Open Access
"Für die Organisationen der Wissenschaftsallianz kam die Information zu
diesem Tag zu spät, um noch Veranstaltungen organisieren zu können, zumal
der Termin zwischen den OA Tagen in Berlin und der Berlin Konferenz in
Düsseldorf liegt.
Für das kommende Jahr planen die Allianzorganisationen eine
Aktivität/Veranstaltung." (IP-OA-Mailingliste)
Hier wird morgen Open Access unser Schwerpunktthema sein. Gastbeiträge renommierter Aktivisten liegen bereits vor bzw. sind fest zugesagt. Es lohnt sich, vorbeizuschauen!
Alle Beiträge werden unter
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
erscheinen.

diesem Tag zu spät, um noch Veranstaltungen organisieren zu können, zumal
der Termin zwischen den OA Tagen in Berlin und der Berlin Konferenz in
Düsseldorf liegt.
Für das kommende Jahr planen die Allianzorganisationen eine
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Hier wird morgen Open Access unser Schwerpunktthema sein. Gastbeiträge renommierter Aktivisten liegen bereits vor bzw. sind fest zugesagt. Es lohnt sich, vorbeizuschauen!
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KlausGraf - am Montag, 13. Oktober 2008, 15:16 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 13. Oktober 2008, 00:37 - Rubrik: Open Access
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Libreas sucht Beiträge zu diesem Thema für eine kommende Ausgabe:
http://www.heureux.de/alert/index.php?/archives/28-Call-for-Papers-LIBREAS-Ausgabe-No-14.html
http://www.heureux.de/alert/index.php?/archives/28-Call-for-Papers-LIBREAS-Ausgabe-No-14.html
KlausGraf - am Montag, 13. Oktober 2008, 00:29 - Rubrik: Open Access
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http://governet.de/7/viewentry/2484
Am 5. September 2009 wurde verabschiedet:
Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0
Die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft stärken!
1. Grundversorgung und offener Zugang!
Offener Zugang zum Internet gehört heute zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Informationsgesellschaft. Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe – privat, wie beruflich.
Jeder Bürger - ob in Stadt oder Land, ob arm oder reich, ob behindert oder nicht - benötigt Zugang zum Internet mit ausreichender Bandbreite. Um die „digitale Spaltung“ von Arbeits-welt und Gesellschaft zu verhindern, gilt es: Die Grundversorgung neu zu definieren, Zugang für alle Menschen auch dadurch zu garantieren, dass Dienstleistungen von „Mensch zu Mensch“ erhalten bleiben und in der Arbeitswelt alle Beschäftigten (z.B. auch ArbeiterInnen) Zugang zu Intra- und Internet bekommen.
2. Wissen teilen, Wissen mehren!
Bildung und Zugang zu Wissen sind Grundrechte von zunehmender Bedeutung. Neue Technologien haben Zugang und Austausch von Informationen und Wissen grundlegend erleichtert. Diese Chancen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Teilhabe sowie kooperativen Arbeitens wollen wir erhalten, nutzen und fortentwickeln.
Eine kalkulierte Verknappung der Informationsvielfalt, die Einführung technischer Barrieren und die schrittweise Privatisierung von öffentlichen Wissensbeständen ist ein Vergehen an der Allgemeinheit. Demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen ist auf offenen Zugang zu Wissensbeständen angewiesen.
Gesetze müssen so gefasst sein, dass sie die Teilhabe an Wissen und Kultur nicht behindern, sondern fördern. Gemeinschaftsgüter müssen durch offene Nutzungslizenzen, wie Creative Commons und General Public License, vor privater Vereinnahmung geschützt werden.
3. Keine Privatisierung öffentlicher Güter im virtuellen Raum!
Öffentliche Archive, Bibliotheken, Museen und andere Kulturstätten gehören der Allgemeinheit – deren Bestände und Schätze auch in digitalisierter Form. Ihre Veräußerung oder Abtretung an private Einrichtungen muss unterbleiben.
Was mit öffentlichen Geldern oder Zuschüssen finanziert wurde, muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein und sollte entsprechend der neuen technischen Möglichkeiten auch digital öffentlich und weitgehend kostenfrei nutzbar gemacht werden.
4. Selbstverwaltung und öffentliche Steuerungsfähigkeit stärken!
Die öffentliche Daseinsvorsorge hat in vielen europäischen Ländern eine lange Tradition, die gesellschaftliche Errungenschaften wie soziale Kohärenz und Chancengleichheit fördert. Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf die öffentliche Selbstverwaltung und demokratische Steuerungsfähigkeit öffentlicher Körperschaften nicht ausgehöhlt werden.
Die Öffentliche Hand muss auch in der Informationsgesellschaft weiterhin die Grundversor-gung mit öffentlichen Leistungen gewährleisten können. Durch Auslagerungen, Privatisie-rungen und sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) werden Selbstverwaltung und Steuerungsfähigkeit wegen vorgeblicher „Effizienzsteigerungen“ oder „Kostenreduktionen“ oft genug an private Unternehmen abgetreten – mit oftmals nicht zu vertretenden Folgen für die breite Öffentlichkeit.
