlungen
und die päpstlichen Ablasskampagnen zugunsten des Ordens betreffend,
(IX) Ottomanische Zeugnisse (zusammengestellt von Jean-Louis Bacqué-Grammont, S.683–705), und schließlich
(X) zweiundzwanzig Auszüge aus Pilgerberichten der Jahre
1479–1497, von denen zehn deutscher Herkunft sind: Hans Tucher, Sebald Rieter, Ludwig v. Eyb, Felix Fabri, Walther v. Guglingen, Bernhard v. Breidenbach, Conrad Grünenberg, Dietrich v. Schachten, Heinrich v. Zedlitz, Arnold v. Harff. Es schließen sich an eine unbelegte, aber genau datierende Liste der Großmeister des Johanniterordens auf Rhodos 1305–1534 (S.821) und eine Folge von Karten der Stadt und Insel und der Dodekanes (Nr.59–62 der Abbildungen, Nr.1–58 in Farbe sind S.320f. eingerückt,
die Liste siehe S.869–871); weiter ein Verzeichnis der ungedruckten Quellen in La Valetta, Paris (AN, BNF, Bibl. Sainte-Geneviève) und in Rom (Istituto nazionale di Architectura e storia dell’Arte), dann der gedruckten Quellen und der herangezogenen Forschungsliteratur (S.825–848). Ein Index der Orte und Personen beschließt den Band.


Siehe auch

Lydwine Scordia, « Jean-Bernard de Vaivre et Laurent Vissière,Tous les deables d’enfer. Relations du siège de Rhodes par les Ottomans en 1480 », Cahiers de recherches médiévales et humanistes [En ligne], 2014, mis en ligne le 29 octobre 2014, consulté le 10 octobre 2015. URL : http://crm.revues.org/13293

http://www.canalacademie.com/ida10811-Tous-les-Deables-d-enfer-les-relations-du-siege-de-Rhodes-par-les-Ottomans-en-1480.html

http://humanisme.hypotheses.org/239

BNF lat. 6067 gibt es leider nur SW im Netz:

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b9076643x


Werner Paravicini hat den Neuen Gotha in der FAZ rezensiert:

http://www.gotha-handbuecher.de/Downloads/artikel_faz.pdf

Von außen gesehen, ist der Gotha ein
soziokulturelles Studienobjekt europäischer Ethnologie, das Abbild einer seit
einhundert Jahren erstarrten Welt, gleichsam ein archäologischer Forschungsgegenstand, an dem die sich langsam verändernde Reproduktion eines winzigen,
aber bedeutenden Teils der Bevölkerung
sich beobachten lässt, dem es mit Hilfe
von Seniorat, guten Beziehungen, auch
Leistung immer wieder gelingt, oben zu
bleiben und die Gala und die Regenbogen-
presse mit Heiraten, Taufen und Skandalen zu füttern. Denn das blaue Blut lebt fort, sowohl in der Selbstwahrnehmung
als auch in dem, was der Nichtadel im
Adel sieht.


Mehr Presse:
http://www.gotha-handbuecher.de/presse.htm

Manfred Tschaikner hat sein Buch von 1997 auf Academia.edu verfügbar gemacht:

https://www.academia.edu/16602922/Magie_und_Hexerei_im_s%C3%BCdlichen_Vorarlberg_zu_Beginn_der_Neuzeit

Bei e-codices.ch hat man kein Inhaltsverzeichnis der Chronik von Anton Haffner erfasst, aber mittels der Edition von 1849 und einem Dreisatz kommt man in die Nähe der gesuchten Stelle. (Aus der Endseite 58r für den ersten Teil mach 116 Seiten, S. 57 der Edition müsste dann gemäß 57*116/100 ungefähr bei Seite 66/Bl. 33 stehen, tatsächlich 32r.)

https://books.google.de/books?id=E0AvAAAAYAAJ&pg=PA57
bzw. im Handschriftendigitalisat
http://www.e-codices.unifr.ch/de/zbs/SI-0049/32r/0/Sequence-1489

Kaiser Heinrich III. habe zwei Versammlungen in Solothurn gehalten (in der Edition 1045, im Autograph 1405 angesetzt). Auf ein erstes Fürstentreffen folgte Pfingsten ein weiteres mit einem prächtigen Turnier. Die Teilnehmer hätten ihre Wappen am Rathaus abmalen lassen. Sie seien aber vom Schultheiß Urs Wielstein 1571 beim Kellerbau entfernt worden und aufgrund von dessen Tod nicht ersetzt worden, "weliches doch schad" in Anbetracht des nicht mehr existierenden alten Adels und Geschlechter.

