Wissenschaftsbetrieb
Heßbrüggen legt aus: Die DFG und die Whistleblower, oder: Mein Versuch, eine Empfehlung zu verstehen
In einem langen sachlichen Text:
http://www.carta.info/60695/die-dfg-und-die-whistleblower-oder-mein-versuch-eine-empfehlung-zu-verstehen/
Nach wie vor bitten wir um Unterzeichnung von:
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany (931 Unterzeichner)
Update:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/07/08/dfg-empfehlung-nr-17-eine-analyse-und-ein-vorschlag/ (ausgezeichnet)

http://www.carta.info/60695/die-dfg-und-die-whistleblower-oder-mein-versuch-eine-empfehlung-zu-verstehen/
Nach wie vor bitten wir um Unterzeichnung von:
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany (931 Unterzeichner)
Update:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/07/08/dfg-empfehlung-nr-17-eine-analyse-und-ein-vorschlag/ (ausgezeichnet)

KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 17:12 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Prof. Dr. Alexander Lerchl aus Bremen beschreibt, wie Verlage (Elsevier und Springer) und die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität die Aufklärung eines der größten Fälschungsskandale verhindern. Erwähnt wird die Vizepräsidentin der HRK, Ulrike Beisiegel.
Hinweis in den Kommentaren zu
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Danke an UH.
Hinweis in den Kommentaren zu
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Danke an UH.
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 17:09 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/444863937/
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
30 Kommentare zu
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/444863937/
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
30 Kommentare zu
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 19:02 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Pressemeldung zu den DFG-Empfehlungen
http://idw-online.de/pages/de/news542001
Der Kernsatz lautet:
"Die Vertraulichkeit des Verfahrens ist dann nicht mehr gegeben, wenn sich der Whistleblower mit seinem Verdacht zuerst an die Öffentlichkeit richtet, ohne zuvor die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Hinweis des Verdachts eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu informieren."
http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198_ergaenzungen.pdf
Heßbrügggens Petition (derzeit 225 Unterzeichner):
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany
Beitrag von Ulrich Herb:
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Weitere Stellungnahmen:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/06/26/warum-die-neue-dfg-empfehlung-nr-17-der-wissenschaft-schadet/
http://www.juwiss.de/vertraulichkeit-des-plagiats-die-hrk-will-weniger-offentlichkeit/
Zu den Motiven der Empfehlungen Interview mit der Mitverfasserin Beisiegel:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/2139753/
Update:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/empfehlungen-der-dfg-zu-wissenschaftlichem-fehlverhalten-a-909440.html
http://idw-online.de/pages/de/news542001
Der Kernsatz lautet:
"Die Vertraulichkeit des Verfahrens ist dann nicht mehr gegeben, wenn sich der Whistleblower mit seinem Verdacht zuerst an die Öffentlichkeit richtet, ohne zuvor die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Hinweis des Verdachts eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu informieren."
http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198_ergaenzungen.pdf
Heßbrügggens Petition (derzeit 225 Unterzeichner):
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany
Beitrag von Ulrich Herb:
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Weitere Stellungnahmen:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/06/26/warum-die-neue-dfg-empfehlung-nr-17-der-wissenschaft-schadet/
http://www.juwiss.de/vertraulichkeit-des-plagiats-die-hrk-will-weniger-offentlichkeit/
Zu den Motiven der Empfehlungen Interview mit der Mitverfasserin Beisiegel:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/2139753/
Update:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/empfehlungen-der-dfg-zu-wissenschaftlichem-fehlverhalten-a-909440.html
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 15:31 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany#
Bitte unterstützen Sie unbedingt die Petition von Stefan Heßbrüggen!