Die öffentliche Hand muss im IT-Bereich in der Lage sein, zu beurteilen, was sie einkauft, Kosten realistisch einzuschätzen, um Investitionsruinen zu vermeiden und, wo erforderlich, Leistungen selbst zu erbringen. Dazu benötigt sie ausreichendes und gut qualifiziertes (IT-) Personal. Mangelnde technische Kompetenz im eigenen Hause würde einen unüberschaubar hohen Grad der Abhängigkeit von privaten Unternehmen erzeugen. Das wäre ein Steue-rungs- und somit ein Demokratieproblem.
5. Verlässliche demokratische Verfahren und Standards!
Verfahrenstransparenz und Vertrauenswürdigkeit von Informationsquellen sind zentraler Bestandteil des eGovernment. Wir müssen vermeiden, dass öffentliche Verwaltungsprozesse im Zuge ihrer Elektronifizierung intransparent und unkontrollierbar werden. Das gilt sowohl für technische als auch organisatorische Aspekte.
Drei zentrale Bereiche: 1. BürgerInnen müssen sicher sein können, dass Wahlen korrekt verlaufen. Durch den Ein-satz von Wahlcomputern, würde der Bürger derzeit gezwungen, die Kontrolle über das Ver-fahren abzugeben und könnte nur hoffen, dass der Computer die Daten, entsprechend seines Wahlentscheids, weiterleitet.
1.
Die städtische Domain ist das virtuelle Tor zur Stadt. Sie zu verkaufen oder mehrheitlich an private Betreiber abzutreten, löscht öffentlichen Raum im Internet. Die Vermarktung der Site darf nicht wichtiger werden, als die Bereitstellung öffentlicher Informationen und Angebote; die städtische Präsenz im Netz nicht auf eine Nische in einem Medienmischkonzern reduziert werden. Bei Privaten Anbietern wäre unternehmenspolitisch motivierte Information von offizieller, gemeinwohlorientierter Information nur schwer zu unterscheiden.
2.
Ob Call Center oder elektronische Bürgerplattform - wenn sich der Bürger an seine öffent-lichen Einrichtungen wendet, sei es telefonisch oder per eMail, muss er wissen, dass er tat-sächlich öffentlich Bedienstete kontaktiert.
Für die Verlässlichkeit demokratischer Standards und Strukturen muss das öffentliche Ange-bot vom privaten klar unterscheidbar, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Quelle bei öffentlichen Angeboten gewährleistet sein.
6. eGovernment mit offenen Standards!
Der Austausch mit der Verwaltung muss technisch so gestaltet werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre private Computer-Ausstattung nicht den Vorgaben bestimmter (proprietärer) Computer- oder Software-Produkte unterwerfen müssen, um an den öffentlichen Angeboten teilnehmen zu können.
eGovernment benötigt Netzneutralität sowie offene Standards, beispielsweise bei Dokument-formaten, Signaturen, Softwareanwendungen. Nur sie ermöglichen problemlosen techni-schen Austausch und die Konkurrenz kommerzieller Ausstatter.
Die digitalen Infrastrukturen des Staates dürfen nicht in Abhängigkeit von Herstellern geraten. E-Government-Anwendungen müssen auf einer transparenten, verlässlichen und demo-kratisch kontrollierten technischen Infrastruktur aufgebaut werden und dürfen nicht zu Ein-schränkungen der öffentlichen Selbstverwaltung führen.
7. Kritische Infrastrukturen sichern!
Ob Kernkraftwerke, Krankenhäuser oder Hartz IV-Vergabestellen - die Nutzung von IKT darf weder selbst zur Gefährdung dieser Einrichtungen (durch Online-Manipulation) führen noch dürfen Einrichtungen, die der Grundversorgung dienen, derart von IKT abhängig sein, dass sie, bspw. durch einen anhaltenden Stromausfall, nicht mehr funktionsfähig wären.
Technische Krisen (bspw. Computerausfall zum Zeitpunkt der Hartz IV-Auszahlung) haben bereits in einigen Gemeinden dazu geführt, „manuelle Back-Up-Systeme“ bereitzustellen. Es ist wichtig, auch im sozialen Bereich, sogenannte „kritische Infrastrukturen“ zu identifizieren und gegebenenfalls Alternativen zu digitalen Arbeitsprozessen anzubieten.
8. Daten- und Persönlichkeitsschutz verwirklichen!
Jegliche Form des Datenmissbrauchs muss gesetzlich (im öffentlichen und privaten Bereich) und durch entsprechende technisch-organisatorische Vorkehrungen unterbunden werden, so die Weitergabe und Verknüpfung von personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken, zur Erstellung von Personenprofilen etc. Die elektronische Überwachung von Arbeitnehmer-Innen muss geahndet, das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz endlich eingeführt werden.
Bei jeder personenbeziehbaren Datensammlung und –speicherung ist das Prinzip der Datensparsamkeit zu beachten; in manchen Fällen muss gänzlich auf elektronische Datener-fassung verzichtet werden. Datenvorratsspeicherung und Online-Durchsuchungen müssen unterbleiben, bereits angelegte Vorratsdatenspeicher reduziert, der Schutz der Privatsphäre (privat und beruflich) gewahrt werden. BürgerInnen müssen die letzte Entscheidungshoheit über die Verwendung ihrer persönlichen Daten behalten. Das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ (BVerfG) ist in der Informationsgesellschaft unverzichtbar.