1045 war Heinrich III. in der Tat in Solothurn:

https://books.google.de/books?id=D71w5I6zS8IC&pg=PA419

Haffner bezieht sich auf die Unterwerfung der burgundischen Rebellen Reginold und Gerold ("Geroldus", Edition: "Beroldus") in Solothurn Ende Januar 1045. Anton Haffners Großneffe Franz meldet in seinem "Schaw-Platz" ein Ritterspiel Heinrichs III. an Pfingsten nicht zu 1045, sondern zu 1048, freilich ohne die Rathaus-Bilder zu erwähnen.

https://books.google.de/books?id=felPAAAAcAAJ&pg=PA266

Auf die Gemälde zum angeblichen Turnier bezieht sich noch eine zweite Quelle, die im Solothurnerischen Wochenblatt 1819 mitgeteilt wurde.

https://books.google.de/books?id=VjRCAAAAcAAJ&pg=PA260

Schultheiß und Rat zu Solothurn stellten 1533 eine Urkunde zugunsten von Peter Tschäppeler von Bern aus, in dem sie diesem seinen adeligen Stand bescheinigten. Dieser hatte um Recherchen gebeten, die das Stadtregiment gern anstellte. Beim Seckelmeister Benedikt Mannsleib fanden sich alte Pergamenturkunden, in denen die von Tschäppelen Edelknechte genannt werden. Es seien "die Siegel mit dem Kränzlein, wie in dem alten Turnier, vor Zeiten in unserer Stadt (als man sagt) gehalten und unter unserm Rathhause gemalt, gegraben". (Tschäppele sind Kränzchen)

Eine Parallele zu dem Adelsnachweis (Schwäbisch Gmünd, Wolf von Wolfstal) behandelte ich 1984:

https://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA133

Es stellte sich aber wohl heraus, dass die Angabe über das adelige Herkommen der Berner Tschäppeler falsch war, denn 1533 nehmen die Ratsprotokolle darauf Bezug.

http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=jsg-003:1944:17::64

Der Rat habe, so Haefliger 1944, die Sache humoristisch aufgefasst und von einer Strafe abgesehen, da der "adlige" Schneider in einem Berner Fastnachtsspiel "umgeführt" worden sei. Ein Peter Tschäppeler bewarb sich 1553 um die deutsche Knabenschule.

http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=jsg-003:1968:41::262

Ohne die Haffner-Stelle zu kennen, setzte Hans Morgenthal das 1533 genannte Gemälde hypothetisch ins 15. Jahrhundert.

http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=zak-002:1923:25::167

Natürlich gab es im 11. Jahrhundert noch keine Turniere. Eine solche Fiktion könnte wohl erst zur Zeit Rüxners um 1500 entstanden sein.

http://archiv.twoday.net/search?q=r%C3%BCxner

Näher liegt die Annahme, dass die Wappen ein spätmittelalterliches Turnier in Solothurn dokumentieren sollten, also zur Realienkunde der Turnierquellen des 15. Jahrhunderts gehören, siehe meine Hinweise

http://archiv.twoday.net/stories/129654990/ (Realien der Vierlandeturniere)
http://archiv.twoday.net/stories/133338469/ (Ingolstädter Wappenbuch)

Haffner hätte die Wappen dann auf die Zeit Heinrichs III. bezogen, vielleicht um mit dem von Rüxner erfundenen Turnier zu Zürich 1165 zu konkurrieren.

Einen vergleichbaren mitteleuropäischen monumentalen Wappenzyklus zu einem Turnier kenne ich aus dem Spätmittelalter nicht. Welche Turniere in Solothurn etwa im 15. Jahrhundert bezeugt sind, vermag ich nicht zu sagen. Ich habe im Netz keines gefunden.

NACHTRAG:

Für seine exzellente Auskunft vom 14. Oktober 2015, die ich zitieren darf, bin ich Dr. Silvan Freddi vom Staatsarchiv Solothurn außerordentlich dankbar.

"Ich bin Ihren Hinweisen (Zentralbibliothek Solothurn, Cod. S I 49, f. 32r [Originalhandschrift der Chronik des Anton Haffner]; Anton Haffner, Chronica [vollendet 1577], [gedruckt] Solothurn 1849, S. 57; Solothurner Wochenblatt 1819, S. 260f.; Hans Haefliger, Solothurn in der Reformation 1519-1534, in: Jahrbuch für Solothurnische Geschichte 17, 1944, S. 48; Hans Morgenthaler, Beiträge zur Bau- und Kunstgeschichte Solothurns im 15. Jahrhundert, in: Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde Neue Folge 25, 1923, S. 156) nachgegangen. Anton Haffner schildert in seiner Chronik für das Jahr 1571 den Abbruch eines mittelalterlichen Wappenzyklus, den er selber als Augenzeuge noch gesehen hat. Die Existenz dieses Zyklus findet Bestätigung in einer Urkunde vom 21.2.1533 (Staatsarchiv Solothurn, Urkundensammlung, Urkunde vom 21.2.1533; Regest und Kopien ab Mikrofilm der Urkunde als Attachements), sowie in zwei diesbezüglichen Eintragungen in Solothurner Ratsmanualen von 1533 (Staatsarchiv Solothurn, Ratsmanual 1533-1534, A 1,23, Seite 55; Staatsarchiv Solothurn, Ratsmanual 1532-1534, A 1,24, Seite 330; Kopien der beiden Eintragungen ab Mikrofilm als Attachements).

