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Kommunalarchive

Das OLG Köln hat mit heute (09.12.2010) verkündeten Beschlüssen drei Berufungsverfahren ausgesetzt, die Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Köln wegen des Einsturzes des Stadtarchivs am 03.03.2009 zum Gegenstand haben.
Hintergrund:

Grund für die Aussetzung der Verfahren ist die in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln laufende Beweisaufnahme zu den Ursachen des Einsturzes des Historischen Stadtarchivs. Das OLG hält in den Schadensersatzverfahren die Einholung eines Sachverständigengutachtens für erforderlich. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Köln sollen für die Begutachtungen in den Verfahren vor dem OLG genutzt werden. Nach Fertigstellung des in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens werden die Berufungsverfahren fortgesetzt.

Die Kläger machen im Wege der Feststellungsklage Schadensersatz wegen der Zerstörung von Gegenständen geltend, die sie dem Historischen Stadtarchiv in Verwahrung gegeben haben. In allen drei Verfahren handelt es sich um wertvolle Archivgüter aus Privatbesitz: Schriften aus dem Nachlass eines Soziologen, historisch bedeutsame Urkunden zur Kölner Stadtgeschichte und Originaldokumente aus der Hinterlassenschaft eines Musikers. Das LG Köln hatte die Klagen durch Urteile vom 16.03.2010 abgewiesen und dabei eine Pflichtverletzung der Stadt verneint. Die Kläger haben gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt, über die nunmehr das OLG Köln zu entscheiden hat.
Die Entscheidungen:

Der 18. Zivilsenat des OLG Köln hat in den Beschlüssen vom heutigen Tag auf Folgendes hingewiesen: Für die Frage einer Pflichtverletzung der Stadt Köln könne es entscheidend darauf ankommen, ob die Stadt aufgrund der im November 2008 aufgetretenen Anzeichen am Gebäude selbst (Risse im Mauerwerk, Abplatzungen von Mörtel, schleifende Türen) verpflichtet war, weitere Untersuchungen zur Standsicherheit des Gebäudes vorzunehmen oder vorläufige Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Zudem könne nach derzeitigem Sach- und Streitstand eine Pflichtverletzung darin liegen, dass Mitarbeiter der Stadt das Messergebnis vom 05.02.2009 angesichts der festgestellten Veränderungen der Gebäudehöhe nicht unverzüglich an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle weitergeleitet haben.

Mit der Aussetzung der Verfahren wartet das OLG auch mit Rücksicht auf die im Zuge der Beweiserhebung entstehenden, ganz erheblichen Kosten zunächst das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Frage der Kausalität ab. Dabei hat das Gericht in den Beschlüssen vom heutigen Tag darauf hingewiesen, dass, wenn danach das Beweisergebnis zur Einsturzursache im Sinne der Kläger ausfiele, es der Fortsetzung der Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer eventuellen Pflichtverletzung der Beklagten bedürfte. Ferner wäre gegebenenfalls zu klären, welche Maßnahmen die Beklagte bzw. die bei ihr zuständigen Stellen bei pflichtgemäßem Verhalten hätten ergreifen müssen und ob diese den Schaden abgewendet hätten.


Aktenzeichen:
OLG Köln 18 U 56/10, 18 U 59/10 und 18 U 60/10
LG Köln 5 O 257/09, 5 O 299/09 und 5 O 300/09

Quelle: OLG Köln/
WB-Online-Redaktion

"Der Einsturz des Historischen Stadtarchivs hat nach Angaben der Stadt Köln bisher Kosten in Höhe von 35 Millionen Euro verursacht. Darin enthalten seien Schadenersatzansprüche, Zahlungen an die Kölner Verkehrsbetriebe und Personalkosten für Überstunden der Archivmitarbeiter. Vier Millionen Euro gingen an die Stiftung Stadtgedächtnis."
Quelle: WDR.de, Studio Köln, NAchrichten, 9.12.2010

"Das Kölner Stadtarchiv hat einen Kalender für 2011 aufgelegt, in dem Fotos von zerstörten Dokumenten zu sehen sind. Einige Archivalien werden gezeigt, wie sie vor und wie sie nach dem Einsturz des historischen Archivs aussahen. Außerdem stellt der Kalender einige noch nicht restaurierte Stücke vor, für deren Reparatur noch Spender gesucht werden. Der Kalender ist ab sofort im Lesesaal des historischen Archivs am Heumarkt erhältlich."
Quelle: WDR.de, Studio Köln, Nachrichten v. 5.12.2010