9. eDemokratie für ArbeitnehmerInnen, Mitbestimmung stärken!
eDemokratie muss auch für die Erbringer der Öffentlichen Dienste gelten: Eine demokratische Gesellschaft braucht Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit. Die entspre-chenden Gesetze (wie BetrVG, BPersVG, LPersVGs) müssen gestärkt und dem Informati-onszeitalter angepasst, aktuelle Verschlechterungen zurückgenommen werden.
Die Koalitionsfreiheit und das Recht, sich betrieblich gewerkschaftlich zu betätigen, muss auch in einer elektronisch vernetzten Welt mit veränderter Arbeitsorganisation gewährleistet sein. Wenn das „schwarze Brett“ verstaubt und die Arbeit zunehmend dezentral erbracht wird, bedarf es des Zugangs von Beschäftigten, Personal- und Betriebsräten sowie von Ge-werkschaften zum Intranet und E-Mail-System der Verwaltungen und Betriebe. Alle Beschäftigten benötigen einen freien und unzensierten Zugang zum Intra- und Internet.
10. Öffentliche Daseinsvorsorge nicht IT-Lobbyisten überlassen!
Öffentliche IKT-Infrastrukturplanung und die Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Arbeitswelt und Gesellschaft dürfen nicht in die Hand von IT-Lobbyisten gelegt werden. Es müssen (wieder) Strukturen aufgebaut werden, die nicht am privaten Gewinn, sondern am Gemeinwohl orientiert sind. Dazu benötigen wir engagierte medienkompetente Politiker und BürgerInnen. Unsere Gesellschaft sozial zu gestalten, heißt auch, die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft zu stärken!
Mit diesem Manifest anlässlich der ver.di-Konferenz „Öffentliche Dienste 2.0“ wollen wir die politische Debatte anregen. Wir freuen uns über Ihre/Deine Kommentare und Anregungen auf www.governet.de/7/, wo wir dieses Manifest zur öffentlichen Diskussion stellen.
Berlin, den 5.09.08
Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di Bundesvorstands, Bundesfachbereichsleiter Bund, Länder, Gemeinden
André auf der Heiden, Mitglied des Präsidiums des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Gemeinden
Annette Mühlberg, Leiterin Referat eGovernment, Neue Medien, Verwaltungsmodernisierung beim ver.di Bundesvorstand, Fachbereich Gemeinden
ErstunterzeichnerInnen:
Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di Bundesvorstands, Bundesfachbereichsleiter Bund, Länder, Gemeinden
André auf der Heiden, Mitglied des Präsidiums des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Ge-meinden
Annette Mühlberg, Leiterin Referat eGovernment, Neue Medien, Verwaltungsmodernisie-rung ver.di Fachbereich Gemeinden; Europäische Internetnutzervertreterin bei ICANN
Henning Lühr, Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen Bremen
Carola Fischbach-Pyttel, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD), Brüssel
Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB)
Prof. Dr. Klaus Lenk, Universität Oldenburg, Verwaltungswissenschaft
Heide Rühle, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)
Prof. Dr. Wolfgang Coy, Informatik in Bildung und Gesellschaft, Humboldt-Universität zu Berlin
Kathrin Lang, Vorsitzende Gesamtpersonalrat Landeshauptstadt Düsseldorf, Mitglied des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Gemeinden
Petra Buhr, Koordinatorin Netzwerk Freies Wissen, Dresden
padeluun, FoeBuD e.V., Bielefeld
Gisela Schwellach, IT-Direktorin bei der Senatorin für Finanzen Bremen
Dr. Werner Rügemer, Publizist, Vorsitzender von Business Crime Control (BCC)
Wolf Ludwig, Vorstand comunica-ch, Neuchâtel
Doris Hülsmeier, Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen
Dr. Volker Grassmuck, Projektleiter iRights.info, Berlin
Constanze Kurz, Chaos Computer Club (CCC), Berlin
Markus Beckedahl, netzpolitik.org, Berlin
Peter Bittner, Mitglied des Beirats des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), Köln
Dr. Imke Sommer, IT-Rechtsreferentin bei der Senatorin für Finanzen Bremen
Harald Giesecke, ver.di Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe (SKJ), Berlin
Matthias „Wetterfrosch“ Mehldau, Chaos Computer Club (CCC), Hamburg
Stefan Neugebauer, Gesamtpersonalrat Landeshauptstadt Düsseldorf
Andreas Schmidt, Leiter der Arbeitsgruppe Sicherheit und Geheimschutz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Berlin
Harald Letsch, ehrenamtlicher Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Jena/Saale-Holzland-Kreis
[Hervorhebung von mir, KG]
Am 5. September 2009 wurde verabschiedet:
Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0
Die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft stärken!
1. Grundversorgung und offener Zugang!
Offener Zugang zum Internet gehört heute zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Informationsgesellschaft. Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe – privat, wie beruflich.
