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Informationsfreiheit und Transparenz

Aus einer Laudatio des österreichischen Juristen Alfred Noll:

http://derstandard.at/1397521708575/Fuer-eine-Kultur-der-Offenheit-und-Transparenz

"Das politische Leben Österreichs, verbeamtet und bürokratisiert, wie es sich uns täglich bietet, ist nicht vom belebenden Wind der Transparenz, sondern von der abgestandenen Luft des Amtsgeheimnisses geprägt. Unsere politischen Repräsentanten und unsere amtlich Bediensteten scheinen ein ganz untrügliches Gespür dafür zu haben, dass Vermittlung von Wissen und das Teilen von Informationen einhergehen würden mit Machtverlust."

So etwas meldet das VÖBBLOG natürlich nicht.

Durch Zufall entdeckt.

http://www.vierprinzen.com/2014/04/tv-schwerin-berichtet-uber-gut-boldebuck.html

Es bleibt dabei:

Rechtlich relevante Unterlagen, Erbnachweise und Testamente bleiben unter Verschluss.

1991 erschlichene Vorkaufsrechte werden "respektiert". Gentlemenagreement aus alten Zeiten dürfen weder untersucht, noch aufgehoben werden.

Geschäft ist Geschäft, pacta sunt servanda, auch wenn nichts stimmt, auch nach Ansicht der Fachbehörde.

https://www.youtube.com/watch?v=pADMr_TixHY

Zum TV Bericht sei noch angemerkt: Plauderton passt zur schlampigen Recherche.

Der dem TV Sender bekannte Kern wird ausgeblendet. Es geht nicht um die Frage wer Wolrad beerbt hat (auch noch der falsche Name Wolfrat wird eingespielt), sondern um die Frage wer was vom letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe ererbte und wieso drei Miterben wegen Unwürdigkeit auszuschliessen waren.

Qualitätsjournalismus sieht anders aus. Oder ist diese dummdreiste Berichterstattung Absicht ?

Wie ich hörte kam vom Hofe auf die Idee, nachdem er erfuhr, dass Archäeologen in Treblinka Ausgrabungen vornahmen, um nachzuweisen,, dass es sich nicht um ein Durchgangslager handelte.
Archäologen arbeiteten an einem Fundort aus den Jahren 1942-1943.

Wenn Reste der Maschine 1936 vergraben wurden, warum sollte man diese Reste nicht ausgraben und prúfen, ob Sprengstoff nachgewiesen werden kann ?


http://goo.gl/3qwSyy

Der jetzt veröffentlichte Prüfbericht in Sachen der Bauvorhaben des Limburger Bischofs Tebartz van Elst, der nicht in sein Bistum zurückkehren wird, ist eine interessante Lektüre.

"Abschlussbericht über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg“
PDF via http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2521&cHash=98dc472ee6ffc406b55e00e5b5a640ce

Der Bundesrechnungshof unterliegt nicht mehr dem Informationsfreiheitsgesetz:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/ifg-transparenz-bundesrechnungshof/komplettansicht

Das Verschwinden von Testamenten, die Vorenthaltung von letztwilligen Verfügungen des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe, die Ausschaltung der Miterben hat eine Erklärung.


http://www.nnn.de/mv-uebersicht/ackerdeal-setzt-zuechter-matt-id5901046.html

Ein Millionengeschäft sollte nicht gefährdet werden.

http://www.vierprinzen.com

LAROV Brandenburg in der Magdeburger Strasse 51 in 14770 Brandenburg an der Havel bearbeitet einen Antrag gemäss EALG auf Gewährung von Ausgleichsleitungen (Bodenreform) und Feststellung der Berechtigung.. Gut Sewekow lag in Preussen. In Preussen gab es kein Fideikommiss der Familie Schaumburg-Lippe.

Das Larov bittet mich um Übersendung des Testamentes nach meiner im Dezember 2008 verstorbenen Mutter. Das Aktenzeichen beim Larov lautet:1/2-43750-102114.

Ich habe die Gelegenheit genutzt und darum gebeten, dass im Gegenzug Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe das Testament des letzten regierenden Fürsten Adolf dem Larov vorlegen soll. er soll auch das Findbuch der Archivalien in niedersächsischen Staatsarchiven vorlegen.

Mein Vorschlag hat keine Begeisterung hervorgerufen. Mir wurde gesagt, dass unser Antag abgelehnt werden mangels nachweises. Ich sagte, dann tun Sie bitte dasselbe bei meinem Vetter.

Kann mir kaum vorstellen, dass das Larov Alexander auffordern wird, das Testament Adolfs vorzulegen Wird das Larov das Findbuch in Adolfs Archivalien einsehen wollen, wird es Recherchen durchführen. Wird es den Anspruch von Alexander bejahen, obwohl sein Grossvater nur Miterbe war, obwohl sein Grossvater nachweislich dem NS System Vorschub geeistet hat, obwohl das Testament Adolfs nicht vorgelegt wird ?

Das Amtsgericht Frankfurt Oder erliess Durchsuchungsanordnungen im Jahre 2007 in dieser Angelegenheit. Das Findbuch sollte in Bückeburg beschlagnahmt werden..

