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Open Access

Der US-Verlegervorschlag CHORUS hat in Open Access-Kreisen keine gute Presse:

http://www.michaeleisen.org/blog/?p=1382

https://plus.google.com/109377556796183035206/posts/Bma1hY64dQy (Peter Suber)

Der leichtfertige Verzicht Subers auf das zitierfähige Verlagsformat stört mich. Bei goldenem OA ohne CC-Lizenzen oder bei Schließung eines grünen Repositoriums sind die OA-Beiträge auch futsch. Nicht einmal das Universum ist ewig.

Fragt zurecht Sebastian Fitzner:

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2013/06/07/digitales-publizieren-haben-wir-da-nicht-etwas-vergessen/

Eine reichhaltige Liste:

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4577

Alle Titel auch in Zotero!

http://legacy.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/06-01-13.htm

Seit 2001 hat Suber als Alleinautor den in wechselnder Frequenz erscheinenden Newsletter bestückt. Sein neuer Posten als Director of Harvard's Office for Scholarly Communication erlaubt es ihm nicht mehr, den Newsletter in der gewohnten Form fortzuführen. Für kürzere Mitteilungen verweist er auf seine Google+-Posts, die er als sein Blog anspricht:

https://plus.google.com/109377556796183035206/posts

Den 17. Juni sollten sich alle an OA Interessierten vormerken:

"June 17, 2013: MIT Press will release its OA edition of my book, _Open Access_ (June 2012).
http://mitpress.mit.edu/books/open-access

I'll release my own OA edition soon after. My edition will incorporate the updates and supplements, and grow as I add new ones. The updates and supplements are OA of course, and can be used with any edition of the book. Also watch the update page for future editions of the book itself, including the upcoming OA editions.
http://bit.ly/oa-book "

http://www.renaessanceforum.dk/

Falk Eisermann weist uns auf dieses Open-Access-Journal hin, in dem man auch auf Deutsch publizieren kann, auch wenn dies letztmals 2007 der Fall war.

Aus Jg. 8, 2012, hebe ich einen Beitrag zu "epigraphic fakes" hervor, der zu unserem Fälschungs-Schwerpunkt passt:

Joan Carbonell Manils, Helena Gimeno Pascual & Gerard González Germain
Quondam quanta fuit Hispania ipsa saxa doceant: Falsi epigrafici e identità nella Spagna del XVI secolo

Zu diesem Ergebnis kommt Björk in einer neuen Studie:

http://www.openaccesspublishing.org/repositories/Subject_Repositories.pdf

Wieso

http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories

nicht zitiert wird, weiß wohl nur der Autor.

Mitteilung dazu, natürlich ohne Links zur EZB oder zur Website der Mitgliedsbibliotheken:

http://www.digizeitschriften.de/startseite/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=94&cHash=787cf745afa3f16e35b026813b0cd43a

Betrifft wohl vor allem Digitalisate der UB Heidelberg.

Danny Kinsgley stellt nicht nur in Australien bestehende Probleme mit Verlags-Regelungen vor:

http://aoasg.org.au/2013/05/23/walking-in-quicksand-keeping-up-with-copyright-agreements/

Zu beachten ist

- die Haltung des Verlags zu Open Access (OA) gemäß SHERPA/ROMEO

- nicht notwendigerweise identisch: die Haltung des Verlags gemäß Website (wobei zunehmend bei großen Verlagen differenziert wird nach Veröffentlichungen mit und ohne Finanzierung, die ein OA-Mandat mit sich bringt)

- nicht notwendigerweise identisch: die Vereinbarung mit dem Autor (Verlagsvertrag)

- Vereinbarungen mit der Institution

Zum Robert-Koch-Institut habe ich unter

http://archiv.twoday.net/stories/64967798/

angedeutet, dass der Vertrag mit Elsevier für OA sehr nachteilig ist.

- OA-Komponente der deutschen National- und Allianz-Lizenzen

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/bibliothek/article/view/9457/3324
http://archiv.twoday.net/stories/97008660/

Aus der Sicht des Autors ist einzig und allein der Verlagsvertrag entscheidend, sofern nicht die anderen Rechtsgrundlagen günstiger sind, was im Fall der OA-Komponente häufig der Fall sein wird, da dort meist die Verlagsfassung eingestellt werden darf.

Sind die anderen Regelungen restriktiver kann es sich empfehlen, zu einem Repositorium zu wechseln, das keine vertragliche Bindung eingegangen ist oder liberaler verfährt.

Als Ergänzung zu meinem Beitrag "Darf ich ein fremdes Video einbetten"

http://archiv.twoday.net/stories/404099696/

regte Mareike König an, ich möge doch über die Möglichkeiten unterrichten, wie man freie Videos findet.