Jeder Bürger - ob in Stadt oder Land, ob arm oder reich, ob behindert oder nicht - benötigt Zugang zum Internet mit ausreichender Bandbreite. Um die „digitale Spaltung“ von Arbeits-welt und Gesellschaft zu verhindern, gilt es: Die Grundversorgung neu zu definieren, Zugang für alle Menschen auch dadurch zu garantieren, dass Dienstleistungen von „Mensch zu Mensch“ erhalten bleiben und in der Arbeitswelt alle Beschäftigten (z.B. auch ArbeiterInnen) Zugang zu Intra- und Internet bekommen.
2. Wissen teilen, Wissen mehren!
Bildung und Zugang zu Wissen sind Grundrechte von zunehmender Bedeutung. Neue Technologien haben Zugang und Austausch von Informationen und Wissen grundlegend erleichtert. Diese Chancen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Teilhabe sowie kooperativen Arbeitens wollen wir erhalten, nutzen und fortentwickeln.
Eine kalkulierte Verknappung der Informationsvielfalt, die Einführung technischer Barrieren und die schrittweise Privatisierung von öffentlichen Wissensbeständen ist ein Vergehen an der Allgemeinheit. Demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen ist auf offenen Zugang zu Wissensbeständen angewiesen.
Gesetze müssen so gefasst sein, dass sie die Teilhabe an Wissen und Kultur nicht behindern, sondern fördern. Gemeinschaftsgüter müssen durch offene Nutzungslizenzen, wie Creative Commons und General Public License, vor privater Vereinnahmung geschützt werden.
3. Keine Privatisierung öffentlicher Güter im virtuellen Raum!
Öffentliche Archive, Bibliotheken, Museen und andere Kulturstätten gehören der Allgemeinheit – deren Bestände und Schätze auch in digitalisierter Form. Ihre Veräußerung oder Abtretung an private Einrichtungen muss unterbleiben.
Was mit öffentlichen Geldern oder Zuschüssen finanziert wurde, muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein und sollte entsprechend der neuen technischen Möglichkeiten auch digital öffentlich und weitgehend kostenfrei nutzbar gemacht werden.
4. Selbstverwaltung und öffentliche Steuerungsfähigkeit stärken!
Die öffentliche Daseinsvorsorge hat in vielen europäischen Ländern eine lange Tradition, die gesellschaftliche Errungenschaften wie soziale Kohärenz und Chancengleichheit fördert. Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf die öffentliche Selbstverwaltung und demokratische Steuerungsfähigkeit öffentlicher Körperschaften nicht ausgehöhlt werden.
Die Öffentliche Hand muss auch in der Informationsgesellschaft weiterhin die Grundversor-gung mit öffentlichen Leistungen gewährleisten können. Durch Auslagerungen, Privatisie-rungen und sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) werden Selbstverwaltung und Steuerungsfähigkeit wegen vorgeblicher „Effizienzsteigerungen“ oder „Kostenreduktionen“ oft genug an private Unternehmen abgetreten – mit oftmals nicht zu vertretenden Folgen für die breite Öffentlichkeit.
Die öffentliche Hand muss im IT-Bereich in der Lage sein, zu beurteilen, was sie einkauft, Kosten realistisch einzuschätzen, um Investitionsruinen zu vermeiden und, wo erforderlich, Leistungen selbst zu erbringen. Dazu benötigt sie ausreichendes und gut qualifiziertes (IT-) Personal. Mangelnde technische Kompetenz im eigenen Hause würde einen unüberschaubar hohen Grad der Abhängigkeit von privaten Unternehmen erzeugen. Das wäre ein Steue-rungs- und somit ein Demokratieproblem.
5. Verlässliche demokratische Verfahren und Standards!
Verfahrenstransparenz und Vertrauenswürdigkeit von Informationsquellen sind zentraler Bestandteil des eGovernment. Wir müssen vermeiden, dass öffentliche Verwaltungsprozesse im Zuge ihrer Elektronifizierung intransparent und unkontrollierbar werden. Das gilt sowohl für technische als auch organisatorische Aspekte.
Drei zentrale Bereiche: 1. BürgerInnen müssen sicher sein können, dass Wahlen korrekt verlaufen. Durch den Ein-satz von Wahlcomputern, würde der Bürger derzeit gezwungen, die Kontrolle über das Ver-fahren abzugeben und könnte nur hoffen, dass der Computer die Daten, entsprechend seines Wahlentscheids, weiterleitet.
1.
Die städtische Domain ist das virtuelle Tor zur Stadt. Sie zu verkaufen oder mehrheitlich an private Betreiber abzutreten, löscht öffentlichen Raum im Internet. Die Vermarktung der Site darf nicht wichtiger werden, als die Bereitstellung öffentlicher Informationen und Angebote; die städtische Präsenz im Netz nicht auf eine Nische in einem Medienmischkonzern reduziert werden. Bei Privaten Anbietern wäre unternehmenspolitisch motivierte Information von offizieller, gemeinwohlorientierter Information nur schwer zu unterscheiden.
2.
Ob Call Center oder elektronische Bürgerplattform - wenn sich der Bürger an seine öffent-lichen Einrichtungen wendet, sei es telefonisch oder per eMail, muss er wissen, dass er tat-sächlich öffentlich Bedienstete kontaktiert.
Für die Verlässlichkeit demokratischer Standards und Strukturen muss das öffentliche Ange-bot vom privaten klar unterscheidbar, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Quelle bei öffentlichen Angeboten gewährleistet sein.