Lange her.


http://www.vierprinzen.com/2014/02/larov-brandenburg-wegen-gut-sewekow.html

"Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 27. Januar, zu der ich Ihnen mitteile:
1. Im Bundesarchiv existiert zum Nachlass von Heinrich Himmler eine Nachlassakte in zwei Teilbänden.
2. Diese Akte ist in den Diensträumen des Bundesarchivs in Koblenz nach dem IFG einsehbar. Von der Vorlage zur Einsicht sind solche Teile ausgenommen, die personenbezogene Unterlagen enthalten, zu deren Weitergabe das Bundesarchiv nicht befugt ist.
Eine Veröffentlichung von Reproduktionen aus der Nachlassakte ist grundsätzlich nicht gestattet und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesarchiv.

Für die Bereitstellung der Akte fallen nach der IFGGebO Gebühren an. Bei Nachweis des öffentlichen Interesses können die Gebühren um bis zu 50 % ermäßigt werden. Für eine Einsicht in die Akte entstehen Gebühren bis zu einem Betrag von 40,00 €. Auslagen, z. B. für Kopien, Verpackung und Versand, sind gemäß Teil B der IFGGebO daneben gesondert zu tragen.

3. Das von Herrn Henke im Jahr 1984 erstellte Gutachten stelle ich Ihnen in Abschrift als PDF-Datei zur Verfügung.

4. Derzeit ist offen, ob und wie die aktuell veröffentlichten Briefe von Heinrich Himmler ins Bundesarchiv gelangen. Hierüber bestehen noch keinerlei Vereinbarungen.

5. Kosten für eine erneute Prüfung der Unterlagen im Jahr 2010 sind dem Bundesarchiv nicht erwachsen. Herr Dr. Hollmann hat die erneute Prüfung seinerzeit in seiner Zuständigkeit liegend als Leiter der Abteilung B auf Anfrage der Produktionsfirma des Filmes "Der Anständige" vorgenommen. Es galt sicherzustellen, dass das im Jahr 1984 von Herrn Henke für das Bundesarchiv festgestellte gutachterliche Ergebnis in Bezug auf die neuerlich vorgelegten Unterlagen weiterhin Gültigkeit beanspruchen kann. Die Kosten der Reise sind ausnahmslos von der vorgenannten Produktionsfirma übernommen worden. Die Höhe der Kosten lassen sich hier nicht ermitteln.

Wünschen Sie eine Einsicht in die Nachlassakte von Heinrich Himmler, so bin ich Ihnen für eine Terminabstimmung dankbar. Die Öffnungszeiten des Lesesaals im Bundesarchiv finden Sie auf der Internetpräsenz www.bundesarchiv.de.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
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Bundesarchiv
Referat Z 3 - Justitiariat"

Es ist eine Unverschämtheit und aus meiner Sicht nicht rechtmäßig, dass für die bloße Einsichtnahme in eine mittels Aktenplans ohne weiteres ermittelbare Dienstakte Gebühren nach dem IFG berechnet werden.

Eine Rechtsgrundlage für "Eine Veröffentlichung von Reproduktionen aus der Nachlassakte ist grundsätzlich nicht gestattet und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesarchiv." vermag ich nicht zu erkennen. Selbst bei Archivgut ist eine gültige Rechtsgrundlage nicht gegeben.

Ich werde die Dienststelle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Prüfung des nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheids bitten.

Ob der regionale Sender in MV wirklich recherchiert ? Schön wäre es.

Nachdem aber die mecklenburger Justz die Miterben nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nicht hat zu Wort kommen Lassen, gehe ich davon aus, dass eine krititsche Berichterstattung nicht stattfinden wird.

Auf der anderen Seite wird der Verkaufsvorgang vom Bund gesteuert. Wer weiss ? Ich lass mich überraschen.

http://www.vierprinzen.com

www.mehr-demokratie.de/6033.html

"Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat das Informationsfreiheitsportal „Frag den Staat“ abgemahnt, nachdem es ein Gutachten des Ministeriums zur Zulässigkeit von Sperrklauseln bei Europawahlen veröffentlicht hatte. [...] „Dass nun das Urheberrecht herangezogen wird, um ‚Frag den Staat‘ einen Maulkorb zu verpassen und die Veröffentlichung des Dokuments zu verbieten, ist ein handfester Skandal“, so Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie."

Siehe auch
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/fragdenstaat-bmi-abmahnung

"Das Argument derjenigen, die für mehr Informationsfreiheit sind, ist simpel: Von Steuern bezahlte Beamte haben mit Steuern finanzierte Gutachten erstellt und es ist nicht erkennbar, warum diese Informationen geheim bleiben sollten. Dass die Informationen für die Behörden unbequem sind, dürfe kein Grund sein, sie zu verstecken."

Update:
https://fragdenstaat.de/presse/2014-01-21-bmi-mahnt-fragdenstaat-ab/

Ich bestreite ganz entschieden, dass der Vermerk urheberrechtlich geschützt ist.

 

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