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Strohschneider, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hippler,
mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass es akademischen 'Whistleblowern' in Deutschland zukünftig verboten sein soll, die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der interessierten Öffentlichkeit zu teilen und dass stattdessen die Ergebnisse einer universitätsinternen Untersuchung etwaigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens abzuwarten sind. Wir beziehen uns dabei auf die am 14. Mai 2013 von der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedeten „Empfehlungen 'Gute wissenschaftliche Praxis an Hochschulen'“ und die dort erwähnte „Empfehlung 17“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum gleichen Thema:
"Zum Schutz der Hinweisgeber (Whistle Blower) und der Betroffenen unterliegt die Arbeit der Ombudspersonen höchster Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. […] (vgl. geplante Ergänzung zu DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlung 17, […])." (Quelle: http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/gute-wissenschaftliche-praxis-an-deutschen-hochschulen/ eingesehen am 1. Juli 2013).
Diese Norm stellt faktisch eine nicht plausibel zu rechtfertigende Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit aller an deutschen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar und beschädigt Deutschland als Wissenschaftsstandort nachhaltig. Während die rechtssichere Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung entsprechender Sanktionen sicherlich zu Recht in den Händen der Universitäten liegt, muss es Forscherinnen und Forschern unbenommen bleiben, den einem solchen Vorwurf zugrundeliegenden Sachverhalt öffentlich zur Diskussion zu stellen. Denn hierbei handelt es sich um Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit, über die einzig ihre Urheberin oder ihr Urheber verfügen kann. Über die Tauglichkeit dieser Ergebnisse kann wiederum einzig und allein im jeweiligen fachwissenschaftlichen Diskurs entschieden werden und nicht durch nichtöffentliche Verfahren eines dazu in keiner Weise legitimierten universitätsinternen Gremiums.
Der internationale Ruf der deutschen Wissenschaft steht auf dem Spiel. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung der entsprechenden Vorschriften.
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/434214057/
Bitte unterstützen Sie unbedingt die Petition von Stefan Heßbrüggen!
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Strohschneider, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hippler,
mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass es akademischen 'Whistleblowern' in Deutschland zukünftig verboten sein soll, die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der interessierten Öffentlichkeit zu teilen und dass stattdessen die Ergebnisse einer universitätsinternen Untersuchung etwaigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens abzuwarten sind. Wir beziehen uns dabei auf die am 14. Mai 2013 von der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedeten „Empfehlungen 'Gute wissenschaftliche Praxis an Hochschulen'“ und die dort erwähnte „Empfehlung 17“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum gleichen Thema:
"Zum Schutz der Hinweisgeber (Whistle Blower) und der Betroffenen unterliegt die Arbeit der Ombudspersonen höchster Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. […] (vgl. geplante Ergänzung zu DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlung 17, […])." (Quelle: http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/gute-wissenschaftliche-praxis-an-deutschen-hochschulen/ eingesehen am 1. Juli 2013).
Diese Norm stellt faktisch eine nicht plausibel zu rechtfertigende Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit aller an deutschen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar und beschädigt Deutschland als Wissenschaftsstandort nachhaltig. Während die rechtssichere Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung entsprechender Sanktionen sicherlich zu Recht in den Händen der Universitäten liegt, muss es Forscherinnen und Forschern unbenommen bleiben, den einem solchen Vorwurf zugrundeliegenden Sachverhalt öffentlich zur Diskussion zu stellen. Denn hierbei handelt es sich um Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit, über die einzig ihre Urheberin oder ihr Urheber verfügen kann. Über die Tauglichkeit dieser Ergebnisse kann wiederum einzig und allein im jeweiligen fachwissenschaftlichen Diskurs entschieden werden und nicht durch nichtöffentliche Verfahren eines dazu in keiner Weise legitimierten universitätsinternen Gremiums.
Der internationale Ruf der deutschen Wissenschaft steht auf dem Spiel. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung der entsprechenden Vorschriften.