6. eGovernment mit offenen Standards!
Der Austausch mit der Verwaltung muss technisch so gestaltet werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre private Computer-Ausstattung nicht den Vorgaben bestimmter (proprietärer) Computer- oder Software-Produkte unterwerfen müssen, um an den öffentlichen Angeboten teilnehmen zu können.
eGovernment benötigt Netzneutralität sowie offene Standards, beispielsweise bei Dokument-formaten, Signaturen, Softwareanwendungen. Nur sie ermöglichen problemlosen techni-schen Austausch und die Konkurrenz kommerzieller Ausstatter.
Die digitalen Infrastrukturen des Staates dürfen nicht in Abhängigkeit von Herstellern geraten. E-Government-Anwendungen müssen auf einer transparenten, verlässlichen und demo-kratisch kontrollierten technischen Infrastruktur aufgebaut werden und dürfen nicht zu Ein-schränkungen der öffentlichen Selbstverwaltung führen.
7. Kritische Infrastrukturen sichern!
Ob Kernkraftwerke, Krankenhäuser oder Hartz IV-Vergabestellen - die Nutzung von IKT darf weder selbst zur Gefährdung dieser Einrichtungen (durch Online-Manipulation) führen noch dürfen Einrichtungen, die der Grundversorgung dienen, derart von IKT abhängig sein, dass sie, bspw. durch einen anhaltenden Stromausfall, nicht mehr funktionsfähig wären.
Technische Krisen (bspw. Computerausfall zum Zeitpunkt der Hartz IV-Auszahlung) haben bereits in einigen Gemeinden dazu geführt, „manuelle Back-Up-Systeme“ bereitzustellen. Es ist wichtig, auch im sozialen Bereich, sogenannte „kritische Infrastrukturen“ zu identifizieren und gegebenenfalls Alternativen zu digitalen Arbeitsprozessen anzubieten.
8. Daten- und Persönlichkeitsschutz verwirklichen!
Jegliche Form des Datenmissbrauchs muss gesetzlich (im öffentlichen und privaten Bereich) und durch entsprechende technisch-organisatorische Vorkehrungen unterbunden werden, so die Weitergabe und Verknüpfung von personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken, zur Erstellung von Personenprofilen etc. Die elektronische Überwachung von Arbeitnehmer-Innen muss geahndet, das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz endlich eingeführt werden.
Bei jeder personenbeziehbaren Datensammlung und –speicherung ist das Prinzip der Datensparsamkeit zu beachten; in manchen Fällen muss gänzlich auf elektronische Datener-fassung verzichtet werden. Datenvorratsspeicherung und Online-Durchsuchungen müssen unterbleiben, bereits angelegte Vorratsdatenspeicher reduziert, der Schutz der Privatsphäre (privat und beruflich) gewahrt werden. BürgerInnen müssen die letzte Entscheidungshoheit über die Verwendung ihrer persönlichen Daten behalten. Das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ (BVerfG) ist in der Informationsgesellschaft unverzichtbar.
9. eDemokratie für ArbeitnehmerInnen, Mitbestimmung stärken!
eDemokratie muss auch für die Erbringer der Öffentlichen Dienste gelten: Eine demokratische Gesellschaft braucht Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit. Die entspre-chenden Gesetze (wie BetrVG, BPersVG, LPersVGs) müssen gestärkt und dem Informati-onszeitalter angepasst, aktuelle Verschlechterungen zurückgenommen werden.
Die Koalitionsfreiheit und das Recht, sich betrieblich gewerkschaftlich zu betätigen, muss auch in einer elektronisch vernetzten Welt mit veränderter Arbeitsorganisation gewährleistet sein. Wenn das „schwarze Brett“ verstaubt und die Arbeit zunehmend dezentral erbracht wird, bedarf es des Zugangs von Beschäftigten, Personal- und Betriebsräten sowie von Ge-werkschaften zum Intranet und E-Mail-System der Verwaltungen und Betriebe. Alle Beschäftigten benötigen einen freien und unzensierten Zugang zum Intra- und Internet.
10. Öffentliche Daseinsvorsorge nicht IT-Lobbyisten überlassen!
Öffentliche IKT-Infrastrukturplanung und die Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Arbeitswelt und Gesellschaft dürfen nicht in die Hand von IT-Lobbyisten gelegt werden. Es müssen (wieder) Strukturen aufgebaut werden, die nicht am privaten Gewinn, sondern am Gemeinwohl orientiert sind. Dazu benötigen wir engagierte medienkompetente Politiker und BürgerInnen. Unsere Gesellschaft sozial zu gestalten, heißt auch, die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft zu stärken!
Mit diesem Manifest anlässlich der ver.di-Konferenz „Öffentliche Dienste 2.0“ wollen wir die politische Debatte anregen. Wir freuen uns über Ihre/Deine Kommentare und Anregungen auf www.governet.de/7/, wo wir dieses Manifest zur öffentlichen Diskussion stellen.
