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Arthur Teschler, 2. Vorsitzender des vereins für Computergenealogie, hat im GenWiki das Zentralarchiv der ev. Kirche der Pfalz als zentrale Anlaufstelle angegeben:

http://wiki-de.genealogy.net/w/index.php?title=Kirchenbuch_zu_verkaufen&diff=218235&oldid=218234

Das Zentralarchiv in Speyer hat sich bereit erklärt, entsprechende Meldungen entgegenzunehmen und an das zuständige Archiv weiterzuleiten.

Das bezieht sich nach dem Kontext der Seite natürlich nur auf Kirchenarchivalien, aber es ist anzunehmen, dass man in Speyer auch denjenigen mit Tipps hilft, die anderes Archivgut bei eBay gefunden haben.

So erfreulich das ist, so bleiben doch Fragen offen:

*Was tun, wenn eine solche Meldung nicht mehr rechtzeitig ankommen kann (z.B. am Wochenende)?

*Was ist, wenn das zuständige Archiv sich pflichtwidrig als unzuständig betrachtet, also nichts tut?

Sollen/können dann Bürgerinnen und Bürger durch Ankauf tätig werden und wie können sie wissen, ob ein Archiv mitbieten möchte oder andere Schritte einleitet, um die Angelegenheit zu klären (z.B. bei Diebesgut)?

Ich verweise auf meine Überlegungen unter:
http://archiv.twoday.net/stories/2544165/
http://archiv.twoday.net/stories/2544153/
http://archiv.twoday.net/stories/2542845/
http://archiv.twoday.net/stories/2544090/

Zum Problem aus US-Sicht:
http://archiv.twoday.net/stories/547635/
http://archiv.twoday.net/stories/181382/ - Hinweis auf
http://www.statearchivists.org/issues/publ-rec-auctions.htm

Sofern man bei einer Auktion ein Verfahren etabliert, dass es beliebigen Interessenten ermöglicht zu erfahren, ob ein Archiv mitbietet, stehen diese Informationen auch dem jeweiligen Anbieter zur Verfügung. Missbräuchliches Scheinbieten lässt sich nicht ausschließen.

Sofern man kein Verfahren etabliert, kann es sein, dass "altruistische" Akteure, die das Stück für das Archiv zum Selbstkostenpreis oder als Geschenk sichern möchten, durch Gegeneinanderbieten den Preis hochtreiben und sogar das Archiv überbieten. Ob ein Bieter altrustische Motive hat bzw. für das Archiv bietet, lässt sich z.B. bei eBay ja überhaupt nicht erkennen.

Es handelt sich um ein keineswegs triviales entscheidungstheoretisches Problem, das mit dem entsprechenden theoretischen Instrumentarium untersucht werden müsste.

Ist nur bekannt, dass das zuständige Archiv (bzw. die potentiell zuständigen Archive) informiert ist und besteht in einem solchen Fall die generelle Empfehlung, dass altruistische Bieter sich nicht beteiligen, kann die erstrebenswerte Rückführung (vorausgesetzt, rechtliche Schritte sind aussichtslos) scheitern,
- wenn das Archiv ein zu geringes Gebot (eBay: Maximalgebot) abgibt
- wenn das Archiv auf einen Erwerb verzichtet.

Dass sich die Archiv-Funktionäre damit noch nicht beschäftigt haben, das wirft auf sie kein besonders gutes Licht. Bezeichenderweise kam auf eine Frage von mir im VdA-Forum so gut wie keine Resonanz:
http://132390.forum.onetwomax.de/topic=100274413958

Meinungen?
 

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