"Die Stadt Köln wird einen Architektenwettbewerb für das neue Stadtarchiv ausschreiben. Dafür hat der Rat grünes Licht gegeben. Im zukünftigen Archivneubau an der Luxemburger Straße sollen auch die Kunst- und Museumsbibliothek und das Rheinische Bildarchiv untergebracht werden."
Quelle: WDR.de, Studio Köln, Nachrichten v. 27.11.2010

"Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung am Standort Eifelwall (Ecke Eifelwall / Luxem-burger Straße) einen Architektenwettbewerb für den Neubau des Historischen Archivs und der Kunst- und Museumsbibliothek – so wie in der Begründung dargestellt – durchzuführen.
In Beibehaltung des Ratsbeschlusses Nr. 3739/2009 vom 10.09.2009 soll die in der Begründung dargestellte Auslobung (Historisches Archiv, Kunst- und Museumsbibliothek mit Rheinischem Bildarchiv) geplant und realisiert werden.
Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird einer der Preisträger des Wettbe-werbs mit weiteren Planungsleistungen beauftragt.
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen
Mit Beschluss Nr. 3739/2009 vom 10.09.2009 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Planungsaufnahme für das neu zu errichtende Historische Archiv am Eifelwall beauftragt, wobei die Nutzungsbereiche des Historischen Archivs, der Kunst- und Museumsbibliothek und des Rheinischen Bildarchivs baulich zusammengefasst werden sollen.
In Umsetzung des Beschlusses wurde das Büro Freischlad und Holz aus Darmstadt mit dem Wettbewerbsmanagement für den anstehenden architektonischen Realisierungswettbewerb beauftragt. Die Verwaltung legt nunmehr die Wettbewerbsauslobung dem Rat zur Entschei-dung vor.
Die Auslobung sieht die Planung des Neubaus des Historischen Archivs mit Kunst- und Mu-seumsbibliothek und Rheinischem Bildarchiv gem. Ratsbeschluss vom 10.09.2009 vor. Das Raumprogramm des Nutzers umfasst 20.715 m² zzgl. Verkehrs-, Funktions- und allgemeine Nebenflächen (ca. 30.400 m² BGF), zzgl. einer optional zu realisierenden Tiefgarage. Die erforderliche Grundstücksfläche beträgt ca. 9.000 m².
Die weitere Beauftragung der Planung soll wie folgt erfolgen:
Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird einer der Preisträger des Wett-bewerbs mit weiteren Leistungen (entsprechend HOAI –Objektplanung für Gebäude), soweit und sobald die dem Wettbewerb zu Grunde liegende Aufgabe konkretisiert werden soll, be-auftragt. Die Leistungsfähigkeit des zu beauftragenden Architekten für die weitere Bearbei-tung ist grundsätzlich an die Anforderungen des Projekts anzupassen. Sollte ein Preisträger nicht über die notwendige Erfahrung verfügen, ist vorgesehen ihm einen erfahrenen Partner beiseite zu stellen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise – mindestens aber Leistungsphase 2 (Vorplanung) bis einschließlich Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) sowie teilweise Leistungsphase 5 (Leitdetails der Ausführungsplanung).
Der Neubau soll in Eigenrealisierung errichtet werden. Das Grundstück Eifelwall befindet sich bereits im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Finanzierung des Neubaus erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft für die Jahre 2010 ff.
Die wesentlichen Inhalte der Auslobung sind in der zusammengefassten Anlage dargestellt. Die Vorlage des kompletten Auslobungstextes Teil B (Aufgabenstellung des Wettbewerbs) ist nach Abstimmung mit dem Zentralen Vergabeamt nicht möglich. Um den Gleichbehand-lungsgrundsatz gemäß EU-Recht gerecht zu werden, nach dem alle Wettbewerbsteilnehmer alle Informationen zur selben Zeit erhalten müssen, ist es zur Wahrung eines nicht angreifba-ren Wettbewerbsverfahrens unabdingbar, dass die Auslobungsunterlagen nicht vor der EU-Bekanntmachung öffentlich bekannt werden. Deshalb wird die Aufgabenstellung des Wett-bewerbs nur in einer Zusammenfassung vorgelegt.
Der Terminplan für die Durchführung des Realisierungswettbewerbes für den Neubau des Historischen Archivs und der KMB mit dem Rheinischen Bildarchiv sieht vor, den Wettbewerb am 01.12.2010 zu veröffentlichen. Dazu ist jedoch eine Freigabe des Rates und der Fach-ausschüsse zu der Auslobung erforderlich.
Die Frage einer künftigen Trägerschaft der Kunst- und Museumsbibliothek ist offen, darüber werden zurzeit Verhandlungen geführt. ..."