Berlin, den 5.09.08
Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di Bundesvorstands, Bundesfachbereichsleiter Bund, Länder, Gemeinden
André auf der Heiden, Mitglied des Präsidiums des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Gemeinden
Annette Mühlberg, Leiterin Referat eGovernment, Neue Medien, Verwaltungsmodernisierung beim ver.di Bundesvorstand, Fachbereich Gemeinden
ErstunterzeichnerInnen:
Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di Bundesvorstands, Bundesfachbereichsleiter Bund, Länder, Gemeinden
André auf der Heiden, Mitglied des Präsidiums des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Ge-meinden
Annette Mühlberg, Leiterin Referat eGovernment, Neue Medien, Verwaltungsmodernisie-rung ver.di Fachbereich Gemeinden; Europäische Internetnutzervertreterin bei ICANN
Henning Lühr, Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen Bremen
Carola Fischbach-Pyttel, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD), Brüssel
Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB)
Prof. Dr. Klaus Lenk, Universität Oldenburg, Verwaltungswissenschaft
Heide Rühle, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)
Prof. Dr. Wolfgang Coy, Informatik in Bildung und Gesellschaft, Humboldt-Universität zu Berlin
Kathrin Lang, Vorsitzende Gesamtpersonalrat Landeshauptstadt Düsseldorf, Mitglied des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Gemeinden
Petra Buhr, Koordinatorin Netzwerk Freies Wissen, Dresden
padeluun, FoeBuD e.V., Bielefeld
Gisela Schwellach, IT-Direktorin bei der Senatorin für Finanzen Bremen
Dr. Werner Rügemer, Publizist, Vorsitzender von Business Crime Control (BCC)
Wolf Ludwig, Vorstand comunica-ch, Neuchâtel
Doris Hülsmeier, Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen
Dr. Volker Grassmuck, Projektleiter iRights.info, Berlin
Constanze Kurz, Chaos Computer Club (CCC), Berlin
Markus Beckedahl, netzpolitik.org, Berlin
Peter Bittner, Mitglied des Beirats des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), Köln
Dr. Imke Sommer, IT-Rechtsreferentin bei der Senatorin für Finanzen Bremen
Harald Giesecke, ver.di Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe (SKJ), Berlin
Matthias „Wetterfrosch“ Mehldau, Chaos Computer Club (CCC), Hamburg
Stefan Neugebauer, Gesamtpersonalrat Landeshauptstadt Düsseldorf
Andreas Schmidt, Leiter der Arbeitsgruppe Sicherheit und Geheimschutz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Berlin
Harald Letsch, ehrenamtlicher Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Jena/Saale-Holzland-Kreis
[Hervorhebung von mir, KG]
KlausGraf - am Sonntag, 12. Oktober 2008, 23:38 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Sonntag, 12. Oktober 2008, 19:17 - Rubrik: Open Access
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http://openaccessday.org/
Allerdings nicht in der deutschsprachigen Welt. Auf
http://www.open-access.net/
sind die Berliner Open-Access-Tage am 9. und 10. Oktober viel wichtiger.
Archivalia lädt dazu ein, am 14. Oktober viele Beiträge über Open-Access hier mitzuteilen.

Allerdings nicht in der deutschsprachigen Welt. Auf
http://www.open-access.net/
sind die Berliner Open-Access-Tage am 9. und 10. Oktober viel wichtiger.
Archivalia lädt dazu ein, am 14. Oktober viele Beiträge über Open-Access hier mitzuteilen.

KlausGraf - am Sonntag, 12. Oktober 2008, 17:23 - Rubrik: Open Access
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http://www.heise.de/open/Open-Access-2-0-Freier-Zugang-zu-Forschungsdaten--/news/meldung/117202
"Das Problem ist auch schon auf dem Radarschirm der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in der Bundesrepublik aufgetaucht, die mit der im Juni gestarteten Initiative Digitale Information auch ein "Aktionsfeld Forschungsprimärdaten" definierte und einen dringenden Handlungsbedarf in der systematischen Sicherung der in den Forschungsprozessen erzeugten Rohdaten sieht; diese müssten dauerhaft archiviert werden und erschließbar sein, damit sie für eine spätere Nutzung noch zur Verfügung stehen. Im Dezember wollen die Spitzen der deutschen Forschungsgesellschaften hierzu ein Aktionsprogramm vorlegen."
Forschungsprimärdaten z.B. an Universitäten sind - das wird wie üblich übersehen - auch ein archivisches Problem. Wenn sie nicht mehr benötigt werden, müssten sie den Archiven angeboten werden.
"Das Problem ist auch schon auf dem Radarschirm der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in der Bundesrepublik aufgetaucht, die mit der im Juni gestarteten Initiative Digitale Information auch ein "Aktionsfeld Forschungsprimärdaten" definierte und einen dringenden Handlungsbedarf in der systematischen Sicherung der in den Forschungsprozessen erzeugten Rohdaten sieht; diese müssten dauerhaft archiviert werden und erschließbar sein, damit sie für eine spätere Nutzung noch zur Verfügung stehen. Im Dezember wollen die Spitzen der deutschen Forschungsgesellschaften hierzu ein Aktionsprogramm vorlegen."
Forschungsprimärdaten z.B. an Universitäten sind - das wird wie üblich übersehen - auch ein archivisches Problem. Wenn sie nicht mehr benötigt werden, müssten sie den Archiven angeboten werden.