Die in den Quellen immer wiederkehrende Lokalisierung des Wappenzyklus als „unter dem alten Rathaus“ führt etwas weiter. Hans Morgenthaler (Hans Morgenthaler, Beiträge zur Bau- und Kunstgeschichte Solothurns im 15. Jahrhundert, in: Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde Neue Folge 25, 1923, S. 156) verbindet in seinem Aufsatz fälschlicherweise den Wappenzyklus mit dem heute noch bestehenden „neuen“ Rathaus (Barfüssergasse 24, heute Sitz der Regierung des Kantons Solothurn), das aber erst ab 1476 bezogen wurde. Tatsächlich befand sich der Wappenzyklus im Keller des ersten bekannten Solothurner Rathauses (Hauptgasse 57, heute ein Kino). 1369 wurde dieses Gebäude erstmals in einer Urkunde als Ratshaus bezeichnet. Nach dem Bezug des neuen Rathauses 1476 diente es als Gesellschaftshaus der Schützen (dazu: Benno Schubiger, Solothurns Stadtgestalt im Spätmittelalter, Versuch eines Überblicks an Hand der schriftlichen Quellen, in: Benno Schubiger (Red.), Solothurn, Beiträge zur Entwicklung der Stadt im Mittelalter, Kolloquium vom 13./14. November 1987 in Solothurn, Zürich 1990, S. 278f.; Karte auf 279 als Attachement beigefügt). Tatsächlich lässt sich dort im von Anton Haffner bezeichneten Jahr 1571 die Errichtung eines neuen Kellers nachweisen (Stefan Blank und Markus Hochstrasser, Die Kunstdenkmäler des Kantons Solothurn Band 2, Die Stadt Solothurn 2, Profanbauten, Bern 2008, Seite 38f.; Originalquellen für den Kellerumbau: Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung 1570, BB 25,111, Seite 175; Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung 1571, BB 25,112, Seite 219; Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung 1572, BB 25,113, Seiten 179 und 182). Es stellt sich die Frage, ob die Datierung des Wappenzyklus ins 15. Jahrhundert nicht etwas spät ist. Bestimmenden Einfluss übte der städtische und regionale Ministerial- und Hochadel in Solothurn bis ins dritte Viertel des 14. Jahrhunderts aus, zumal viele Abkömmlinge aus diesen Familien vom 12.-14. Jahrhundert Chorherren im solothurnischen St. Ursenstift wurden (Silvan Freddi, St. Ursus in Solothurn, Vom königlichen Chorherrenstift zum Stadtstift (870-1527), Köln/Weimar/Wien 2014, S. 218-228). Ich werde mich noch bei der Denkmalpflege des Kantons Solothurn erkundigen, ob dort etwas über diesen Wappenzyklus bekannt ist.

Über ein mittelalterliches Turnier konnte in der einschlägigen Solothurner Fachliteratur nichts in Erfahrung gebracht werden. Entsprechende Anfragen wurden von vorangehenden Archivaren des Staatsarchivs Solothurn bereits negativ beantwortet. Allerdings kann ein solches Turnier im quellenmässig doch eher schlecht belegten 13. oder 14. Jahrhundert auch nicht ausgeschlossen werden. Schon einige Male brachten auswärtige Quellen ganz neue Erkenntnisse über die Geschichte der Stadt Solothurn in diesem Zeitraum. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ritzdarstellungen von Turnieren um 1300 in Schloss Spiez (Armand Baeriswyl, Eine Turnierdarstellung aus der Zeit um 1300 – Ritzzeichnungen im Schlossturm von Spiez, in Mittelalter, 19, 2014/1, Seite 8-14),

[ Link ergänzt KG:
http://www.spiezertagung.ch/images/file/Ritzzeichnungen_Armand_Baeriswyl_Mittelalter_Maerz_2014.pdf ]

da sich Solothurn zu dieser Zeit im gleichen Kulturraum, demjenigen der burgundischen Schweiz, befand, wo diese Turniere stattgefunden haben dürften. Einer der dargestellten Ritter trägt das Wappen der Grafen von Neuenburg-Nidau, die damals vor der Stadt Solothurn Güter besassen. Zwischen 1233 und 1343 leiteten Angehörige aus der Familie der Grafen von Neuenburg und deren Seitenlinien (darunter auch Neuenburg-Nidau) als Pröpste das St. Ursenstift in Solothurn (Silvan Freddi, St. Ursus in Solothurn, Vom königlichen Chorherrenstift zum Stadtstift (870-1527), Köln/Weimar/Wien 2014, S. 218-228)."

Die Denkmalpflege konnte nicht weiterhelfen.

Die drei Quellen habe ich mit freundlicher Genehmigung auf Commons hinterlegt:

Urkunde 1533
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StaatsarchivSolothurnUrkundevom21Februar1533.jpg

Ratsmanuale
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StaatsarchivSolothurnRatsmanual1533bis1534.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StaatsarchivSolothurnRatsmanual1532bis1534.jpg

Auf einem Stadtplan hat Herr Freddi die Stephanskapelle im Bereich des römischen Castrum, in der Heinrich III. 1038 zum König von Burgund gekrönt wurde, das Haus zum Esel (altes Rathaus) und das neue Rathaus eingezeichnet.