Quelle: Ratsinformationsystem der StadtKöln, Einladung zur Ratssitzung am 25.11.2010

"Die Stadt Köln wird bei der Restaurierung zerstörter Archiv-Dokumente von der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen unterstützt. Die Behörde in Berlin verfüge über moderne Computerprogramme, die dabei helfen können, zerissene Dokumente zusammenzufügen. Nach Schätzungen konnten in den Trümmern des Stadtarchivs 3 Millionen Papierschnipsel geborgen werden."
Quelle: WDR. de Studio Köln, Nachrichten 27.11.2010

"Die Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Petra Bosse-Huber, ist Kuratoriumsvorsitzende der Kölner Stiftung Stadtgedächtnis. Die Theologin der zweitgrößten Landeskirche wurde auf der konstituierenden Sitzung einstimmig gewählt. Zweiter Vorsitzender wurde der Direktor des Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsarchiv, Ulrich Soénius. Beide hätten sich nach dem Einsturz des Archivs persönlich stark für die Rettung der Archivalien eingesetzt, hieß es. Die Stiftung Stadtgedächtnis von Stadt, Land NRW und den beiden großen christlichen Kirchen widmet sich dem Erhalt der Dokumente aus dem eingestürzten Stadtarchiv. Im Kuratorium, als unabhängiges Kontrollorgan dem Stifterwillen verpflichtet, sitzen Kölns OB Jürgen Roters, NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Kardinal Joachim Meisner."
Quelle: Die Welt, 23.11.201

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/6422593/#6423683

Ein TV-Bericht der WDR Lokalzeit Köln vom 26.11.2010 zeigt anschaulich die nun angelaufenen Arbeiten der letzten Bergungspahase. Achtung: der Beitrag ist hier nur 7 Tage abrufbar.

Der Kreis Siegen-Wittgen- stein will im nächsten Jahr elf Prozent weniger Geld für Kultur ausgeben. Das betrifft zum Beispiel das „Lyz“ und auch das Kreisarchiv. Im Haushalt ist aber auch für das Festival „Kultur Pur“ fünf Prozent weniger Geld eingeplant worden. Hermannjosef Droege von der CDU sprach sich gestern im Kreis-Kulturausschuss dagegen aus, den Kultur-Etat so zu beschließen. Man müsse deutlich zeigen, dass man damit nicht einverstanden sei. Empfohlen wurde der Haushaltsplan dann doch, allerdings mit nur 3 Ja-Stimmen und 14 Enthaltungen.
Quelle: Radio Siegen, Nachrichten 26.11.2010

Link zur Beschlussvorlage des Kulturausschusses des Kreises Siegen-Wittgenstein

Link zum Video (Stadtarchiv-Sequnez ab 11´36´´)

Der von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen gestiftete und gemeinsam mit dem Landesverband Hessen im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) ausgelobte Hessische Archivpreis geht an das Kreisarchiv des Odenwaldkreises in Erbach. Der Preis wird alljährlich an kleinere nicht staatliche, insbesondere kommunale Archive unter hauptamt¬licher Leitung vergeben. Mit der Auszeichnung ist ein Preisgeld von 5.000 € verbunden, das Haushaltsmittel des Trägers nicht ersetzen darf. Ergänzt wird der institutionelle Archivpreis durch die Würdigung ehrenamtlicher Archivmitarbeiter/innen durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK).