KlausGraf - am Sonntag, 12. Oktober 2008, 15:53 - Rubrik: Open Access
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Am 16. September 2008 habe ich - in Fortsetzung meines Tests unter http://archiv.twoday.net/stories/5193609/ - in der Forschungsplattform Alexandria
http://www.alexandria.unisg.ch/Publikationen
die folgenden sechs Anforderungen eingegeben. Eine Möglichkeit, eine Begründung anzugeben, besteht bei Alexandria nicht.
Erreicht hat mich kein einziger Volltext!
Zitation Thierstein, Alain: Tatort Region - Mythen der Entwicklung
hinterfragen!. In: DISP (33) 131, Zürich (1997)
Typ Artikel (wissenschaftliche Zeitschrift) (Deutsch)
Art des Artikels Journal Artikel
Veröffentlichungsdatum 1-1-1997
Titel der Zeitschrift DISP (33) 131, Zürich
Volltextanfrage beim Autor
Wenn Sie Interesse am Volltext zu dieser Publikation haben, tragen Sie
bitte Ihre E-Mail Adresse ein. Wir fragen für Sie beim Autor nach und
informieren Sie sobald der Volltext verfügbar ist.
Danke für Ihre Nachfrage. Wir werden Sie sobald wie möglich benachrichtigen!
Zitation Lehmkuhl, Dirk ; Héritier, Adrienne: The Shadow of
Hierarchy and New Modes of Governance - A Theoretical Framework. In:
Special Issue of Journal of Public Policy 28 (2008), S. 1-17
Zitation Bütler, Monika: Sinn und Unsinn des Zwangssparens. In:
Soziale Sicherheit CHSS (2008), Nr. 4/2008, S. 5
Zitation Schmid, Hans: Wesen und Aufgaben der Bürgergemeinden und
Ortsbürgerkorporationen – ein Überblick. In: Verwaltungs-Praxis 22
(1968), S. 195-198
Zitation Dubs, Rolf: Der langsame Lerner. Ein Problemschüler an
kaufmännischen Berufsschulen. In: Schweizerische Zeitschrift für
Kaufmännisches Bildungswesen 62 (1968), Nr. 3, S. 61-70
Zitation van Aaken, Anne: Buchbesprechung: Held, Martin, Nutzinger,
Hans G. (Hrsg.) (1999). Institutionen prägen Menschen. Bausteine zu
einer allgemeinen Institutionenökonomik. In: Kyklos (2000), Nr. 53, S.
404-406
Die Forschungsplattform Alexandria hatte Gelegenheit zur Stellungnahme, die sie in Form einer Mail von Marc Schäfer wahrgenommen (eingegangen heute):
"Alexandria ist so ausgestaltet, dass die Autoren alle 2 Wochen eine Liste der Anfragen zugesandt bekommen und dann selbständig entscheiden können, ob sie die Volltexte weitergeben oder nicht. Daher liegt es im Ermessen des Autors (bzw. hängt von seinen Urheberrechten an dem Artikel ab) ob er Ihnen den Volltext zukommen lässt bzw. lassen kann.
Wir haben aus unserer Erfahrung festgestellt, dass Autoren bei direkten Anfragen die Volltexte eher zur Verfügung stellen, als durch den von Alexandria bereitgestellten Kanal."
Näheres zum Umfang der Nutzung der Anfragemöglichkeit teilte Alexandria nicht mit.
Wir erinnern uns:
Von 6 ZORA-Anfragen erhielt ich 1 Volltext.
Daraus möchte ich den Schluss ziehen, dass die Suber/Harnad-Strategie, soweit sie auf Nutzung des Request-Buttons abhebt, schlicht und einfach nicht funktioniert.
Es mag ja sein, dass Wissenschaftskulturen im STM-Bereich andersgeartet sind, aber der Request-Button muss, wenn er ein Open-Access-Werkzeug sein will, nicht nur für bestimmte Disziplinen funktionieren.
http://www.alexandria.unisg.ch/Publikationen
die folgenden sechs Anforderungen eingegeben. Eine Möglichkeit, eine Begründung anzugeben, besteht bei Alexandria nicht.
Erreicht hat mich kein einziger Volltext!
Zitation Thierstein, Alain: Tatort Region - Mythen der Entwicklung
hinterfragen!. In: DISP (33) 131, Zürich (1997)
Typ Artikel (wissenschaftliche Zeitschrift) (Deutsch)
Art des Artikels Journal Artikel
Veröffentlichungsdatum 1-1-1997
Titel der Zeitschrift DISP (33) 131, Zürich
Volltextanfrage beim Autor
Wenn Sie Interesse am Volltext zu dieser Publikation haben, tragen Sie
bitte Ihre E-Mail Adresse ein. Wir fragen für Sie beim Autor nach und
informieren Sie sobald der Volltext verfügbar ist.
Danke für Ihre Nachfrage. Wir werden Sie sobald wie möglich benachrichtigen!