Castrum und Stephanskapelle sieht man auf

https://books.google.de/books?id=EuUj1OIJUK8C&pg=PA223

Auf dem Plan

http://www.hotel-solothurn.com/app/download/5899594362/stadtf%C3%BChrung+solothurn+2014.pdf?t=1435127667

ist das heutige Rathaus die Nr. 8, das alte liegt über der Nr. 11 (bezeichnet mit 57). Die Stephanskapelle ist in der Nähe von der Nr. 13 zu lokalisieren. Ein Foto des heutigen Aussehens des Zunfthauses zum Esel (Kino Palace):

http://www.soevent.ch/galerie400420_4.html?startImage%5B400420%5D=20 (Nr. 29)

Kommentar:

Die Umlokalisierung durch Herrn Freddi ist natürlich absolut schlüssig.

Nachträglich stieß ich auf den Aufsatz von Beate Falk: Das Ravensburger "Mohrenfresko" von 1417/31. Eine Verherrlichung des Konstanzer Konzils in der Firmenzentrale der Humpisgesellschaft? In: Schriften des Vereins für die Geschichte des Bodensees 132 (2014), S. 57-78. Sie bespricht das wertvollste mittelalterliche Stück im Museum Humpisquartier in Ravensburg, das etwa 5 m lange sogenannte Mohrenfresko. Unter Stände-Wappen (Papst aus dem Haus Colonna, König, Kurfürsten, Herzöge von Lothringen und Teck) sind Damen zu sehen, die einem Kolbenturnier zusehen, wobei von den kämpfenden Rittern nur die Helmzierden erhalten sind. Anhand von zeitgenössischen Wappenbüchern versucht Falk eine Identifizierung, die in den meisten Fällen auch geglückt sein dürfte. Ein ständegeschichtlicher Schnitzer ist freilich S. 69 Nr. 34 zu registrieren. Grafen von Hohenrechberg gab es erst seit dem 17. Jahrhundert!

Bilder von Andreas Praefcke auf Commons:

Commons



Siehe auch dessen Blog 2009:

http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/5919281/

Elmar Kuhn datiert die Darstellung bald nach 1418:

http://elmar-l-kuhn.de/fileadmin/redinh/pdf/Oberschwaben_und_das_Konzil_von_Konstanz_1414-1418.pdf

Die dort zitierte Arbeit von Sprenger 2014

Sprenger, Kai-Michael: Die reichsstädtische Elite tafelte unter Turnierszenen. Das sogenannte „Ravensburger Mohrenfresko“. In: Im Oberland 25, 2014, 2, S. 10-18

und den Katalog der Konzilsausstellung

http://mittelalter.hypotheses.org/4255#identifier_21_4255

habe ich nicht zur Hand.

[Das Konstanzer Konzil. Katalog (2014), S. 171 Nr. 89.]

Dass in Ravensburg ein konkretes Turnier dargestellt ist, ist nicht ausgemacht. Eher wollte die reichsstädtische Elite mit dem visuellen Verweis auf das Turnierwesen des schwäbischen Adels sich in die aristokratische Welt des Bodenseeraums integrieren. Das Bild zielte also auf die Harmonie zwischen Stadt und Adel ab.

Zum gespannten Verhältnis von Städten und Adeligen damals darf ich auf meine eigenen Studien verweisen:

Feindbild und Vorbild. Bemerkungen zur städtischen Wahrnehmung
des Adels, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 141 (1993), S. 121-154
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-53662

"Der adel dem purger tregt haß". Feindbilder und Konflikte
zwischen städtischem Bürgertum und landsässigem Adel im späten
Mittelalter, in: Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des
Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, hrsg. von Werner Rösener (= Formen der Erinnerung 8), Göttingen 2000, S. 191-204
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495

Adel als Leitbild - Zur Geschichte eines Grundwerts in
Spätmittelalter und früher Neuzeit, in: Gelungene Anpassung? Adelige Antworten auf gesellschaftliche Wandlungsvorgänge vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, hrsg. von Horst Carl/Sönke Lorenz (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 53), Ostfildern 2005, S. 67-81
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-56326

Die Fehde Diemars von Lindach gegen die Reichsstadt Schwäbisch
Gmünd (1543-1554), in: Gmünder Studien 7 (2005), S. 7-32
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-54966

Die maßgebliche Studie zum Thema "Adel, Bürgertum und Turnier in deutschen Städten vom 13. bis 15. Jahrhundert" hat 1985 Thomas Zotz vorgelegt.

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a097856.pdf

Jünger und kürzer Derselbe: Stadt, Adel und Ritterturnier. In: Peter Jezler, Peter Niederhäuser und Elke Jezler (Hgg.), Ritterturnier. Geschichte einer Festkultur, Luzern 2014, S. 49–55.

Die von Zotz erwähnten Turnierszenen im Kölner Overstolzenhaus werden in die Zeit um 1300 datiert (man findet aber auch jüngere Datierungen). Am Ende des 13. Jahrhunderts entstanden die Bildplastiken im Regensburger Dollingerhaus (abgegangen), die ein (fiktives) Turnier zeigen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Dollingersage

Johannes Wilhelm: Augsburger Wandmalerei 1368-1530. Augsburg 1983, S. 164-168 setzt den Turnierkampf mit Keulen und Schwertern im Augsburger Stettenhaus vermutungsweise in das Jahr 1416. Siehe

http://archiv.twoday.net/stories/1022220124/ und zum Augsburger Turnierwesen

http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/kurzweil/iko3.htm

Wie ist vor diesem Hintergrund das Solothurner Zeugnis zu beurteilen? 1533 gab es im alten Rathaus einen Wappenzyklus, der wohl ähnlich wie in Ravensburg mit einer Turnierdarstellung verbunden war. Später hat Anton Haffner es mit einem Aufenthalt Heinrichs III. in der Stadt in Verbindung gebracht.