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/434214057/
KlausGraf - am Dienstag, 2. Juli 2013, 13:11 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Gegen die Schnapsidee der HRK/DFG, die bei Plagiats-/Betrugsfällen die Information der Öffentlichkeit vor einer internen Untersuchung als unredlich verbieten will (siehe http://archiv.twoday.net/stories/434204837/ ), formiert sich Widerstand.
Stefan Heßbrüggen-Walter hat auch die englischsprachige Welt informiert:
http://www.newappsblog.com/2013/07/whistle-blowing-in-the-german-university-a-regulatory-scandal-in-the-making.html
Bemerkenswert deutlich kritisierte Benjamin Lahusen das Vorhaben:
http://www.mops-block.de/bl-tagebuch/225-gute-wissenschaftliche-praxis.html
Aber tatsächlich ist es eine groteske, abstruse, geradezu erbärmliche Regel, die nicht die selbstauferlegte Zurückhaltung des Wissenschaftlers bezeugt, sondern in beklagenswerter Weise dokumentiert, wie weitreichend bereits die höchsten Gremien des Wissenschaftsbetriebs von administrativer Kleingeistigkeit beseelt sind. Denn die Wissenschaft ist kein Rechtsstaat, sie ist auch keine Demokratie, sie kennt keine Gewaltenteilung, keine Zuständigkeiten oder Verfahren, sondern im Idealfall nur den Austausch von Argumenten vor dem Forum der Öffentlichkeit. Dort kann sich jeder äußern, jeder kann Kritik üben, und jeder kann sich gegen Kritik verteidigen, ohne daß irgendein Beteiligter Strafe, Sanktionen oder den Einsatz von Juristen fürchten müßte. Es gibt keine Gremien, die kraft institutioneller Zuständigkeit darüber zu befinden hätten, welche Schriften in welcher Weise der Kritik zugänglich sind, es gibt keinen Staatsanwalt, keinen Richter und keinen Vollstrecker, es gibt keine „mutmaßlichen Plagiate“, die irgendwann zu „notorischen Plagiate“ o.ä. erklärt werden können, es gibt auch keine Wahrheitskommissionen oder Politbüros, es gibt nur eine Einheitsgewalt, und die repräsentiert jeder Wissenschaftler gleichermaßen. Wissenschaft ist nicht justitiabel. Es gibt deshalb auch keine wissenschaftliche Unschuldsvermutung, genausowenig wie es eine wissenschaftliche Schuldsvermutung gibt oder überhaupt irgendeine Vermutung. Wissenschaft ist kein adversarisches Verfahren, dessen letztgültige Entscheidung einem Schiedsrichter überantwortet werden könnte und schon gar nicht haben die Universitäten, an denen Wissenschaft in der Regel mehr oder wenig zufällig stattfindet, einen Anspruch auf das erste oder das letzte Wort darüber, wie ihre Produkte in der Öffentlichkeit zu rezipieren sind.