Mitglieder der Jury sind neben dem Vorstand und der Vorsitzenden des VdA Hessen, Frau Dr. Brigitte Streich vom Stadtarchiv Wiesbaden, sowie je einem Vertreter des HMWK und der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen Leiter/innen hessischer Archive. Die Jury hatte in diesem Jahr die Aufgabe, aus einer großen Anzahl von Vor¬schlägen, die insbesondere aus der Fachwelt heraus unter¬breitet wurden, den Preisträger des Hessischen Archivpreises auszu¬wählen und darüber hinaus die Ehrenamtler/innen auszu¬zeichnen, die sich mit ihrer Arbeit und durch besonderen Einsatz für hessische Archive hervorheben.

Besondere Leistung des Kreisarchivs

Mit ihrer Entscheidung würdigt die Jury insbesondere die Pionierarbeit, die das Kreisarchiv des Odenwaldkreises in den vergangenen Jahren geleistet hat. Über die Erschließung von Akten hinaus habe das Archiv eine der Regionalgeschichte gewidmete Bildungsarbeit geleistet und damit auch für die Bedeutung eines regionalen Archivs geworben so die Jury. Mit der haupt¬amtlichen Leitung bestehe zudem ein Betreuungs¬angebot im Landkreis für die weiteren kommunalen und privaten Archive, durch die für die Verwahrung und Vermittlung wichtiger archivischer Quellen Sorge getragen werde. Weiterungen wie die Entstehung von Arbeitsgemeinschaften und historisch arbeitenden Gremien zeigen, dass das Archiv des Odenwald¬kreises nicht nur Anregungen gibt, sondern auch fachlicher und institutioneller Kern von Vernetzungen in der Region ist. Die Jury hebt dabei ausdrücklich den Angebotscharakter des Archives hervor, den dieses für die Kommunen im Landkreis hat.

Würdigung ehrenamtliche Archivarbeit

Eine Anerkennung für sein archivisches Engagement erhält Herr Wilhelm Franz Hartmann aus Bürstadt, der dort das Archiv seiner Heimatpfarrei, der Kath. Pfarrgemeinde St. Michael betreut. Dem Konzept des Diözesanarchivs Mainz für Pfarrarchive folgend übernimmt er die Pfarrakten ins Archiv und sichert die kontinuierliche Betreuung und Zugänglichkeit des Pfarrarchives. Für diese seit 1999 von ihm ehrenamtlich wahrgenommene Aufgabe hat ihm die Jury des Hessischen Archivpreises eine Anerkennung, die mit einem Geldpreis von 1.000 € verbunden ist, zuerkannt.

Eine besondere Anerkennung seines ehrenamtlichen, lang anhaltenden Engagements für das Archivwesen erhält der "Arbeitskreis zur Verzeichnung der Hofheimer Archivalien" in Lampertheim. Unter der Ägide des Lampertheimer Stadtarchivars gründete sich dieser Arbeitskreis bereits im Jahr 2002. Seither stellt er die kontinuierliche Verzeichnung von Archivalien zur Ortsgeschichte sicher. Hieraus entwickelte sich auch eine lokalhistorische Ausstellung, die von einer Ortschronik begleitet wurde und von den vier Mitgliedern des Arbeitskreises selber erstellt wurde. Der Arbeitskreis, dem Heinz Heim, Heide Kiefer sowie Gisela und Johann Schacherl aus Lampertheim-Hofheim angehören, erhält auf Vorschlag der Jury mit dem Ehrenamts¬preis im Rahmen des Hessischen Archivpreises ein Preisgeld in Höhe von 2.000 €.

Die Verleihung des Hessischen Archivpreises soll am 15. Dezember 2010 in Erbach/Odw. erfolgen.

Der Hessische Archivpreis wird alljährlich vom VdA Hessen gemeinsam mit der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen ausgelobt. Vorschläge zur Auszeichnung können von jedermann mit Begründung unterbreitet werden. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine fachkundige Jury. Das Preisgeld für den Archivpreis stellt die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, das für die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zur Verfügung.

Bisherige Preisträger des 2005 erstmals vergebenen Hessischen Archivpreises waren das Stadtarchiv Pfungstadt (2005), das Stadtarchiv Eschwege (2006), das Kreisarchiv Gießen (2007), die Stiftung "Archiv der deutschen Frauenbewegung" in Kassel (2008) sowie die "Dokumentesammlung des Herderinstituts" in Marburg (2009).


Frankfurt/Wiesbaden, November 2010
Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen
Tel. 069/2175-511
PM via B. Streich

 

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