Zitation Lehmkuhl, Dirk ; Héritier, Adrienne: The Shadow of
Hierarchy and New Modes of Governance - A Theoretical Framework. In:
Special Issue of Journal of Public Policy 28 (2008), S. 1-17
Zitation Bütler, Monika: Sinn und Unsinn des Zwangssparens. In:
Soziale Sicherheit CHSS (2008), Nr. 4/2008, S. 5
Zitation Schmid, Hans: Wesen und Aufgaben der Bürgergemeinden und
Ortsbürgerkorporationen – ein Überblick. In: Verwaltungs-Praxis 22
(1968), S. 195-198
Zitation Dubs, Rolf: Der langsame Lerner. Ein Problemschüler an
kaufmännischen Berufsschulen. In: Schweizerische Zeitschrift für
Kaufmännisches Bildungswesen 62 (1968), Nr. 3, S. 61-70
Zitation van Aaken, Anne: Buchbesprechung: Held, Martin, Nutzinger,
Hans G. (Hrsg.) (1999). Institutionen prägen Menschen. Bausteine zu
einer allgemeinen Institutionenökonomik. In: Kyklos (2000), Nr. 53, S.
404-406
Die Forschungsplattform Alexandria hatte Gelegenheit zur Stellungnahme, die sie in Form einer Mail von Marc Schäfer wahrgenommen (eingegangen heute):
"Alexandria ist so ausgestaltet, dass die Autoren alle 2 Wochen eine Liste der Anfragen zugesandt bekommen und dann selbständig entscheiden können, ob sie die Volltexte weitergeben oder nicht. Daher liegt es im Ermessen des Autors (bzw. hängt von seinen Urheberrechten an dem Artikel ab) ob er Ihnen den Volltext zukommen lässt bzw. lassen kann.
Wir haben aus unserer Erfahrung festgestellt, dass Autoren bei direkten Anfragen die Volltexte eher zur Verfügung stellen, als durch den von Alexandria bereitgestellten Kanal."
Näheres zum Umfang der Nutzung der Anfragemöglichkeit teilte Alexandria nicht mit.
Wir erinnern uns:
Von 6 ZORA-Anfragen erhielt ich 1 Volltext.
Daraus möchte ich den Schluss ziehen, dass die Suber/Harnad-Strategie, soweit sie auf Nutzung des Request-Buttons abhebt, schlicht und einfach nicht funktioniert.
Es mag ja sein, dass Wissenschaftskulturen im STM-Bereich andersgeartet sind, aber der Request-Button muss, wenn er ein Open-Access-Werkzeug sein will, nicht nur für bestimmte Disziplinen funktionieren.
KlausGraf - am Freitag, 10. Oktober 2008, 15:55 - Rubrik: Open Access
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http://www.ahf-muenchen.de/frame.php?main=Information/Aktuelles/home.shtml
AHF und Oldenbourg Verlag geben seit 1987 die Historische Bibliographie und seit 1990 das Jahrbuch der historischen Forschung heraus. Seit dem Jahr 2002 betreiben sie gemeinsam die „Historische Bibliographie Online“. Das Portal wird zukünftig frei zugänglich gemacht. Grundlage dafür ist die Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft, die seit 1983 vom Freistaat Bayern institutionell gefördert wird und deren Weiterförderung der Freistaat mit der unterzeichneten Verein- barung zusagt. Der Oldenbourg Verlag wird die Historische Bibliographie Online zunächst ab 2009 für alle Melder (Nutzer des Redaktionssystems der AHF) freischalten, ab 2010 steht sie dann vollständig frei im Internet zur Verfügung.
Damit ist die Sichtbarkeit, Nutzung und Weiterentwicklung der Historischen Bibliographie Online mittelfristig gesichert. Der Oldenbourg Verlag wird in Zusammenarbeit mit der AHF eine neue Internetplattform entwickeln, über die neben der kostenlosen Historischen Bibliographie Online ab 2010 eine kostenpflichtige Premiumversion zur Verfügung gestellt wird.
AHF und Oldenbourg Verlag geben seit 1987 die Historische Bibliographie und seit 1990 das Jahrbuch der historischen Forschung heraus. Seit dem Jahr 2002 betreiben sie gemeinsam die „Historische Bibliographie Online“. Das Portal wird zukünftig frei zugänglich gemacht. Grundlage dafür ist die Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft, die seit 1983 vom Freistaat Bayern institutionell gefördert wird und deren Weiterförderung der Freistaat mit der unterzeichneten Verein- barung zusagt. Der Oldenbourg Verlag wird die Historische Bibliographie Online zunächst ab 2009 für alle Melder (Nutzer des Redaktionssystems der AHF) freischalten, ab 2010 steht sie dann vollständig frei im Internet zur Verfügung.
Damit ist die Sichtbarkeit, Nutzung und Weiterentwicklung der Historischen Bibliographie Online mittelfristig gesichert. Der Oldenbourg Verlag wird in Zusammenarbeit mit der AHF eine neue Internetplattform entwickeln, über die neben der kostenlosen Historischen Bibliographie Online ab 2010 eine kostenpflichtige Premiumversion zur Verfügung gestellt wird.
KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2008, 14:40 - Rubrik: Open Access
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http://eprints.rclis.org/archive/00014781/01/Open_Access.pdf
Archivalia habe ich in Anm. 46 zitiert gefunden.
Archivalia habe ich in Anm. 46 zitiert gefunden.
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 18:34 - Rubrik: Open Access
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