Update: Petition
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
Stefan Heßbrüggen-Walter hat auch die englischsprachige Welt informiert:
http://www.newappsblog.com/2013/07/whistle-blowing-in-the-german-university-a-regulatory-scandal-in-the-making.html
Bemerkenswert deutlich kritisierte Benjamin Lahusen das Vorhaben:
http://www.mops-block.de/bl-tagebuch/225-gute-wissenschaftliche-praxis.html
Aber tatsächlich ist es eine groteske, abstruse, geradezu erbärmliche Regel, die nicht die selbstauferlegte Zurückhaltung des Wissenschaftlers bezeugt, sondern in beklagenswerter Weise dokumentiert, wie weitreichend bereits die höchsten Gremien des Wissenschaftsbetriebs von administrativer Kleingeistigkeit beseelt sind. Denn die Wissenschaft ist kein Rechtsstaat, sie ist auch keine Demokratie, sie kennt keine Gewaltenteilung, keine Zuständigkeiten oder Verfahren, sondern im Idealfall nur den Austausch von Argumenten vor dem Forum der Öffentlichkeit. Dort kann sich jeder äußern, jeder kann Kritik üben, und jeder kann sich gegen Kritik verteidigen, ohne daß irgendein Beteiligter Strafe, Sanktionen oder den Einsatz von Juristen fürchten müßte. Es gibt keine Gremien, die kraft institutioneller Zuständigkeit darüber zu befinden hätten, welche Schriften in welcher Weise der Kritik zugänglich sind, es gibt keinen Staatsanwalt, keinen Richter und keinen Vollstrecker, es gibt keine „mutmaßlichen Plagiate“, die irgendwann zu „notorischen Plagiate“ o.ä. erklärt werden können, es gibt auch keine Wahrheitskommissionen oder Politbüros, es gibt nur eine Einheitsgewalt, und die repräsentiert jeder Wissenschaftler gleichermaßen. Wissenschaft ist nicht justitiabel. Es gibt deshalb auch keine wissenschaftliche Unschuldsvermutung, genausowenig wie es eine wissenschaftliche Schuldsvermutung gibt oder überhaupt irgendeine Vermutung. Wissenschaft ist kein adversarisches Verfahren, dessen letztgültige Entscheidung einem Schiedsrichter überantwortet werden könnte und schon gar nicht haben die Universitäten, an denen Wissenschaft in der Regel mehr oder wenig zufällig stattfindet, einen Anspruch auf das erste oder das letzte Wort darüber, wie ihre Produkte in der Öffentlichkeit zu rezipieren sind.
Update: Petition
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
KlausGraf - am Montag, 1. Juli 2013, 18:32 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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In "Mit Geisterforschung zum Doktortitel: Esoterik an der Wiener Universität" wettert Christa Federspiel gegen Esoterisches am Institut für Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien:
http://derstandard.at/1371169859668/Mit-Geisterforschung-zum-Doktortitel-Esoterik-an-der-Wiener-Universitaet
(Danke an MR)
http://derstandard.at/1371169859668/Mit-Geisterforschung-zum-Doktortitel-Esoterik-an-der-Wiener-Universitaet
(Danke an MR)
KlausGraf - am Dienstag, 25. Juni 2013, 03:22 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Ein Sittenbild aus der Astronomie:
http://www.scilogs.de/wblogs/blog/relativ-einfach/zweifelhaftes/2013-06-23/ideenklau-galaktisch
Via Schmalenstroer.
http://www.scilogs.de/wblogs/blog/relativ-einfach/zweifelhaftes/2013-06-23/ideenklau-galaktisch
Via Schmalenstroer.
KlausGraf - am Montag, 24. Juni 2013, 17:21 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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"Plagiatsentdecker könnten bald selbst als Täter dastehen, wenn sie nicht aufpassen. Denn die Hochschulen wollen Vorwürfe künftig unter Ausschluss der Öffentlichkeit prüfen. [...] [Die Hochschulrektorenkonferenz] hat kürzlich Empfehlungen beschlossen, die ein nicht-öffentliches Verfahren fordern. Verstöße gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis wie Datenfälschung oder eben Plagiate sollen demnach von Ombudspersonen an den Universitäten geprüft werden - und zwar ohne öffentliche Debatte. Diese "Vertraulichkeit" sei jedoch nicht gegeben, "wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis", heißt es in dem Beschluss."
http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsskandale-unis-sehnen-sich-nach-dem-stillen-kaemmerlein-1.1692489
http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsskandale-unis-sehnen-sich-nach-dem-stillen-kaemmerlein-1.1692489
KlausGraf - am Montag, 10. Juni 2013, 20:11 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://www.deepdyve.com/corp/press/20130605
Kann in Verbindung mit einem geeigneten Screenshot-Tool durchaus nützlich sein ...
http://www.deepdyve.com/corp/press/20130605
Kann in Verbindung mit einem geeigneten Screenshot-Tool durchaus nützlich sein ...
KlausGraf - am Samstag, 8. Juni 2013, 21:52 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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