Ganz ausschließen kann man ein dann wohl eher am Ende des 15. Jahrhunderts einzuordnendes historisierendes Zeugnis nicht, aber weit näher liegt die Annahme, dass das Bild - entgegen der Urkunde von 1533 - kein gemaltes Teilnehmerzeichnis eines bestimmten Turniers war, sondern auf die Einbindung Solothurns in die aristokratische Geographie abzielte. Über die Datierung kann man nur spekulieren. Denkbar wäre es wohl schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, aber ich möchte trotzdem vor einer Frühdatierung warnen, die natürlich immer interessanter ist als eine Spätdatierung. Von daher liegt die Beweislast bei dem Vertreter einer früheren zeitlichen Einordnung.

Nicht zwingend, aber durchaus wahrscheinlich ist eine Datierung vor dem Funktionswechsel des Hauses 1476. Dann hätten adelige Besucher des Solothurner Rathauses ein Bild sehen können, das sowohl städtisches Selbstbewusstsein als auch ein gutes Verhältnis zum Adel und seiner Kultur signalisierte.

Ulrich Meier hat seinen grundlegenden Aufsatz zur Rathausikonographie von 1996 auch online verfügbar gemacht, wofür ihm in alter Verbundenheit herzlich gedankt sei:

http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/umeier/texte/Mythos.pdf

Meier hat zwar keine Turnierdarstellung, aber seine Warnung vor dem Etikett "bürgerlich" lässt sich auch auf unseren Kontext übertragen. Und angesichts des Umstands, dass man über die Datierung des Solothurner Zeugnisses eigentlich nichts sagen kann, verbieten sich auch Spekulationen über politische Hintergründe, die natürlich um 1300 anders aussahen als um 1500.

#forschung


Der Solothurner Stadtchronist Anton Haffner kopierte die Neue Zeitung aus dem Jahr 1577.

Ausgabe 1849:

https://books.google.de/books?id=E0AvAAAAYAAJ&pg=PA88

Nun auch zugänglich im Autograph Haffners:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/zbs/SI-0049/52r/0/Sequence-1489

Zu dieser Vorstellung:

http://archiv.twoday.net/stories/1022405541/

https://books.google.de/books?id=FefYAAAAMAAJ&pg=PA78 (US)

#erzählforschung

Während im Spätmittelalter die Abgrenzung der Schreibsprachen dem Experten ein Authentizitäts-Kriterium in die Hand gibt, siehe etwa

http://archiv.twoday.net/stories/1022476575/ (Kommentar)

ist es bei frühneuhochdeutschen Texten des 16/17. Jahrhunderts sehr viel schwieriger, sprachlich eine moderne Fälschung plausibel zu machen. Als Nicht-Philologe werde ich im Folgenden vor allem dilettieren.

Es geht um Mainzer Aufzeichnungen von 1562 (mit Rückblick auf 1517 im ersten Abschnitt) bis 1590, also aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

http://www.archive.org/stream/zeitschriftfrku18unkngoog#page/n280/mode/2up (S. 271-279)

Ein sehr schwaches Argument stellt dar, wenn in einem seitenlangen Text auf Anhieb keine unverständlichen Stellen auftreten.

Ob "fureten vnser Singgesellen ein schön lustigs spiel vor dem Margraffen vff" bedenkenfrei ist, müssen andere entscheiden. Ich finde die Wendung verdächtig.

Leider sind Suchen wie "fureten * uff" bei Google Books (etwa mit dem Zeitfilter 1500-1700) ausgesprochen unzuverlässig.

http://archiv.twoday.net/stories/1022387313/

Auch "führten * auff" erbringt keine Parallele.

Trotz gravierender Einschränkungen (Fehldatierungen von Drucken, OCR-Fehler, nicht nachvollziehbares Weglassen von Treffern

http://archiv.twoday.net/stories/1022472520/ ) ist das riesige Google-Books-Corpus (Google-Suchen beziehen sich hier auf Google Books) besser geeignet als etwa die Wörterbücher

http://woerterbuchnetz.de/

wortgeschichtliche Überprüfungen durchzuführen.

Seite 272: "kam darab vnser Geselschaft ... in böß Verlümbdniß" - das Wort verlümbdniß findet Google nur zweimal, in unserer Quelle und einem sie zitierenden Aufsatz.

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=verlümbdniß

Mit verlümbdnis, verlümdnis, verleumdnis sieht es nicht besser aus. Das Wort scheint es in der frühen Neuzeit nicht zu geben.

"nach langem vrlob" (nach langer Unterbrechung) - die Bedeutung finde ich im Grimmschen Wörterbuch nicht

http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=DWB&lemid=GU14291

Für "lange urlob", "langer urlob", "langem urlob" hat Google nichts.

Bei "parreyen" (für die Mainzer Pfarreien) bietet Google anscheinend fast nur OCR-Fehler für parteyen. "emeransparrey" kennt es nur aus unserer Quelle, ebenso "quintinsparrey". Verdächtig ist die Zusammensetzung anstelle von pfarre St. Emeran o.ä.