Nachdem wir bereits festgestellt haben, dass Artes Angebot große Teile des deutschsprachigen Raums (nämlich Österreich, die Schweiz, selbstredend nur soweit deutschsprachig, Südtirol und die deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien) ausklammert, vom Rest der Welt (außer Deutschland und Frankreich) ganz zu schweigen

http://archiv.twoday.net/stories/410257594/

und außerdem auch nicht unter einer freien Lizenz steht (wie auch, bei einer solchen Einschränkung!), kommen wir nun zu CC-lizenzierten Videos, für die im wesentlichen die Grundsätze von "Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?" gelten:

http://archiv.twoday.net/stories/219051498/

Im wesentlichen gilt bei Nutzung (nicht bei bloßer Verlinkung): Urheber nennen und Lizenz verlinken. Weitere Bedingungen neben der CC-Lizenz können die Nutzung nicht einschränken, aber das vertiefen wir mal lieber nicht, da das heute nicht unser Thema ist.

Wie immer ist das Aufspüren von CC-Videos (vor allem von wissenschaftlich brauchbaren) alles andere als einfach.

Die CC-Search von CC ist nicht ganz zuverlässig (z.B. bei YouTube):

http://search.creativecommons.org

Unzuverlässig ist auch die erweiterte Suche der Websuche von Google. Wenn man allinurl und Lizenz kombinieren will, klappt das nicht.

Es gibt eine Fülle von Videoportalen, in denen man auch CC-lizenzierte Videos finden kann. Man muss dann jeweils schauen, ob man über die Sitemap oder die Suche eine Filtermöglichkeit findet. Hier ist wie immer Experimentierfreude gefragt, und natürlich kann man hilfsweise auch die Googlewebsuche einsetzen. Und wenn man denkt, dass das Creativecommons-Wiki erschöpfend und aktuell Auskunft gibt, wird enttäuscht. Da findet man etwa für Blip.tv einen Eintrag mit einer Such-URL

http://wiki.creativecommons.org/Blip.tv

die nicht mehr funktioniert.

Ich nenne im folgenden nur die wichtigsten Portale.

YouTube unterstützt nur CC-BY. Ich hatte auf CC-Videos in YouTube bereits hingewiesen:

http://archiv.twoday.net/stories/19457000/

Die Suchmöglichkeit ist gut versteckt. Man muss

http://www.youtube.com/editor

finden, bei der Suche rechts den Reiter CC anklicken und kann dann z.B. Mozart eingeben. Für die Video-ID der angezeigten Videos nutze man die rechte Maustaste.

Bei Vimeo kann man nach den einzelnen Lizenzen browsen und dann innerhalb der Trefferliste suchen:

http://vimeo.com/creativecommons

Alle Videos auf Wikimedia Commons stehen unter einer freien Lizenz:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Videos

(Da alle Videos in einer entsprechenden Kategorie einsortiert sind, kann man bei der Suche Videos für die Eingrenzung verwenden.)

Viele freie Videos enthält das Internet Archive, aber wie man das Feld licenseurl in der erweiterten Suche so verwendet, dass man tatsächlich brauchbare Ergebnisse findet, habe ich nicht herausgefunden.

http://archive.org/details/movies

Nutzen von Musik aus CC-Videos für eigene Filme

Hier eine kleine Checkliste, da angesichts der GEMA-Machenschaften äußerste Vorsicht geboten ist.

Ist der Komponist tatsächlich 70 Jahre tot? Wenn Interpreten geschützte Musik unter eine freie Lizenz stellen, was sie nicht dürfen, dann ist die Musik natürlich nicht verwendbar.

Auf die Lizenz achten! Bei ND kann natürlich nicht die Musik entnommen werden, da keine Bearbeitung erlaubt ist. NC ist nur für nichtkommerzielle Zwecke zugelassen. Bei CC-BY-SA muss auch das neue Video unter dieser Lizenz stehen.

Sicherheitshalber im Video und in den Metadaten attribuieren! Wer die musikalische Repräsentation eines nervigen Bienengebrummels als Untermalung für einen Screencast sucht, der das Suchen von CC-lizenzierten Videos in YouTube erklärt, kann legal bei Paul Barton klauen, der als Pianist dieses gemeinfreie Stück von Nikolai Andrejewitsch Rimski-Korsakow unter CC-BY auf YouTube hochgeladen hat. Man darf natürlich auch, wenn man drei Minuten braucht, das Stück kopieren und geschnitten aneinanderhängen (Bearbeitungsrecht). Mit Credits im Video und in den Metadaten etwa nach folgendem Muster:

Musik: Hummelflug von Rimski-Korsakow in der Version von Rachmaninoff, gespielt von Paul Barton auf http://www.youtube.com/watch?v=1drN3R9GDB4
Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/legalcode
(hier bearbeitet)

Und nun die gemeine Pointe: Selbstverständlich darf man das, aber sicherheitshalber erst ab dem 1. Januar 2014, wenn Rachmaninoff (gestorben 1943) 70 Jahre tot ist und der Urheberschutz in der EU abgelaufen ist ...

Ich behaupte das mit dem Urheberschutz in der EU einfach mal, wer sich einlesen möchte, sei auf

http://imslpforums.org/viewtopic.php?f=13&t=2741

verwiesen.


#gema


Und nur zwei haben einen Dokumentenserver/IR:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=27298

 

twoday.net AGB

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