Gehen wir nun auf die Seite 273 des Abdrucks der Quelle.

Zu "vorrang" bemerkt Grimm: "im 18. jh. geläufig, in den früheren wörterbüchern nicht verzeichnet". Vorrang haben findet Google (verifizierbar) vor 1700 nur 1692:

https://books.google.de/books?id=AiZLAQAAMAAJ&pg=PA33

Pinxten scheint eher niederländisch-niederdeutsch zu sein.

Seite 274: "herkompnuss" ist nur für die Quelle zu belegen, ebenso herkompnus, herkompnis. Ebenso Fehlanzeige für herkommnis vor 1800. Obwohl ich mich als Herkommens-Spezialist sehe, ist mir dieses Wort unvertraut.

Seite 275: Bequemhafftigkeit weist Google nur für die Quelle und ihre Rezeption nach:

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=%22bequemhafftigkeit%22

Ebenso bei Bequemhaftigkeit kein alter Beleg.

"verbonden" statt verbunden verweist sprachlich auf die Niederlande.

Seite 276: "einig" steht neben dem niederländischen "eenig".

Sich "verhalten vndt benemmen" - vor 1700 findet die Suche nach benemmen jedenfalls unter den ersten Treffern nichts zu "sich benehmen". Benemmen ist wegnehmen.

Seite 277: "vffgefurt" siehe oben.

"schwere der zeitleufft" - nur hier nachweisbar. Schwere zeitleuff erbringt nur eine Rezeption der Quelle:

https://books.google.de/books?id=6CsEAQAAMAAJ&q=schwere+zeitleuff

Seite 278: gegen Intraden ist nichts einzuwenden teste Google.

"vneenigkeyt" gibt es laut Google nur hier.

"wegen Vffnahm", "wegen der Vffnahm", "zur Vffnahm", "Vffnahmegeldts", "wiederuffnahm", "vffnahmgeldt", "Vffnahmgeldt" usw. - recht verdächtig. Bei Wiederaufnahme suggeriert das Grimmsche Wörterbuch, es gebe vor 1800 nichts, aber Google findet für die Bedeutung Wiederaufnahme in eine Gemeinde/Gemeinschaft einen Beleg zu 1681:

https://books.google.de/books?id=cVtYAAAAcAAJ&pg=PA71

Sonst dominiert aber eindeutig die Bedeutung "Wiederaufschwung".

"engebe des geldtes nit" ist für diese Zeit und Raum zumindest ungewöhnlich.

"erber vndt verlumbde Singschul" - wieso denn eine verleumdete??

Bei aller Vorsicht, die dem Nicht-Philologen gut ansteht: der Merkwürdigkeiten sind zu viele, als dass ich die Quelle für authentisch halten könnte.

FWE Roth, den ich vor kurzem als Fälscher entlarvt habe

http://archiv.twoday.net/stories/1022477029/

veröffentlichte ab 1884 eine Vielzahl bibliographischer Studien, die sich vor allem mit der Druckgeschichte der Inkunabelzeit und dem 16. Jahrhundert befassten.

https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth

Ein hartes Urteil aus der Sicht der Inkunabelbibliographie fällt Falk Eisermann, der ihm nur eine "geringe bibliographische Kompetenz" attestiert.

http://archiv.twoday.net/stories/1022476725

Die Unzuverlässigkeiten und Schlampigkeiten Roths sollten jeden davor warnen, Angaben von ihm ungeprüft zu übernehmen. Bei Angaben, für die er die einzige Quelle darstellt, ist höchste Vorsicht angebracht. Im Zweifel sollte man auf die Verwertung des Belegs verzichten.

Wohl zu den besseren Publikationen Roths zählt seine im Centralblatt für Bibliothekswesen veröffentlichte kurze Studie zum Mainzer Drucker Friedrich Heuman(n):

Der Buchdrucker Friedrich Heuman zu Mainz 1508-1512. In: Zentralblatt 10 (1893), S. 476-483
http://www.digizeitschriften.de/de/dms/img/?PID=GDZPPN00025519X&physid=phys528#navi

Zum heutigen Forschungsstand zu Heumann siehe Reske 2007

https://books.google.de/books?id=zOTCP4MlY-QC&pg=PA590

Abgesehen von den neuen Nachweisen im VD 16 hat sich seit Roth nicht viel getan. Roth ist immer noch die ausführlichste Darstellung.

Roth weist zunächst die Erfindung Bodmanns zurück, Heumann habe die Druckeinrichtung der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Marienthal angekauft. Er kritisiert frühere Bibliographen, namentlich Schönemann und Helbig, dafür, dass sie angenommen hätten, Heumanns Missaltype sei von Johannes Gutenberg übernommen worden. Er unterlässt aber einen Hinweis, dass schon 1884 der "Beschreibende Catalog des bibliographischen Museums von Heinrich Klemm", den er - klassisches Bauernopfer - erst unter I, 1 zitiert, zum gleichen Schluss gekommen war. Roth tut also so, als sei die Beweisführung auf seinem Mist gewachsen.

https://archive.org/stream/beschreibenderca00klem#page/56/mode/2up

Er ergänzt den Namen (Schoenemann, auf dem Titelblatt Schönemann) der "Hundert Merkwürdigkeiten", hat aber anders als Klemm bei Helbig das falsche Erscheinungsjahr 1858 statt richtig 1855.

http://reader.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10787476.html

Roth sagt, dass Helbig sieben Heumann-Drucke kannte, während er selbst 16 kenne. Dass bereits der später von ihm zitierte Hessels 1882 11 Drucke nachweist, vergisst er zu erwähnen.

http://www.e-corpus.org/notices/151325/gallery/1986875

Bei I 1 ist das vom Klemm-Katalog übernommene Datum 1508 ein Irrtum, denn die Beschreibung (mit Zeilenfall) ist identisch mit dem zweiten Teil von Nr. II 1, worauf Roth hätte eingehen müssen.

Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00009163/image_3

Zum folgenden verlinke ich nicht jeweils das VD 16, das im Augenblick die maßgebliche Zusammenstellung der Heumann-Drucke bietet.

http://gateway-bayern.de/VD16+O+669

Zu streichen ist der in Mainz, aber nach VD 16

http://gateway-bayern.de/VD16+V+1004

bei Johann Schöffer gedruckte Druck "Hierin in disem büchleyn". Auch das VD 16 hat nur den von Roth angegebenen Standort Augsburg, Stadtbibliothek. Von Nutzen ist der Hinweis Roths auf den Abdruck von Keller. Dass es sich um eine Priamelsammlung handelt, hätte Roth dem Leser durchaus mitteilen dürfen. Wie der Zufall es will, habe ich sie hier bereits einmal erwähnt:

http://archiv.twoday.net/stories/948989603/

Ein noch schlimmerer Schnitzer ist die Zuordnung von

GW M46580 Thomas de Aquino: De vitiis et virtutibus. [Köln: Heinrich Quentell, um 1495]. 4°

zu Heumann (Nr. II 5). Nach der Beschreibung Roths nach einem Exemplar der Stadtbibliothek Mainz handelt es sich um diesen Druck. Er gehört in drei Exemplaren der Mainzer Stadtbibliothek und befindet sich mit den anderen Inkunabeln heute im Gutenberg-Museum.

Digitalisat:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-ii-537/0001

Da die Nr. I 1, II 2 und II 5 zu streichen sind, schrumpft die Zahl der Roth bekannten Drucke auf 13 von 24 im VD 16. Hessels kannte zehn Drucke (Nr. 1 und Nr. 8 sind Roth Nr. I 1 = II 1), Roth also nur drei mehr.

Es fehlen bei Roth die Berliner Exemplare (zwei davon sind laut "ST 16" in Krakau, ohne dass das VD 16 davon Notiz nimmt!). Womöglich hätte Roth über sie Auskunft erhalten.

Von den 24 Ausgaben im VD 16 sind nach dessen Angaben derzeit 12 online. [13: http://archiv.twoday.net/stories/1022481156/ ]

Nach meiner Ansicht sind Roths bibliographischen Angaben für die damalige Zeit eine achtbare Leistung. Wenn Roth unzuverlässig ist, dann ist es das VD 16 auch (wobei das natürlich immer eine Frage der Größenordnung ist ...).

Völlig wertlos ist die Angabe im VD 16 zu R 627, die sich ohne weitere Angaben auf Benz(inger) beruft. Unklar ist das Verhältnis dieses Drucks zu R 1100/R 619. Überhaupt ist die extreme Kargheit der bibliographischen Angaben im VD 16 extrem ärgerlich, da man bei jeder Recherche von vorn anfangen muss und die unübersichtliche Fülle älterer Bibliographien, von denen heute viele bequem online sind, sichten. Roth bietet bessere Informationen als das VD 16, da er für die Forschung wichtige weitere Angaben bereitstellt (natürlich häufig fehlerhaft).

Leider als Einzelkämpfer agiert Walter Behrendt (Mailand) mit seinem

http://wikidrucke16tesjh.hist.net/

Aber in einem Wiki Ergänzungen zum VD 16 zusammenzutragen, ist im Prinzip der richtige Ansatz!

Unzuverlässig ist der VD 16 zu D 2230 , wenn er beim letzten bekannten Druck aus zweiter Hand "Roth Heum.8" (korrekt wäre: II 8) zitiert, denn Roth hat diesen Druck - anders als wohl etliche aus seiner eigenen Bibliothek - nicht erfunden, sondern nach Hessels Nr. 11 angeführt, der ihn 1881 in der Sammlung von Friedrich Culemann in Hannover sah. Da er von dem großen Inkunabelverkauf Culemanns nicht betroffen war, könnte er sich in der Stadtbibliothek Hannover befinden. In jedem Fall hätte nicht Roth, sondern Hessels zitiert werden müssen.

Anhangsweise widmet Roth sich etwa dem Psalterium Spirense von 1515, von dem er etwas ungenau behauptet, Hessels hätte es Heumann zugeschrieben. Hessels hat aber nur eine Typenidentität behauptet und die gleiche Type auch bei einem Druck von Peter Schöffer 1518 gefunden. Roth druckt aus dem Psalterium etwa die Hälfte des Schreiben Bischof Georgs von Speyer 1515 ab. Digitalisat:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00017928/image_7

ich habe den Wortlaut nicht genau verglichen, es gibt vermutlich schlimmere Textwiedergaben Roths als diese.

Zur literarischen Tätigkeit des Florentius Diel bietet Roth einige willkommene Hinweise. Die Ars bene cantandi (Nr. I 5) hatte er schon früher nach einem Exemplar der Mainzer Stadtbibliothek beschrieben und eine kurze Notiz über Diel angefügt:

http://www.archive.org/stream/MonatshefteMusikGeschichte_20/Monatshefte_fr_Musik_Geschichte#page/n165/mode/2up

Roth zitiert sich nicht namentlich, nur die Monatshefte für Musikgeschichte XXI (1888), S. 153. Statt XXI muss es korrekt XX heißen.

Ergänzungen zum VD 16 liefern der KVK (wobei die OPACs kaum Zusatzinformationen bieten) und Google Books/Google Websuche.

Beispiel: VD16 ZV 3148 (also nicht im gedruckten VD 16 enthalten!) ist Roth Nr. I 4, den Roth aus Panzer und Hessels kannte. Er wird vom VD 16 nur in der ULB Düsseldorf nachgewiesen, ist aber auch in der Beinecke Library (Yale) vorhanden. Siehe auch

Beispiel: Das im VD16 als ZV 28039 verzeichnete Stück erscheint mit Provenienzdaten im Solothurner OPAC, aber ohne Hinweis auf das VD 16.

http://aleph.ag.ch/F/?/&func=find-b&find_code=SYS&request=000552313

Zu Roth Standortsnachweisen: Nach bisherigem Kenntnisstand hat Roth immer wieder Drucke Sammlungen untergeschoben, in denen sie gar nicht vorhanden sind oder waren. Wenn man auf Antwort hoffen darf wie im Fall der Stadtbibliothek Mainz sollte man solche Nachweise Roths immer überprüfen. Bei kleinen Sammlungen wie der Pfarrbibliothek St. Quintin (Nr. I 3) ist Vorsicht geboten.

Nach meinen Ermittlungen zu Roths Bibliothek glaube ich ihm einfach nicht, dass er eine bei Heumann gedruckte Zweitausgabe einer Schrift des Kartäusers Johannes Rode sein eigen nannte.

"Epistola perutilis inter legendumque suauis: fratris Johannis Carthusi||ensis ordinis ad quosdam studentes Pragenses || de Hamburg.||" (angeblich Fragment aus Titelblatt und zwei Blättern)

Wortlaut und Zeilenfall weicht von der Speyerer Inkunabel um 1490/91, die Roth z.B. in Mainz oder Trier vorfinden konnte

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M38424.htm
Gerhard Schlegel
http://www.cartusiana.org/files/Johann%20Rode%20von%20Hamburg.PDF

ab.

Anders als das VD 16 hätte der GW dieses dubiose Stück, das sonst nirgends aufgetaucht ist, wohl nicht aufgenommen.

Bei Druckerzuweisung verdient Roth keinerlei Vertrauen, es könnte sich auch um eine sonst nicht bekannte Variante des Speyerer Drucks (den Roth verschweigt), also um eine Inkunabel, gehandelt haben.

Die Erfindung dieser Ausgabe, die in die Kartäuserforschung eingegangen ist, war gefahrlos. Roth musste nur die Zeilenenden verschieben und den Wortlaut etwas ändern. Während die Inkunabel korrekt suaues hat (was sich auf epistule bezieht)

Digitalisat
http://diglib.hab.de/inkunabeln/24-3-rhet-2/start.htm?image=00001

gibt Roth suauis. (Das kann natürlich auch ein Druck- oder Lesefehler sein.)

Niemand kann beweisen, dass Roth die Ausgabe fingiert hat, um seine eigene Bibliothek einmal mehr mit dem Glanz eines Unikats zu nobilitieren. Aber angesichts der von mir in Sachen Roth vorgeschlagenen Beweislastumkehr dürfte es schwerfallen, den Beweis zu führen oder auch nur plausibel zu machen, dass es die Ausgabe tatsächlich gegeben hat. Sie hätte nie im VD 16 landen dürfen.

Resümieren wir: Roth konnten zur Last gelegt werden mehr als nur kleine Schlampigkeiten, Unredlichkeiten beim Umgang mit den Leistungen anderer, mutmaßlich die Fälschung einer Ausgabe. Auf der anderen Seite stehen fleißig zusammengesuchte Angaben und einige heute noch nützliche Hinweise. Es spricht nichts dagegen, wenn man sich auch heute noch von seinen bibliographischen Arbeiten anregen lässt, aber man sollte alles genauer als sonst überprüfen und auf die Verwertung nicht mehr überprüfbarer Zeugnisse vorsichtshalber verzichten.

Nachtrag:

Weiteres Beispiel für eine nur aus Roth bekannte Ausgabe im VD 16

http://gateway-bayern.de/VD16+H+144

1892 von Roth in seiner Studie zu den Wormser Buchdruckern angeführt mit Exemplarnachweis "Privatbesitz Wiesbaden". Roth wohnte laut Vorwort damals in Geisenheim.

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3772418

#forschung


http://www.biapsy.de/

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Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/10/biographisches-archiv-der-psychiatrie.html

 

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